Offenland Stiftung: Corona fördert den Sinn für Natur- und Artenschutz

Seit die Offenland Stiftung am 20. Juni 2018 im Leverkusener Naturschutzgebiet Gronenborn gegründet wurde, haben Wildbienen, Schmetterlinge und Wiesenblumen einen starken Unterstützer gewonnen.

Immer wieder berichten die Medien über das schnelle und plötzliche Absterben von Korallenriffen in weiten Teilen der Weltmeere, die Brandrodungen von Regenwäldern und die Trockenheit in Mitteleuropa berichtet. Das ist gut und wichtig. Die Offenland Stiftung aber setzt mit ihrer Arbeit einen Gegenpol und berichtet über positive Entwicklungen im Natur- und Artenschutz aus unserem unmittelbaren Umfeld. Das, was die Offenland Stiftung im letzten Jahr 2020 leisten und bewegen konnte, liegt direkt vor unserer Haustür – zum Entdecken und Mitmachen.

Offenland Stiftung verdoppelt Flächen für Artenschutz

2019 und 2020 hat die Stiftung die Flächen für den Artenschutz fast verdoppeln. Damit waren es sehr erfolgreiche Jahre für den Artenschutz in den Städten Leverkusen, Langenfeld und Leichlingen. Wichtige Ziele wie den Zugewinn neuer Flächen und somit die Grundsteinlegung für einen langfristigen Artenschutz hat die Offenland Stiftung erreicht. Allein im abgelaufenen Jahr 2020 hat sich die unter Vertrag stehende Fläche von rund zehn Hektar auf circa 20 Hektar verdoppelt. Davon entfallen auf Langenfeld 8,2 Hektar, was vor allem auf die Pflegevereinbarung mit der Stadt Langenfeld für den Landschaftspark Fuhrkamp zurückzuführen ist. In Leverkusen konnten 1,4 Hektar und in Leichlingen 0,2 Hektar dazugewonnen werden. Während die Flächenzuwächse in Langenfeld und Leverkusen auf die öffentliche Hand zurückzuführen sind, ist es besonders erfreulich, dass auch privaten Unterstützer Wiesen in Leichlingen zur Verfügung gestellt haben.

Dank vieler Helfenden ist es außerdem gelungen, die Pflege der Schutzgebiete aus dem Bestand der Leverkusener Ortsgruppe der Landesgemeinschaft für Naturschutz und Umwelt NRW zu übernehmen und fortzuführen.

Damit geht das Jahr 2020 nicht nur als „Corona-Jahr“ in die Geschichtsbücher ein. Denn mit der andauernden Pandemie einher geht für viele zugleich die Frage, was im Leben wirklich wichtig ist. In diesem Zusammenhang hört und liest man immer wieder auch die Forderung „zurück zur Natur“. Diverse Umfragen bestätigen, dass sich die Bevölkerung wieder ein „Mehr“ an Natur wünscht. Das Anliegen der Stiftung, das Bewusstsein für den Natur- und Artenschutz zu stärken, erfährt dadurch einen besonderen Schub.

Stiftung auf Spenden angewiesen

Die Offenland Stiftung wird übrigens auch zukünftig auf Spenden und Zuwendungen angewiesen sein. Als weiteren Baustein der zukünftigen Finanzierung wurde die Möglichkeit der Nachlassspenden zum Beispiel als Vermächtnis oder Schenkung geschaffen.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist Treuhänder der Stiftung Offenland. Dadurch kann sich der Stiftungsvorstand und die ehrenamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter vollkommen auf die Stiftungszwecke und die Verwirklichung der Stiftungsziele konzentrieren. Die Verwaltung und das Stiftungsmanagement für die gemeinnützige Stiftung werden durch uns kompetent durchgeführt und das Stiftungsorgan bei Maßnahmen fachkundig beraten.

Sie wollen die Arbeit der Offenland Stiftung unterstützen? Es werden ständig ehrenamtliche Helfer gesucht. Gerne können Sie auch mit Spenden helfen.

Offenland Stiftung
Sparkasse Leverkusen
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VR Bank Bergisch Gladbach Leverkusen e. G.
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Was macht ein Treuhänder?

Eine Treuhandstiftung ist genau genommen die „Ur-Form“ der Stiftung: Ein Stifter überträgt einem Treuhänder das Stiftungsvermögen, damit der es verwaltet und im Sinne des Stiftenden verwendet. Die Treuhandstiftung kommt durch einen entsprechenden Vertrag zwischen den beiden zustande. Dabei muss sich der Treuhänder an bestimmte Regeln halten: Ziel ist es grundsätzlich immer, das Vermögen zu erhalten und es für die Ziele und Zwecke einzusetzen, die in der Stiftungssatzung festgehalten sind. Der Treuhänder trennt deshalb unter anderem streng sein eigenes vom Stiftungsvermögen.

Die Treuhandstiftung als unselbstständige und nicht rechtsfähige Stiftung weist Besonderheiten und damit auch ein besonders Schutzbedürfnis im Vergleich zu rechtsfähigen Stiftungen auf:

  • Treuhandstiftungen bieten dem Stifter ein flexibles Gestaltungsmodell, das zwar weitgehend der rechtsfähigen Stiftung angenähert werden kann und doch nach der Errichtung veränderbar ist.
  • Treuhandstiftungen unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht mit der Folge, dass der Verwaltungsaufwand geringer ist. Dadurch bedürfen sie aber eines besonders kompetenten und vertrauenswürdigen Treuhänders.

Der Treuhänder bewährt sich in seiner Rolle als Dienstleister für den Stifter und tritt daher selbst in der Außendarstellung hinter den Stifter und die Stiftung zurück. Ein wichtiges Thema bei der Wahl des richtigen Treuhänders.

Unterschiedliche Ziele von Treuhandstiftungen

Selbstständige Stiftungen oder Vereine nehmen als Fundraising-Ansatz gerne Treuhandstiftungen unter ihrem Dach auf. Besonders bekannt sind beispielsweise Brot für die Welt, SOS Kinderdorf und Greenpeace. Unter dem Dach dieser Einrichtungen erhalten Sie die Möglichkeit, „ihre“ Treuhandstiftung verwalten zu lassen. Diese Treuhänderleistung wird angeboten, da die Treuhänderin in der Regel erwartet, dass wesentliche Mittel aus der Stiftung an sie selbst oder an gemeinsame Projekte gezahlt werden. Spätestens wenn der Stifter verstorben ist, geht die Entscheidung und oftmals auch die Mittelverwendung an die Zwecke der selbstständigen Stiftung oder des Vereins als Treuhänder.

Je nach Zweck der eigenen Treuhandstiftung kann das stimmig sein und für den Stifter passen. Der Stifter sollte nur klar erkennen, welche Ziele der Treuhänder mit seinem Dienstleistungsangebot verfolgt. Geht es dem Treuhänder um die Stärkung der eigenen gemeinwohlorientierten Arbeit oder wie beispielsweise bei Banken und Sparkassen um die der langfristigen Bindung der Vermögenswerte an ihr Haus und den Erträgen aus der Kapitalanlage?

Rheindorf Stiftungsmanagement als Treuhänder

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH übernimmt die Treuhandschaft als freie, unabhängige Treuhandgesellschaft für rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierzu schließen wir mit der Stifterin oder dem Stifter einen Treuhandvertrag und erstellen eine Stiftungssatzung. Unsere Treuhandstiftungen können auf Wunsch des Stifters über eigene Organe verfügen, so dass der Einfluss des Stifters und deren Nachfolger gewahrt bleibt.

Die vertragliche Regelung ist so bemessen, dass im Hinblick auf das Dreiecksverhältnis zwischen Treuhänder, Stifter und Stiftungsgremien die jeweiligen Akteure die richtige Balance von Rechten und Pflichten haben. Zusätzlich ist das Spannungsverhältnis von Vermögenserhalt und Erwirtschaftung von Ertrag zur Erfüllung der Stiftungszwecke zu beachten. Stiftungen sind keine Steuerspar- oder Altersvorsorgemodelle und sollten als solche auch nicht vermarktet werden.

Der Stifterwille steht für uns an erster Stelle. Wir stellen uns als Treuhänder in den Dienst der vom Stifter gesetzten Zwecke und verwirklichen diese satzungsgemäß. Wir respektieren die Eigenständigkeit der Stiftung und vermischen nicht die eigenen Ziele mit denen der Stiftung.

Wir haben uns den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis und den Treuhandverwaltungs-Grundsätzen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unterworfen. Wir informieren Sie konkret, transparent und frühzeitig über die mit der Verwaltung einhergehenden Kosten. Wir geben Ihnen übersichtlich Auskunft über einzelne pauschale Leistungspakete, den jährlichen Basispreis und sonstige Beratungs- und Betreuungskosten. Kosten für die Vermögensverwaltung werden getrennt ausgewiesen. Die Vermögensverwaltung begleiten wir zwar, aber Dritte führen sie durch. Vermögenswerte Vorteile werden nicht angenommen. Wir agieren bankenunabhängig und in der Regel mit den Dienstleistern und Beratern unserer Stifterinnen und Stifter.

Als Treuhänder sorgen wir dafür, dass die Stiftungsgeschäfte im Sinne der geltenden Gesetze, Verordnungen und des Gemeinnützigkeitsrechts durchgeführt werden. Wir erstellen die Buchführung, die Rechnungslegung und stellen etwaige Zuwendungsbestätigen aus, sind für Förderungen, Förderprojekte, Projekte, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr zuständig.

Für uns ist eine angemessene sachliche und personelle Ausstattung der Treuhandstiftungsverwaltung zentrale Voraussetzung für die Erfüllung der Stiftungszwecke. Als unabhängige Treuhänder nehmen wir ein kontinuierliches Fort- und Weiterbildungsangebot für uns und unsere Mitarbeiter, aber auch für unsere Netzwerkpartner und Mitwirkende in Stiftungsgremien wahr.

Die Gründung gemeinwohlorientierter Stiftungen, ob rechtsfähig oder nicht, ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Unabhängig von der gewählten Rechtsform ist dieses bürgerschaftliche Engagement der Menschen nur zu begrüßen. Die Stifterinnen und Stifter können mit Recht erwarten, dass ihr Stifterengagement wirksam ist und langfristigen Bestand hat.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist ihre Treuhänderin – nachhaltig, kompetent und verantwortungsvoll.

Geänderter Entwurf für Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts liegt vor

Die Kritik hat Früchte getragen: Nachdem die Bundesregierung im September letzten Jahres einen von Verbänden und Rechtswissenschaft scharf kritisierten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts veröffentlicht hatte, wurde Anfang Februar 2021 ein in wesentlichen Teilen geänderten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes

Stiftungsrecht ist Landesrecht. Daher gelten in Deutschland 16 zwar gleichgeartete, in Teilen aber auch abweichende Formulierungen und Umsetzung der Regeln für Stiftungen. Ein im Wesentlichen einheitliches Gesetz wäre zu begrüßen. Da setzt der nun vorliegende Gesetzesentwurf an: Er will die Regelungen des Stiftungsprivatrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stärker vereinheitlichen. So wären künftig bundeseinheitliche Vorgaben u.a. zu Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung, zur Änderung der Satzung, zur Beendigung sowie zur Zusammenführung von Stiftungen abschließend im Stiftungsrecht des BGB geregelt.

Ein begrüßenswerter Punkt ist auch die Einführung eines neuen Stiftungsregisters, das zentral vom Bundesamt für Justiz geführt werden soll. Das wird im Stiftungssektor für mehr Transparenz sorgen. Ein Stiftungsregister, das ähnlich dem Vereinsregister oder dem Handelsregister aufgebaut sein kann, erleichtert den Rechtsverkehr für Stiftungen. Künftig werden sich die Verantwortlichen von Stiftungen über den Registerauszug legitimieren können und müssen nicht, wie heute nötig, entsprechende Vertretungsbescheinigungen ausstellen.

Für uns ist der Stifterwille das Herzstück einer jeden Stiftung und damit die oberste Richtschnur für das Handeln und Denken einer Stiftung. Selbst wenn die Regelungen der mit dem Stifter formulierten Satzung Fragen offenlassen, so ist der mutmaßliche Wille des Stifters stets relevant. Dieser Bedeutung kommt nun der neuerliche Gesetzesentwurf nach und regelt dies entsprechend.

Auch dass der aktuelle Regierungsentwurf künftig die Stifter- und Stiftungsfreiheit weiter hochhält und man zum derzeitigen Stand des Reformprozesses davon ausgehen kann, dass der Rechtsform Stiftung ihre Gestaltungsfreiheit erhalten bleibt, ist gerade für angehende Stifterinnen und Stifter von großer Bedeutung.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine flexiblere Regelung für Verbrauchsstiftungen vor. So wird eine Stiftung mindestens für zehn Jahre errichtet werden müssen, ein konkretes Enddatum ist jedoch nicht notwendig.

Die im ersten Entwurf angedachte verschärfte Behandlung von Vermögensumschichtungen scheint in der neuen Ausgestaltung vom Tisch. So können auch künftig Stiftungen durch Vermögensumschichtung erzielte Gewinne für die Zweckverwirklichung verwenden, sofern es keine einschränkenden Regelungen in der Satzung gibt.

Satzungsänderungen werden konkret definiert werden und damit abgestuft nach dem Grad der „Eingriffsintensität“ zugelassen. So sind Satzungsänderungen, die den Stiftungszweck nicht ändern, bereits zulässig, wenn sie der Zweckerfüllung fortan dienen.

Prägend für die Stiftung sollen künftig nur noch ihr Name und ihr Sitz, die Art und Weise der Zweckerfüllung sowie die Regelung zur Verwaltung des Grundstockvermögens sein. Gar die Änderung des Zwecks soll möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr wirksam erfüllen kann und nicht damit zu rechnen ist, dass dies von der Stiftung in absehbarere Weise geändert werden kann. Damit wird die bisherige Bedingung der „endgültigen Unmöglichkeit“ nur noch für die Auflösung der Stiftung gelten.

Insgesamt scheint die Einführung des Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung der Meilenstein des Regierungsentwurfes zu sein. Die Reform des Stiftungsrechts wird nicht zum 01.01.2022, sondern erst zum 01.07.2022 in Kraft treten. Das lässt vor allem bestehenden Stiftungen die notwendige Zeit, ggf. Satzungen anzupassen. Außerdem benötigen auch die einzelnen Bundesländer Zeit, ihre Landesstiftungsgesetze zu ändern. Die Vorschriften zu dem neuen Stiftungsregister sollen erst zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Aber zunächst muss der Regierungsentwurf nun dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach Gegenäußerung der Bundesregierung ist dann der Bundestag am Zug. Es bleibt also weiterhin spannend auf dem Weg zu einer bundesweiten Reform des Stiftungsrechts.

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne für Fragen rund um Ihre Stiftung zur Verfügung.

Was ist Stiftungsmanagement?

Stiftungsmanagement ist zwar annähernd vergleichbar mit dem Management eines Unternehmens. Dennoch unterscheidet es sich in wesentlichen Belangen und geht über das Unternehmensmanagement sogar noch hinaus: Gutes Stiftungsmanagement bedarf eines durch Praxis, Erfahrung und Fortbildung gewonnenen Expertenwissens aus Unternehmens-, Nonprofit- und Stiftungsmanagement.

Eine Stiftung soll nachhaltig arbeiten und ihrem Stiftungszweck gerecht werden. Ist sie – wie so oft – als gemeinnützig anerkannt, gilt es in der Praxis, den Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts zu genügen. Damit das gelingt, ist eine professionelle Führung notwendig. Angesichts der heutigen Herausforderungen setzt die Stiftungspraxis vielfältige Management-Kompetenzen voraus. Zahlreiche rechtliche, steuerrechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte muss ein professioneller Stiftungsmanager beachten.

Begeisterung durch gutes Stiftungsmanagement wahren

In unserer Beraterpraxis haben wir häufig mit Menschen zu tun, die das Leuchten aus den Augen verlieren, wenn Ihre Idee durch formale Abläufe, Prozesse, Regeln und Herausforderungen belastet wird. Um den Gedanken nicht aufzugeben, ist es wichtig, ihnen ein gutes Stiftungsmanagement zur Seite zu stellen. Es ist wichtig, die Herausforderungen genau in den Blick zu nehmen, vor denen gemeinnützige Arbeit in Stiftungen heute steht. Die reichen von der Vermögensanlage bis zu Fusionsgedanken.

Außerdem stehen der Non-Profit-Sektor im Allgemeinen und Stiftungen im Besonderen vor weitreichenden Veränderungen. Dabei sind es nicht nur die Auswirkungen des aktuellen Niedrigzinsumfelds, die Stiftungen und gemeinnützige Organisationen zum Umdenken und damit auch zum Überdenken ihrer bisherigen Strategien zwingen. Daneben zeichnen sich auch im politisch-gesellschaftlichen Umfeld und im technologischen Umfeld Strukturbrüche ab. Im politisch-gesellschaftlichen Umfeld besteht beispielsweise die Forderung nach mehr Transparenz und Governance und im technologischen Umfeld nehmen die Digitalisierung und auch die Grundlagen moderner Kommunikation mehr und mehr zu.

Darauf muss sich Stiftungsführung einstellen, um im Rahmen der geltenden Satzung und des Stifterwillens die Stiftung weiterzuentwickeln und damit nachhaltige Stiftungszweckverwirklichung zu ermöglichen.

Wir dienen in der Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH der Stifteridee und dem Stifterwillen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, die formalen Anforderungen und Herausforderungen für Sie einfacher zu machen. Das Leuchten in den Augen, wenn der Stifter von seiner Idee erzählt soll, erhalten bleiben. Selbstverständlich sollte das auch für die dem Stifter nachfolgenden Organmitglieder gelten. Im Sinne eines modernen und zukunfts- gerichteten, transparenten Stiftungsmanagement begleiten wir in Teilbereichen der Stiftungspraxis oder übernehmen das gesamten Management der Stiftung.

HKM Stiftung übergibt goldenen Schlüssel für stationäres Hospiz

Symbolisch haben die Eheleute Heike und Klaus Müller, Stifter der HKM Stiftung in Schlebusch, am 22. Januar den goldenen Schlüssel an Christoph Meyer zu Berstenhorst übergeben. Er ist der Leiter des neuen, ersten stationären Hospizes in Leverkusen, das zugleich das erste Projekt ist, das aus der 2018 gegründeten HKM Stiftung hervorgegangen ist.

Zwar war – wie vieles in dieser von der Corona-Pandemie geprägten Zeit – auch die Schlüsselübergabe für das Hospiz ganz anders geplant, zum Beispiel mit Oberbürgermeister Richrath und  NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann . So aber fand sie im kleinen Kreis statt. „Wir holen eine feierliche Eröffnung aber in jedem Fall nach, sobald dies wieder möglich sein wird“, kündigte Meyer zu Berstenhorst an.

HKM Stiftung baut und finanziert stationäres Hospiz

Seit Baubeginn im Sommer 2019 bis zur nun bevorstehenden Aufnahme eines ersten schwerstkranken Menschen ist viel passiert. Die HKM Stiftung hat das halbrunde Hospizgebäude gebaut und finanziert, die PalliLev gGmbH wird das Hospiz betreiben. „Wir sind der HKM Stiftung sehr dankbar für dieses großartige Haus! Ohne einen solchen Partner hätten wir in Leverkusen sicher noch lange auf ein stationäres Hospiz warten müssen“, ist sich der PalliLev-Leiter Christoph Meyer zu Berstenhorst sicher. „Wir wollten uns hier vor Ort, wo unsere Familie lebt, für Menschen engagieren“, sagt Klaus Müller, der dazu gemeinsam mit seiner Frau die HKM Stiftung ins Leben gerufen hatte.

Aktuell arbeiten in den zwölf Gästezimmern des Hospizes in Leverkusen-Steinbüchel noch die Schreiner, zugleich im Haus aber auch schon 20 Pflegerinnen und Pfleger.  Sie werden derzeit auf ihre Aufgaben im Hospiz in vier voneinander abgeschirmten kleinen Gruppen vorbereitet, um Corona-Infektionen zu vermeiden. Schulungen, Einweisung in die technische Ausstattung und erste Arbeiten mit der Dokumentation-Software stehen an. Außerdem wird das markante Gebäude weiter eingerichtet. Voraussichtlich ab Mitte Februar 2021 können die ersten Gäste einziehen.

Individuelle Lebensqualität im Fokus

Ins Hospiz ziehen Menschen ein, die an schwersten Erkrankungen leiden und deren Lebenserwartung sich eher in Monaten, Wochen oder Tagen ausdrücken lässt. Für die verbleibende Lebenszeit im Hospiz steht die individuelle Lebensqualität im Fokus aller Bemühungen. Umsorgt werden die zwölf Gäste zukünftig von einem Team aus speziell ausgebildeten Pflegerinnen und Pflegern, einer Sozialarbeiterin sowie weiteren Mitarbeitenden. In der Küche werden sich ein Koch und eine Hauswirtschafterin um die kulinarische Versorgung kümmern.

Finanziert wird ein Aufenthalt im Hospiz zu Teilen von den Kranken- und Pflegekassen. Ein nicht unwesentlicher Teil muss parallel aber auch im laufenden Betrieb über Spenden finanziert werden.

Die Gründung sowie das Stiftungsmanagement haben wir als Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH gerne begleitet – von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Als Stiftungsmanager stehen wir der HKM Stiftung weiterhin und nachhaltig zur Seite. Den Eheleuten Heike und Klaus Müller und der gesamten Familie danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit.

Weitere Informationen zum Hospiz finden Sie unter www.pallilev.de und zur HKM Stiftung unter www.hkm-stiftung.de

Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung wird auch als unselbständige, nicht rechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. All diese Begriffe beschreiben dieselbe Stiftungsform.

Die Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder auch per Verfügung von Todes wegen per Testament errichtet. Dadurch überträgt der Stifter das Stiftungsvermögen unter bestimmten Auflagen an den Treuhänder. Der muss beispielsweise das Stiftungskapital getrennt von seinem eigenen Vermögen und im Sinne einer Stiftungssatzung verwalten. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es in der Regel, das Vermögen der Stiftung zu erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Spenden und Fördermittel darf er nur für die festgelegten Zwecke verwenden. Für seine Dienstleistung erhält er eine Verwaltungsgebühr.

Treuhandstiftung erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts

Historisch betrachtet ist die Treuhandstiftung die ursprüngliche Form der Stiftung in Deutschland. Denn die Möglichkeit, hierzulande eine rechtsfähige Stiftung zu gründen, gibt es erst seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900. Schätzungsweise deutlich mehr als 20.000 Treuhandstiftungen gibt es bis heute in Deutschland. Weil bislang kein einheitliches Register für Treuhandstiftungen existiert, müssen wir schätzen.

Für die Organisation der Treuhandstiftung kann ein eigenes Gremium in die Satzung aufgenommen werden, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Im Rechtsverkehr handelt der Treuhänder für die Stiftung, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist dadurch aber keine Stiftung zweiter Klasse: Die Treuhandstiftung ist eine vollwertige Stiftung im deutschen Rechtssystem. Insbesondere steuerrechtlich werden Treuhandstiftungen wie rechtsfähige Stiftungen behandelt.

Zahlreiche Vorteile ergeben sich aus dem Wesen der Treuhandstiftung:

  • Schon mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag lässt sich eine Treuhandstiftung errichten, weil das Gesetz keine Mindesthöhe für das Stiftungsvermögen vorschreibt.
  • Diese Stiftungsform ist sehr flexibel, zur Errichtung braucht es kein Genehmigungsverfahren.
  • Die Kontrolle liegt lediglich beim Finanzamt. Gleichzeitig gelten alle steuerrechtlichen Privilegien einer Stiftung, bei der zuständigen Finanzbehörde kann die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden.
  • Der Treuhänder kann Teile oder die gesamte Verwaltung übernehmen, es muss somit nicht zwingend eine eigene Verwaltungsstruktur (z.B. Vorstand) geschaffen werden. Durch die Nutzung der Organisationsstruktur des Treuhänders können die Verwaltungskosten gering gehalten werden.
  • Für die Errichtung einer Treuhandstiftung sind im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung nur wenige Wochen nötig.
  • Unter Umständen kann der Stiftungszweck entsprechend den Regelungen in der Satzung sehr einfach geändert beziehungsweise die Stiftung sogar aufgelöst werden, ohne dass es der Zustimmung eines Kontrollorgans oder einer Behörde bedarf.
  • Als eigenständiges Körpersteuersubjekt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG ist das Gemeinnützigkeitsrecht auch auf Treuhandstiftungen vollständig anwendbar.

Das Wesen der Treuhandstiftung hat aber auch Nachteile:

  • Die Treuhandstiftung untersteht keiner staatlichen Stiftungsaufsicht, sondern nur der Finanzbehörde.
  • Da die Treuhandstiftung keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann sie selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein und ist hier vom Treuhänder abhängig.

Wer ist als Treuhänder geeignet?

Der Auswahl eines geeigneten Treuhänders kommt daher eine große Bedeutung zu. Vereine und rechtsfähige Stiftungen beispielsweise nutzen die Dienstleistung für das eigene Fundraising. Meist werden die Satzungen vorgegeben, die Vergabe der Mittel durch die Trägerstiftung ist zwingend. Oftmals müssen die Treuhandstiftung und die Trägerstiftung bzw. der Trägerverein gleichgeartete Zwecke verfolgen.

Auch Banken und Sparkassen übernehmen treuhänderische Aufgaben. Ihr Kerngeschäft ist allerdings vor allem der Vertrieb von Anlageprodukten und die Vermögensanlage – nicht die Verwaltung von Stiftungen und die Verwirklichung von Stiftungszwecken oder gar -projekten.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist als unabhängiger Treuhänder dem Stifterwillen verpflichtet. Die synergetische Verwaltung der einzelnen Treuhandstiftungen und Verwirklichung der Stiftungszwecke ist gelebtes Ziel. Als Gegenleistung erhält die Rheindorf Stiftungsmanagement als Treuhänder eine Verwaltungskostengebühr, die die Aufgaben einer ordentlichen Stiftungspraxis mit sich bringen. Neben der professionellen Verwaltung von Stiftungen als Treuhänder sind wir spezialisiert auf das Stiftungsmanagement, die Beratung und Durchführung von Projekten, Spenden- und Zuwendungsmanagement. Dafür bringen wir viele weitere stiftungsspezifische Qualifikationen mit.

Welche Stiftungsform die geeignete ist und wenn die Treuhandstiftung geeignet ist, welcher Treuhänder passt, hängt von Motiv und Zielrichtung des Stifters und seiner Stiftungsidee ab. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg Ihrer Stiftungsidee.

Ihr

Michael Rheindorf
Geschäftsführender Gesellschafter
Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH

Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH – eine Herzenssache

Stiftungsmanagement in besonderen Zeiten: 2020 – man kann es nicht anders sagen – war wohl für uns alle eine absolute Ausnahmesituation und hat enorm viele neue Herausforderungen mit sich gebracht. Doch Herausforderungen bergen zugleich große Chancen. