Die Familienstiftung – Vor- und Nachteile einer Stiftungsart

Vor- und Nachteile Familienstiftung

Wir hatten zuletzt viel über das Konstrukt der Familienstiftung geschrieben – von der Gründung über die Satzung bis zur steuerlichen Behandlung. Heute wollen wir betrachten, welche Vorteile, aber auch welche Nachteile eine Familienstiftung haben kann.

Vorteile einer Familienstiftung

Obwohl die Familienstiftung der Steuerpflicht unterliegt, kann sich ihre Gründung aus ganz verschiedenen Gründen lohnen. So bieten diese Stiftungen unter anderem folgende Vorteile:

  • einfache Gründung
  • Einfluss des Stifters
  • individuelle Ausgestaltung
  • effektiver Vermögensschutz
  • erbrechtliche Planbarkeit
  • Haftungsbeschränkung
  • keine Bilanzpflicht
  • Steuervorteil

Ein Vorteil der Familienstiftung ist die einfache Gründung. So müssen Stifter lediglich die Stiftungsorgane einsetzen und die Stiftung mit Kapital ausstatten. Wenn der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht ist, erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung an (siehe Abschnitt „Wie wird eine Familienstiftung gegründet?“). Ins Handelsregister muss die Familienstiftung nicht eingetragen werden.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Einfluss des Stifters. So kann er den förderungswürdigen Zweck selbst bestimmen – sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen. Darüber hinaus können Familienstiftungen bzw. deren Satzung individuell ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass nicht nur das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden kann, sondern auch der Kreis der Begünstigten klar abgrenzbar ist: Mehrere Begünstigte können in Abstufungen gleichzeitig bedacht werden.

Einer der bedeutendsten Vorteile der Familienstiftung aber ist der effektive Vermögensschutz. Eine Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie, beispielsweise durch Erbschaft oder Scheidung, ist dadurch nicht möglich. Auch einer Zerschlagung des Unternehmens wird auf diesem Weg vorgebeugt, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten.

Ein weiterer überaus wichtiger Vorteil der Familienstiftung besteht in der langfristigen erbrechtlichen Planbarkeit. Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert. Durch eine klare Struktur der Stiftung können eventuelle Erbschaftsstreitigkeiten so bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen. Darüber hinaus ist die Haftung bei Familienstiftungen auf das Stiftungsvermögen begrenzt, es gibt keine Bilanzpflicht.

Ein letzter Vorteil der Familienstiftung sind mögliche steuerliche Begünstigungen. So ergeben sich je nach Ausgestaltung der Stiftung unter Umständen steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Besteuerung der Körperschaftssteuer, ohne dass dabei eine Gewerbesteuer anfällt.

Nachteile von Familienstiftungen

Natürlich haben Familienstiftungen auch Nachteile. Darunter:

  • Gründung bedarf Kapitaleinsatzes.
  • konkreter Stiftungszweck
  • keine Ausschüttung des Vermögens
  • Unkündbarkeit
  • Erbersatzsteuer
  • Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Aufsicht und Kontrolle

Ein Nachteil der Familienstiftung wird bereits im Rahmen der Gründung deutlich. So benötigt ein Stifter ein Kapital von mindestens 50.000 Euro, um die Stiftung gründen zu können. Der Stiftungszweck muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt variabel. Außerdem erhalten Begünstigte lediglich wiederkehrende Zahlungen. Eine Ausschüttung des Vermögens ist nicht möglich, was aus steuerlicher Sicht ein Nachteil sein kann.

Ebenfalls nachteilig ist die Unkündbarkeit, denn diese Form der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Darüber hinaus wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erbfall allerdings planbar ist. Auch dass Familienangehörige ihre Anteile auf Dritte übertragen können, wird häufig als Nachteil empfunden. Darüber hinaus haftet die Stiftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.

Ein weiterer bedeutender Nachteil der Familienstiftung ist die staatliche Beaufsichtigung. Sie unterliegt wie andere Stiftungen auch der Aufsicht und Kontrolle der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich ist die Familienstiftung eine relativ unflexible Gesellschaftsform. Zwar bietet sie Stabilität, dafür können Satzungen aber nur schwer verändert werden, und auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Familienstiftung zu gründen, unterstützen wir Sie gerne bei der Abwägung aller Vor- und Nachteile und unterstützen Sie gern beim Stiftungsmanagement.

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