Stiftungsrechtsreform: Wissenswertes rund um Business Judgement Rule und zentrales Stiftungsregister

Nach sieben langen Jahren Diskussion wurde im Sommer 2021 endlich die Stiftungsrechtsreform und mit ihr auch die Business Judgement Rule und das zentrale Stiftungsregister beschlossen. Seitdem diskutieren Stiftungsvorstände über die Vor- und Nachteile der neuen Regelungen. Grundsätzlich sollten Stiftungsverantwortliche frühzeitig und vor Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 aktiv werden und sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen.

Business Judgment Rule

Das gilt unter anderem für die im reformierten Gesetz geregelten Business Judgement Rules. Damit gibt der Gesetzgeber Sorgfaltspflichten für Stiftungsgremien vor, um – wenn man sich daran hält – rechtssicher anlegen zu können. In der Stiftungsszene war eine Überregulierung durch den Gesetzgeber erwartet worden, aber diese blieb in großen Teilen aus. Vielmehr geben die Regeln den Stiftungsorganen Freiheit: Grundsätzlich ist es jeder Stiftung freigestellt, alles zu entscheiden, wenn es in das Gesamtbild der Strategie und zum Erreichen der Anlageziele passt.

Diese Neuregelung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Anlage des Stiftungsvermögens relevant. Sinkt das Stiftungsvermögen unter den in der Satzung festgelegten Wert, müssen Stiftungsorgane bisher eine persönliche Haftung fürchten. Um ein Absinken des Stiftungsvermögens unter den in der Satzung festgelegten Wert auf jeden Fall zu vermeiden, investieren viele Stiftungen ihr Vermögen bislang ausschließlich in (nahezu) risikolose Anlageformen. In der aktuellen Niedrigzinsphase führt das allerdings dazu, dass vielen Stiftungen kaum mehr Mittel zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks zur Verfügung stehen. Die Business Judgement Rule wird das Haftungsrisiko für Stiftungsorgane reduzieren und es ihnen ermöglichen, bei der Anlage des Stiftungsvermögens künftig auch (maßvolle) Risiken einzugehen.

Die Regelungen der Reform des Stiftungsgesetztes treten zwar erst Mitte 2023 in Kraft, aber man sollte bereits zeitnah auf die Beachtung der Regelungen hinarbeiten. Es ist wichtig, auf die Belegung des Auswahlprozesses, der Dokumentation und ein einer angemessenen Compliance sorgfältig zu achten.

Zentrales Stiftungsregister

Bisher führen die Bundesländern Stiftungsverzeichnisse. Im Gegensatz zum Handelsregister oder dem Vereinsregister haben die Stiftungsverzeichnisse keine Publizitätswirkung. Außerdem sind sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Nun wird erstmals ein zentrales, bundeseinheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung etabliert und vom Bundesamt für Justiz elektronisch geführt.

Mit dem Stiftungsregister wird die Transparenz von Stiftungen erhöht. Unter anderem sollen sich aus dem Register die vertretungsberechtigten Organe der Stiftung ergeben. Damit werden die bisher notwendigen (umständlichen) behördlichen Vertretungsbescheinigungen entbehrlich.

Die Registrierung im zentralen Stiftungsregister soll nach einer Übergangsfrist für alle Stiftungen verpflichtend sein. Eingetragene Stiftungen tragen zukünftig den Zusatz „e.S.“ oder „eingetragene Stiftung“ bzw. – wenn die Satzung vorsieht, dass das Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck verbraucht werden soll – den Zusatz „e.VS.“ oder „eingetragene Verbrauchsstiftung“ im Namen tragen.

Virtuelle Mitgliederversammlungen noch bis August 2022 möglich

Virtuelle Mitgliederversammlungen sowie Sitzungen von Stiftungs- und Vereinsvorständen und sonstigen Organen sind auch ohne entsprechende Satzungsregelung nun bis zum 31.08.2022 möglich. Das sehen die neuen Übergangsregelungen im „Aufbauhilfegesetz 2021“ vor. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2021 auslaufen.

