Vorsorge, Nachlass, Testament Stiftung als Erbin Testamentsvollstreckung

Sprechen wir miteinander
über Vorsorge, Nachlass und Testament im Kontext
von Stiftungen.

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Erstgespräche sind bei uns unverbindlich und kostenlos. 

Profis rund um Nachlass und Testamentsvollstreckung an Ihrer Seite

Vorsorge, Nachlass und Testament im Kontext von Stiftungen

Entscheiden Sie heute, wie Sie im Alter leben möchten – und was danach mit Ihrem Vermögen geschehen soll.AGT

Das Vorsorge- und Nachlassmanagement sowie eine vertrauensvolle Testamentsvollstreckung sind wichtige Werkzeuge, um Ihre Interessen im Pflegefall und über die Lebenszeit hinaus zu wahren.

Wir zeigen Ihnen verlässliche Perspektiven, falls Sie mit Sorge auf einen womöglich fremdbestimmten Alltag im Alter blicken. So lässt sich beispielsweise vorab regeln, wie Ihr Wohnort und gewisse Aspekte des Alltags am Lebensabend beschaffen sein sollen. Durch eine Dauertestamentsvollstreckung können Ihre Hinterbliebenen langfristig versorgt werden.

Stiftung als Erbin einsetzen

Wenn Sie keine Verwandten haben oder die bestehenden nicht über den Pflichtanteil hinaus bedenken möchten, kann eine persönliche Stiftung geschaffen werden. Sie können diese als Erbin einsetzen. Im Gegenzug kümmert sich Ihre Stiftung um die Beerdigung, die Auflösung des Haushaltes, etc.

Sie spielen mit dem Gedanken, einer Stiftung etwas zu hinterlassen – oder Sie möchten zu diesem Zweck eine solche gründen? Wir bieten Ihnen die seltene Kombination beider Schwerpunkte: Der geschäftsführende Gesellschafter Michael Rheindorf ist Diplom-Kaufmann mit zertifizierten Weiterbildungen als Testamentsvollstrecker und Stiftungsmanager.

Den eigenen Nachlass für die Erben zu regeln, erfordert besondere Sachkenntnis und Umsicht. Vertrauen Sie dabei auf unsere professionelle Unterstützung, sodass alles in Ihrem Sinn geregelt wird.

Michael Rheindorf, Geschäftsführender Gesellschafter

Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

Ausgewählte Referenzen

Salus-Stiftung

Ihrem Willen verpflichtet

Testamentsvollstreckung

Wer auch über den Tod hinaus über die Verwendung seines Vermögens bestimmen möchte, sollte einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Der von Ihnen eingesetzte Testamentsvollstrecker handelt selbstständig. Er ist nicht an Weisungen Ihrer Erben gebunden; diese können lediglich Wünsche äußern. Es sei denn, Sie haben als Erblasser ein Mitspracherecht Ihrer Erben ausdrücklich angeordnet.

Wir sind Ihr verlässlicher Begleiter bei Abwicklungsvollstreckungen und Dauervollstreckungen: Bei Abwicklungsvollstreckungen geht es darum, Ihren Nachlass in Ihrem Sinne abzuwickeln und zu verteilen. Bei Dauervollstreckungen verwalten wir Ihren Nachlass nach dem Tod – bis dieser an Ihre Erben freigegeben werden soll. Im Rahmen der Dauertestamentsvollstreckung können Sie beispielsweise auch regelmäßige Zahlungen an Ihre Erben festsetzen, um diese zu versorgen.

Sie denken über eine Zustiftung nach?

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