Neues Zuwendungsempfängerregister ab 2024
Ab 1. Januar 2024 wird ein neues Zuwendungsempfängerregister in Deutschland eingeführt. Es erfasst alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Das Zuwendungsempfängerregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und enthält Informationen wie Name, Anschrift und Wirtschafts-Identifikationsnummer der Organisation, den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck, das zuständige Finanzamt für die Besteuerung der Körperschaft, Datum des letzten Freistellungsbescheides oder …