Das ist zunächst positiv. Doch Stiftungen und Vereine sollten schon jetzt für die Zeit nach 2022 vorsorgen. Wir empfehlen, die Stiftungssatzung um Ermächtigungen für Sitzungen der Organe in Form von Videokonferenzen und Beschlussfassungen durch mündliche, fernmündliche, schriftliche oder elektronische Stimmabgaben zu erweitern. Da für die Änderung der Satzung die Zustimmung der zuständigen Stiftungsbehörde oder bei Vereinen die der Mitgliederversammlung erforderlich ist, sollte das Thema nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Virtuelle Mitgliederversammlungen: Aus der Not eine Tugend machen

Außerdem sollten die Verantwortlichen in Vereinen und Stiftungen bedenken: Online-Treffen haben nicht ausschließlich Nachteile. Mitgliederversammlungen oder Vorstands- und Kuratoriumssitzung in Präsenz verursachen Kosten für Hotels oder Veranstaltungsräumen, Reisekosten und Catering etc. Digitale Mitgliederversammlungen und Treffen können also mit Blick auf die Finanzen eine gute Variante sein und bleiben. Natürlich ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und oftmals auch produktiver. Aber ein gesunder Mix ist für die Kosten und auch für die Co2-Bilanz sinnvoll. Es kann sogar die Teilnahmequoten bei Sitzungen erhöhen.

Grundsätzlich hat man bei einer Mitgliederversammlung in Vereinen die Wahl zwischen:

  • der Abhaltung der Mitgliederversammlung im virtuellen Raum / durch elektronische Kommunikation,
  • der schriftliche Stimmabgaben durch das einzelne Mitglied im Vorfeld ohne Teilnahme der Mitgliederversammlung oder
  • der Beschlussfassung im Umlaufverfahren ohne (!) Versammlung der Mitglieder.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihrer Satzung. Wir begleiten Sie bei dieser Weiterentwicklung und unterstützen Sie und Ihre Organe bei der Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen.

17. Leverkusener Kunstnacht trifft auf Tag der Stiftungen

Am 1. Oktober 2021 findet endlich wieder die Leverkusener Kunstnacht statt. Bei Rheindorf Stiftungsmanagement in der Schlebuscher Waldsiedlung können Besucher dabei nicht nur Kunst genießen, sondern sich am europaweiten „Tag der Stiftungen“ auch über Stiftungen und den Dritten Sektor informieren.

Im „Haus der Stiftungen“ der Rheindorf Stiftungsmanagement präsentieren 15 Fotografinnen und Fotografen der Naturgruppe im Bayer Foto Club (VFkB – Verein zur Förderung künstlerischer Bildmedien Bayer e.V. Leverkusen) ihre Bilder. Die Werke des VFkB zeigen das vielfältige Leben auf den Wiesen und Flächen der Offenland Stiftung in Leverkusen, Langenfeld und Leichlingen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Offenland Stiftung war es der Gruppe möglich, die Biodiversität auf den Wiesen in Bilder von Landschaften, Insekten, Tieren und Pflanzen zu verschiedenen Tageszeiten und Lichtstimmungen einzufangen. Damit gelingt zugleich ein Einblick in die Arbeit der Stiftung, die sich für Offenland Habitate und die Förderung der Artenvielfalt und des Naturschutzes in unserer Nachbarschaft einsetzt.

Als besonderes Highlight für die Besucher*innen wird der Düsseldorfer Sänger Enkelson, Erfinder der coronabedingten „Hinterhofkonzerte“, um 19.00 Uhr ein Gastspiel zum Wohle der gemeinnützigen Stiftung geben. Der Besuch der Ausstellung und des Live-Konzertes ist kostenfrei. Spenden für die Arbeit der Offenland Stiftung sind gerne erwünscht. Es gelten wie für alle Veranstaltungen der Leverkusener Kunstnacht die 3G-Regeln sowie Maskenpflicht.

Das Synergieprojekt 17. Leverkusener Kunstnacht, die gemeinnützige Arbeit von Stiftungen und Vereinen, macht Lebenskultur sichtbar – wir freuen uns auf Sie.

Mitwirkende: www.offenland.info | www.vfkb-lev.de | https://rhsm.de

Was ist Inklusion? Gutes Beispiel: Die RBC Köln 99ers

Viele Menschen haben den Begriff schon gehört, aber was genau steckt hinter Inklusion? Was bedeutet Inklusion für jeden einzelnen von uns?

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört. Egal, wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Kinder mit und ohne Behinderung zum Beispiel lernen zusammen in der Schule. Jeder Mensch kann überall dabei sein, am Arbeitsplatz, beim Wohnen, beim Sport oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal, verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon: Wenn es beispielsweise weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein. In einer inklusiven Welt sind alle Menschen offen für andere Ideen. Wenn du etwas nicht kennst, ist das nicht besser oder schlechter. Es ist normal! Jeder Mensch soll so akzeptiert werden, wie er oder sie ist.

Gutes Beispiel für Inklusion: RBC Köln 99ers

Wir wollen dabei helfen! Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammen lernen, wohnen, arbeiten, leben und Sport treiben. Sehr beeindruckt hat uns die Arbeit des RBC Köln 99ers.

Der RBC Köln 99ers ist ein dynamischer, multikultureller Rollstuhlbasketballclub, der neben dem Leistungs- und Breitensport ein besonderes Augenmerk auf die Nachwuchsförderung legt. Dadurch, dass im Rollstuhlbasketball Nichtbehinderte („Fußgänger“) mitspielen dürfen und zudem Rollstuhlbasketball in gemischten Mannschaften von Frauen und Männern gespielt wird, bietet dieser Sport ideale Voraussetzungen für die Integration in jeglicher Hinsicht.

Kinder- und Frauenförderung im RBC Köln 99ers

Im Jahr 2008 machte sich die traditionsreiche Rollstuhlbasketballabteilung des RSC Köln selbstständig und gründete den heutigen RBC Köln 99ers. Mit derzeit vier Mannschaften im Ligabetrieb ist es das erklärte Ziel, jedem Rollstuhlbasketballinteressierten ein Sportangebot zu machen. Darüber hinaus gibt es noch die „Rolli-Rookies“, wo sich Kinder und Jugendliche in altersgerechten Gruppe ausprobieren können und mit großem Spaßfaktor an den Sport herangeführt werden.

Neben der Nachwuchsförderung bietet der RBC Köln 99ers auch den Frauen im Verein eine gesonderte Förderung an. Deshalb hat er eine reine Damenmannschaft gegründet, die regelmäßig trainiert und an Turnieren teilnimmt. Perspektivisch ist es das Vereinsziel, eine Damenmannschaft in den Ligabetrieb zu entsenden. RBC Köln 99ers bietet aber auch Breitensport orientierten Aktiven eine Trainingsmöglichkeit, um auch hier möglichst gut aufgestellt zu sein.

Mit diesem vielfältigen Angebot ist der RBC Köln 99ers der einzige Erstligist, der eine solch nachhaltige Talentförderung betreibt und dem darüber hinaus der Breitensport ein ganz besonderes Anliegen ist.

Spenden für den RBC Köln 99ers

Machen Sie den Unterschied. Auch als Privatperson können Sie mit Ihrer Spende die Vereinsarbeit des RBC Köln 99ers e.V. unterstützen. Zeigen Sie Initiative und Solidarität, denn ohne Spendeneinnahmen könnten die vielen Aufgaben des RBC Köln 99ers, vor allem im Breiten- und zukünftig auch im Nachwuchssport, nicht wahrgenommen werden. Auch Kleinspenden sind herzlich willkommen!

Sie können Ihre Spenden auch zielgerichtet für bestimmte Aufgaben und Projekte einsetzen. Wir garantieren Ihnen, dass sie dem Bestimmungszweck entsprechend verwendet werden. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche.

Spendenkonto:

Sparkasse KölnBonn
BLZ: 370 501 98
Konto: 1900070648
IBAN: DE22370501981900070648
BIC: COLSDE33XXX

Die 99ers sind als gemeinnütziger Verein beim Finanzamt Köln-Süd anerkannt. Gerne erhalten Sie eine entsprechende Spendenbescheinigung.

Soft Skills: Was macht den Dritten Sektor attraktiv?

Soft Skills sind gar nicht so weich, denn sie werden auch im Dritten Sektor – sprich: in Vereinen, Verbänden, Stiftungen, Interessengemeinschaften und andere Arten von Non-Profit-Organisationen – immer wichtiger. Gerade die vermeintlich weichen Faktoren haben „harte“ Auswirkungen auf Ehrenamtler und Arbeitskräfte im Dritten Sektor.

Motiviert durch unsere tägliche Beratungspraxis, aktuelle Fachartikel und zahlreiche Gespräche mit Verantwortlichen aus dem Nonprofit-Sektor haben wir uns mit dieser Frage beschäftigt:  Welche Eigenschaften sind für künftige Stiftungsmanager, Vereinsvorstände und nicht zuletzt für die stetige Verbesserung unserer Dienst- und Beratungsleistungen erforderlich? Der Dritte Sektor besteht seit Jahren nicht nur aus ehrenamtlichem Engagement, sondern hat einen Anteil am deutschen Arbeitsmarkt. Welche Qualitäten braucht es also, um im Dritten Sektor für Arbeitskräfte attraktiv zu sein?

Wir sagen: Es sind insbesondere sieben weiche Faktoren, die neben einer entsprechenden digitalen Kompetenz das Miteinander, die persönliche und individuelle Beratung und damit den gemeinschaftlichen Erfolg nachhaltig möglich und besser machen.

  1. Die Lernfähigkeit

Wir müssen in Zukunft kontinuierlich aktiv lernen und uns weiterentwickeln. Wer an seinen Fähigkeiten stetig arbeitet, wird auch am Arbeitsmarkt erfolgreich sein. Wir brauchen eine Mentalität im Dritten Sektor, sich über den Tellerrand blickend neues Wissen anzueignen, Herausforderungen zu suchen und aus Fehlern zu lernen. Außerdem müssen wir im Nonprofit-Bereich von anderen Disziplinen lernen.

  1. Komplexes Problem lösen

Wir müssen uns in Situationen hoher Komplexität, Intransparenz und Dynamik strategisch verhalten, damit umgehen können, dass es mehrere Ziele gleichzeitig gibt, die priorisiert werden müssen. Gerade im Dritten Sektor steht das ideelle Ziel im Vordergrund, aber auch Finanzierung, Wirtschaftlichkeit, Produktivität, Effizienz, die Interessen unterschiedlicher Gruppen (Stakeholder) müssen berücksichtig werden. Wir sollten nicht alle Informationen gleichzeitig verarbeiten wollen, sondern das Dickicht so lichten, dass wir mit dem verbleibenden Realitätsausschnitt umgehen lernen.

Selbstverständlich sind moderne Kanban-Systeme und die Unterstützung durch digitale Werkzeuge und Datenbanken hilfreich und notwendig. Aber letztlich sind es die Menschen, Akteure, die mit ihrer Lösung den Stiftungszweck erfüllen.

  1. Flexibilität und Resilienz

Man könnte denken, es seien zwei verschiedene Kompetenzen. In Wahrheit sind sie aber zwei Seiten einer Medaille: In einem volatilen Arbeitsmarkt werden wir uns immer wieder auf neue Teams, Aufgaben und Arbeitsumgebung einstellen müssen. Das erzeugt Ungewissheit, Bindungslosigkeit und Stress. All das können wir nur verkraften, wenn wir unsere Widerstandskraft trainieren, unsere Resilienz. Die Akteure und zum Teil ehrenamtlichen Kräfte, die im Rahmen der Corona-Krise gefordert waren und nun noch mit der Flutkatastrophe zu tun haben, können das gewiss bestätigen. Wer sich hier nicht die Möglichkeit geschaffen hat, auch einmal aus dem Hamsterrad auszubrechen oder im Hobby oder Spaziergang Resilienz zu üben, wird nach der Krise dem ehrenamtlichen Engagement nicht mehr zugetan sein.

  1. Kritisches Denken

Wir müssen fähig sein, über gewöhnliche Lösung hinaus zu denken und die Stärken und Schwächen alternativer Lösungen zu identifizieren. Darüber hinaus müssen wir sie so klar darstellen können, dass andere in der Lage sind, sie logisch zu durchdringen. Kritisches Denken bedeutet auch, die eigene Arbeit – und auch die anderer – immer wieder kritisch zu hinterfragen, um die Resultate zu verbessern, Nachhaltigkeit zu gewährleisten und dadurch letztlich unsere Stiftungs- und Vereinsziele zu erreichen.

  1. Mitgefühl

Mitgefühl ist entscheidend, wenn man in immer neuen Teams arbeitet oder diese führt, immer neue Projekte zur Verwirklichung der Stiftungszwecke durchführt oder den Menschen mit seinem Engagement helfen möchte. Man muss verstehen, was man selbst und andere gerade durchmachen, für jemanden fühlen können, sich also wirklich um sein (vielleicht virtuelles) Gegenüber kümmern. Und: Man sollte wirklich die Absicht haben zu helfen. Nur so können Teams in Zukunft erfolgreich sein.

  1. Kreativität und Eigeninitiative

Repetitive Arbeit wird es bald nicht mehr geben oder wird durch digitale Werkzeuge durchgeführt. Wir müssen kreativ sein, um einen Mehrwert aus neuen Angeboten, Arbeitsweisen und Technologien herauszuholen. Und das müssen wir aus eigenem Antrieb tun – und nicht, weil der Chef uns das aufträgt. Der Chef gehört wie starre Hierarchien der Vergangenheit an. Natürlich braucht es Führung und Verantwortlichkeit, Personen, die Verantwortung übernehmen und das Sagen haben. Aber die Organisationsformen werden sich interdisziplinär bewegen und auf Miteinander und Füreinander entwickeln müssen.

  1. Selbstmanagement

Damit ist die Fähigkeit gemeint, die persönliche und berufliche Entwicklung ohne ständige Rückmeldung und Unterstützung anderer voranzutreiben: sich selbst Pläne machen, Ziele setzen, erkennen, welches Wissen man sich dafür aneignen muss und welche Tools man braucht. Was außerdem dazugehört: die Fähigkeit, Impulse aufzuschieben und seine Ziele stetig zu verfolgen – und auch in Stresssituationen die eigenen Emotionen im Griff zu haben.

Wir als Rheindorf Stiftungsmanagement versuchen, uns im Sinne dieser werteorientierten sieben Eigenschaften stetig weiterzuentwickeln und begleiten Sie auf dem Weg zu ihrer Stiftungsidee gerne.

In diesem Sinne sind wir gespannt auf Ihr Feedback, ob Sie sich in diesen Themen an ihren Arbeitsplätzen im Dritten Sektor wiederfinden? Ob Sie anderer Meinung sind oder auch gerne Ergänzungen haben. Vielen Dank.

Ihr Michael Rheindorf

Stiftung Deutsche Stiftungskultur: Der Tradition verpflichtet – die Zukunft nachhaltig im Blick.

Als Initiatoren der Stiftung Deutsche Stiftungskultur verstehen wir unter deutscher Stiftungskultur eine Form der organisierten Zivilgesellschaft: Was einer allein nicht schaffen kann, schaffen viele. Wir wollen die Menschen in unserem Land bei der Umsetzung ihrer Gemeinwohl fördernden Ideen unterstützen. Stiftungen sind dafür seit jeher eine geeignete Form, neue und zukunftsweisende Lösungen und Ideen zu denken und deren Wirkung zu testen, zu prüfen und dann zur Nachahmung anzuregen.

Spenden, schenken, stiften oder vererben: Wenn Menschen bereit sind, etwas von ihrem Besitz abzugeben, setzt das Kräfte frei, die der ganzen Gesellschaft dienen können. Dabei stehen oft der Solidaritätsgedanke und der Wunsch nach Veränderung im Vordergrund. Aber auch persönliche Ideen und der Wunsch, gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen, finden sich darin wieder. Auch deshalb ist uns Ihre persönliche Idee wichtig, weil sie der Grundstein für eine Weiterentwicklung unserer Gesellschaft sein und wichtige Weichen für den Wohlstand und das Wohlgefühl in Deutschland stellen kann. Es fängt häufig mit kleinen Schritten an, kann dann aber Großes bewirken.

Ein neuer Verein oder die eigene Stiftung muss dafür gar nicht immer gegründet werden. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg zur Verwirklichung Ihrer Idee und stellen Ihnen hier den Stiftungsfonds vor.

Stiftungsfonds

Unter einem Stiftungsfonds versteht man eine „Schenkung unter Auflage“ – und zwar unter dem Dach der bereits bestehenden Dachstiftung Stiftung Deutsche Stiftungskultur in der Treuhand der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH. So entsteht eine äußerst flexible Stiftungskonstruktion, die es Menschen und Initiativen ermöglicht, sich mit dem Thema Stiften vertraut zu machen. Auf diese Weise können wir schnell zu reagieren und Entwicklungen begleiten.

So wie aktuell die Fördermittelsammlungen für die Flutkatastrophen in Deutschland oder die Spendensammelaktion #soforthilfetürkei von RTL-Moderatorin Nazan Eckes und Rapper Summer Cam. Die beiden wünschen sich eine schnelle, seriöse und zielgerichtete Lösung für die Menschen und die Natur in der Türkei, die durch die Brandkatastrophe schwer getroffen wurden. Wir in der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH konnten direkt und unbürokratisch helfen. Durch unser Netzwerk und unsere Kooperationsfreudigkeit haben wir eine andere gemeinnützige Stiftung gefunden, die die gezielte Förderung in der Türkei prüft und die Vergabe der Mittel vor Ort überwacht. Insgesamt haben wir trotz dieser notwendigen Rahmenbedingungen eine Verwaltungskostenquote von unter 10 Prozent eingehalten. Bei Stiftungsfonds empfehlen eine Gründungssumme von mindestens 50.000 Euro.

Wir geben bereits dem Ideenstifter einen Raum unter dem Dach der Stiftung Deutsche Stiftungskultur. Bei der Ideenstiftung handelt es sich um die Gründung einer “Interessengemeinschaft”: Ziel ist es, eine Idee zu verwirklichen und dafür entsprechende organisatorische und ökonomische Hürden zu nehmen. Meist wächst aus einer Ideenstiftung im weiteren Verlauf eine eigenständige Stiftung, ein Verein oder eine Treuhandstiftung heran. Der Gedanke der Ideenstiftung folgt unserem Leitmotiv „Was einer nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam”. Hierbei sollte der Focus nicht auf den Finanzen, sondern auf Machbarkeit, Nachhaltigkeit und Mehrwert liegen.

Die Stiftung Deutsche Stiftungskultur verwaltet verschiedene Stiftungsfonds für Stifter*innen. Gerne können Sie eine gezielte Spende leisten. Sprechen Sie uns einfach auf aktuelle Projekte und Stiftungsfonds an! Jede Spende hilft dauerhaft. Ihre Zustiftung sichert langfristig die Unterstützung der gemeinnützigen Projekte.

Sie möchten die Arbeit der Stiftung Deutsche Stiftungskultur unterstützen?

Stiftungskonto:
Stiftung Deutsche Stiftungskultur
IBAN: DE25 3755 1440 0100 1487 09
BIC: WELADEDLLEV

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung Deutsche Stiftungskultur ermöglichen wir es Menschen, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Wir fördern das bürgerschaftliche Engagement und viele weitere als gemeinnützig anerkannte Zwecke. Wir bieten Ihnen kompetent und engagiert den Dialog, die Hilfe und die Unterstützung für Ihre gemeinnützige Idee.

Unter dem Dach der Stiftung Deutsche Stiftungskultur können Sie spenden, stiften und Ihren eigenen Stiftungsfonds gründen sowie für Ihre Idee Partner und weitere Unterstützer finden. Wir setzen auf partnerschaftliches Miteinander und das effiziente Nutzen von Synergien. Niedrige Verwaltungskosten sind für uns selbstverständlich, so dass Mittel dort ankommen, wo sie ankommen sollen. Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannte Stiftung sowohl operativ als auch fördernd tätig.

Wir danken allen Spendern, Stiftern sowie Zeit- und Ideenstiftern.

Schöne Sommerzeit – Erholung für spannende Stiftungsarbeit

Die Schulferien haben begonnen und damit auch für viele von Ihnen die Zeit der Reisen oder auch einfach mal nur freie Zeit für sich und Ihre Lieben.

Wir blicken auf das erste Halbjahr 2021 zurück, das gemeinsam mit dem Jahr 2020 die Welt maßgeblich verändert hat. Die neuen Hausforderungen haben wir gemeinsam angenommen und gut gemeistert. Die Auswirkungen der Pandemie auf die gemeinnützige Arbeit aber sind einschneidend: Die Sicherheit bleibt bedroht, die finanziellen Ressourcen sind strapaziert. Alle mussten sich neuen technologischen Herausforderungen stellen. Der virtuelle Austausch via Zoom, Teams, Skype und Co wurde zum Alltag.

Auch der Gesetzgeber hat in diesen Zeiten Flexibilität gezeigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für wichtige Themenfelder der Stiftungen und Vereine geschaffen. So wurden digitale Sitzung oder Mitgliederversammlung als Nothilfe per Gesetz in dieser Pandemie legitimiert. Wir von der Rheindorf Stiftungsmanagement erleben gerade eine stetig wachsende Nachfrage nach Mandantenstiftungen und -vereinen, die ihre Satzung so anpassen lassen wollen, dass sie auch nach der Pandemie auf diese technischen Möglichkeiten nicht verzichten müssen. Die Welt dreht sich weiter und die Entwicklungen nehmen immer stärker Fahrt auf.

Da tut es gut, sich einmal achtsam Zeit für den eigenen Kopf, die Erholung und das Erleben von privaten Eindrücken zu nehmen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub an Ihrem Urlaubsort, das Wetter, das Sie sich gewünscht haben, die Ruhe oder “Unruhe”, ohne die es nicht geht, kurzum: Erholen Sie sich gut!

Bleiben Sie gesund und erleben Sie die Momente in friedlicher und gesunder Achtsamkeit. Achtsamkeit ist für uns die bewusste Wahrnehmung und das Erleben des aktuellen Momentes. Ein Moment des absoluten Fokus‘ auf eine Sache. So, wie wir uns gemeinsam auf die Ideen, Gedanken und Lösungsansätze unsere Mandanten der Stiftungs- und Vereinswelt im Beratungsalltag fokussiert haben.

Die Stiftungswelt ist so bunt wie der Regenbogen, die Ideen so zahlreich und vielseitig und die Gedanken der Umsetzung so unterschiedlich. Wir freuen uns auf Ihre neuen Ideen und Erlebnisse und auf die Zusammenarbeit und viele schöne gemeinsame, spannende Stiftungsarbeit und Stiftungsmomente.

Bleiben Sie gesund.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH macht vom 28. Juli bis einschließlich 15. August 2021 Betriebsferien. Gerne erreichen Sie uns stets weiterhin per E-Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Transparenzregister – wichtige Pflichten für Stiftungen & Vereine

Stiftungen und Vereine sind seit einigen Jahren verpflichtet, die Daten ihrer „wirtschaftlich Berechtigten“ in das sogenannte Transparenzregister eintragen zu lassen. Wer sich nicht dran hält, läuft Gefahr, mit hohen Geldstrafen belegt zu werden.

Die Registrierungspflicht gilt zwingend sowohl für rechtsfähige Stiftungen als auch für nicht-rechtsfähige Stiftungen, wenn bei letzteren der Stiftungszweck aus Stiftersicht eigennützig ist. Es reicht auf keinen Fall aus, sich in das Stiftungsverzeichnis einzutragen. Öffentlich-rechtliche Stiftungen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Stiftungen und Vereine sollten dieser Registrierungspflicht auf jeden Fall nachkommen. Nach Paragraph 20 Abs. 1 GwG sind folgende Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von Stiftungen und Vereinen im Transparenzregister zu melden und somit zugänglich zu machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort und Staatsangehörigkeit
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Das Bundesministerium der Finanzen regelt die Einzelheiten und erlässt auch die sogenannte Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV).

Wichtig: Jede Stiftung, jeder Verein muss seine Angaben an das Transparenzregister melden, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Eine Nichtmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann bei Vorsatz mit einer Geldbuße bis zu 150.000 Euro, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden (§ 56 Abs. 1 GwG). Wenn es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß handelt, kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Buße von bis zu einer Million Euro oder einer Geldbuße bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils bestraft werden (§ 56 Abs. 3 GwG).

Warum Transparenzregister für Stiftungen und Vereine?

Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Damit soll die Frage klar beantwortet werden, wer hinter der Stiftung steht, wer Einfluss darauf hat und wer entsprechende Mittel aus der Stiftung erhält.

Keine Gebühren mehr fürs Transparenzregister

Sehr erfreulich ist, dass das Gesetz auch Vereine in punkto Transparenzregister entlastet. Bisher sind gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. Wegen der vergleichsweisen geringen Gebühr in Höhe von 4,80 Euro im Jahr ist der Aufwand dafür aber unverhältnismäßig hoch. Deshalb sollen steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise die gemeinnützige Stiftung oder der gemeinnützige Verein nichts mehr zahlen müssen. Somit würde der Antrag auf Befreiung hinfällig. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten. Das heißt, dass die Gebührenbefreiung schon für das Jahr 2021 gelten wird. Aktuell ist leider noch unklar, wie die Meldung der Gemeinnützigkeit zu erfolgen hat.

Die Gebührenbefreiung ist eine finanzielle Entlastung, sollte aber nicht so verstanden werden, als ob man insgesamt von der Meldepflicht befreit ist.

Planen Sie Zeit ein, melden Sie die Daten und holen Sie sich bei Fragen dazu Hilfe und Rat. Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH steht Ihnen als Stiftung gerne zur Seite und als Partner des Helferrates sind wir auch für die Vereine gerne Ihr Ansprechpartner.

Vollbracht: Stiftungsrechtsreform beschlossen!

Der Bundestag hat die Stiftungsrechtsreform beschlossen: In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat er die dringend notwendigen Änderungen zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf den Weg gebracht. Unser Team bei Rheindorf Stiftungsmanagement und unsere Partner begrüßen das neue Gesetz, da es zu mehr Rechtssicherheit führt. Die Weiterentwicklung von Stiftungen ist nun durch mehr Gestaltungsspielraum besser möglich. Wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen sehen wir aber noch Bedarf für weitere Reformschritte.

„Heute ist ein guter Tag für Stiftungen in Deutschland“, sagt Frederike von Bünau, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Stiftungen. Wir als aktives Mitglied des Bundesverbandes sowie Vertreter und Manager zahlreicher Stiftungen – ob klein oder groß – sehen das ebenso. Das verabschiedete Gesetz greift einen Großteil der Forderungen aus Stiftungspraxis, Praxis der Berater und der Wissenschaft auf. Die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bringt mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen mit sich. Stiftungen bietet es erleichterte Möglichkeiten für Strukturentscheidungen und zur Satzungsgestaltung.

Eckpunkte der Stiftungsrechtsreform

  • Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet ein Mehr an Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze wie die Bedeutung des Stifterwillens für die Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit bleiben unverändert bestehen.
  • Die Kodifizierung der Business Judgement Rule (beschreibt den Umfang des unternehmerischen Entscheidungsspielraums von Geschäftsführern und Vorständen in Stiftungen) garantiert den Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle der Stiftung handeln.
  • Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und die Zulegung oder die Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich.
  • Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.
  • Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt am 01. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig auch den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen, die heute zum Teil erforderlich sind, obsolet.
  • Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Was sollen Stiftungen jetzt tun?

Das Gesetz tritt erst am 1. Juli 2023 in Kraft, um den Stiftungen und Bundesländern Zeit zu geben, die Landesstiftungsgesetze an das neue Recht anzupassen. Das beschlossene Recht bildet nach Auffassung von Bund und Ländern das schon heute geltende materielle Stiftungsrecht ab. Dabei schafft das neue Recht insbesondere für Strukturentscheidungen Erleichterungen und räumt Stifter*Innen mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die beabsichtigte Fortentwicklung ihrer Stiftung ein.

Wir empfehlen zu prüfen, inwiefern das neue Recht auch schon vor Inkrafttreten genutzt werden kann, notwendige Strukturentscheidungen umzusetzen oder ob eventuell Satzungsregelungen klargestellt werden sollten, die den Stifterwillen unzureichend wiedergeben.

Rheindorf Stiftungsmanagement bietet Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Prüfung, den eventuell notwendigen Satzungsänderungen sowie zu allen anderen Fragen rund um das neue Gesetz an.

Digitaler Deutscher Stiftungstag 2021 – wir waren dabei!

Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder und Interessierte des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen an drei Tagen zum Deutschen Stiftungstag: ein jährliches „Klassentreffen“ zum Austausch unter Vertrauten, aber auch mit neuen Akteuren im Dritten Sektor. Das Wichtigste sind zumeist die sogenannten Kaffeegespräche. Dabei erfährt man „Best Practice-Strategien“ hautnah. Wir von der Rheindorf Stiftungsmanagement sind seit 2006 auf jedem Stiftungstag dabei.

Wegen der Corona-Pandemie fand Europas größtes Stiftungstreffen vom 7. bis 11. Juni als ein reiner Online-Kongress statt. Gerade in der Krise wollten wir nicht auf den Austausch verzichten und haben dem digitalen Format eine Chance gegeben. Die Entscheidung war richtig, weil wir dadurch zu vielen Themen und Formaten wichtige Informationen und Entwicklungen im Dritten Sektor austauschen konnten. Sei es beispielsweise der aktuelle Status zur Stiftungsrechtsreform oder die kritische Diskussion über „shrinking spaces“ in Deutschland, der Sorge, dass die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger und dadurch eingeschränkt werden.

Wir als Rheindorf Stiftungsmanagement haben es uns zur Aufgabe gemacht, durch unsere Dienstleistung den Menschen mit eigenen Ideen zur Förderung des Gemeinwohls Raum und Unterstützung zu schaffen. Für uns ist zivilgesellschaftliches Engagement das Lebenselixier für unsere Demokratie. Daher unterstützen wir sehr gerne das diesjährige Motto des Deutschen Stiftungstages 2021:

Zusammenhalten! Stiftungen für eine solidarische Gesellschaft

Die Corona-Pandemie offenbart die Anfälligkeit moderner Gesellschaften und beeinträchtigt das Leben aller Menschen. Sie legt Fehlentwicklungen offen, zeigt die Grenzen des Einzelnen auf und macht deutlich, wie nötig solidarisches Handeln im lokalen, nationalen und globalen Rahmen ist. Viele Fragen sind zu beantworten. Dieser Aufgabe stellen sich auch die Stiftungen.

Der digitale Deutsche Stiftungstag 2021 hat sein Ziel erreicht: Die Teilnehmer haben diskutiert, sich ausgetauscht und neue Impulse für das kommende Wirkungsjahr gegeben. Wir fühlen uns nach diesen Tagen motiviert und bestätigt. Denn eines hat der digitale Stiftungstag auf jeden Fall gezeigt: Digitalisierung ist gut und hilft Prozesse zu vereinheitlichen. Da hat der Dritte Sektor viel Beratungsbedarf. Aber neben all der Digitalisierung sind und bleiben der Mensch und das Menschliche, das Miteinander das Wichtigste. So hoffen wir, dass wir uns alle auf dem nächsten Deutschen Stiftungstag im Jahr 2022 wieder persönlich sprechen und austauschen können.