Nachlass ordnen: Testamentsvollstrecker und Stiftung

Nachlass ordnen

Den Nachlass ordnen ist ein Thema, das viele Menschen gerne aufschieben: Sich mit dem eigenen Tod und dessen Konsequenzen zu beschäftigen, fällt meist nicht leicht. Präsent ist das Thema in Zeiten, in denen ein geschäftsführender Gesundheitsminister die 3G-Regeln mit „geimpft, genesen oder gestorben“ übersetzt, dennoch fast täglich. Der demographische Wandel in Deutschland zeigt zudem, dass viele Menschen keine Erben ersten Grades haben. All das spricht dafür, dass das Nachlass ordnen aktueller ist denn je.

Gerade junge Menschen und Familien sind gefordert, spätestens für die eigenen Kinder den Nachlass zu ordnen. Es ist ein Fehler, das auf später zu vertagen und zu glauben, dass der Tod und das Sterben nur etwas für alte Menschen sei.

Nachlass ordnen mit Testamentsvollstrecker

In Deutschland haben wir gute und seriöse Möglichkeiten, den Nachlass so zu ordnen, so dass der Wille des Erblassers wirklich erfüllt wird. Die Rolle eines Testamentsvollstreckers spielt dabei sicherlich eine immer bedeutendere Rolle. Der Testamentsvollstrecker erfüllt die Wünsche des Erblassers neutral und konsequent. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist insbesondere zum Schutz der Erben sinnvoll – gerade dann, wenn die Erben geschäftlich unerfahren oder überfordert sein könnten. Insbesondere bei minderjährigen Erben wird der Nachlass gesichert. Der Testamentsvollstrecker kann hier etwa bis zur Volljährigkeit des Erben den Nachlass verwalten.

„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“,
soll Martin Luther einst gesagt haben.

Was er damit meinte, war klar: Zum einen soll man die Hoffnung nicht aufgeben, zum anderen die Schöpfung respektieren und bewahren. In Anlehnung an diese Worte ist für Menschen die Idee erfüllend, dass nach ihrem Tode ihr Vermögen für etwas Gutes und Sinnvolles eingesetzt wird. Sie hinterlassen beispielsweise einen Teil oder das gesamte Vermögen bestehenden, gemeinnützigen Einrichtungen. Jedoch darf man nicht vergessen, dass die bestehenden Einrichtungen in der Regel eine eigene Geschäftspolitik und Verwaltung haben. Nachlässe stellen für viele Stiftungen einen zunehmend wichtiger werdenden Bestandteil ihrer Mittelbeschaffung dar. Während große gemeinnützige Organisationen sogar eigene Spezialabteilungen zur Generierung und Abwicklung von Nachlässen unterhalten, fehlen kleinen und mittleren Stiftungen solche Strukturen. Daher ist ein Prospekt auf Hochglanz noch kein Garant dafür, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden.

Nachlass ordnen in einer Stiftung

Wir unterstützen sowohl Einrichtungen auf der Suche nach Spendern als auch Personen, die gerne ihre eigene Stiftung – ihre eigene „Erbin“ – gründen möchten.

Dabei gilt es, Fehler zu vermeiden. Die Gründung einer Stiftung auf Basis testamentarischer Verfügung ist nicht ohne weiteres realisierbar. Die Rolle eines Testamentsvollstreckers kann hier eine gute Hilfe sein.

Wir empfehlen in der Regel, bereits zu Lebzeiten „seine Erbin“ in Form einer kleineren oder auch unselbständigen Stiftung zu gründen. Daraus ergeben sich unmittelbar steuerliche Vorteile und der Erblasser kann sehen, ob die Erbin so arbeitet, wie er es sich wünscht.

Steuerliche Vorteile und Stiftungen sind jedoch meist mit Vorsicht zu genießen. Wir bezeichnen diese Vorteile lieber als eigenverantwortliche Steuerung der Mittel. Denn Stiftungen sind i.d.R. kein Steuersparmodell. Der Stifter muss immer bereit sein, einen Teil seines Vermögens zur Gründung einer Stiftung abzugeben.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist erfahren in der Beratung, Gründung, der treuhändischen Verwaltung und dem Stiftungsmanagement von Stiftungen. Darüber hinaus üben wir die Funktion der Testamentsvollstreckung gerne für Sie aus und beraten Sie bei der Ordnung Ihres Nachlasses. Individualität und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, so sollte auch Ihr Nachlass geordnet sein.

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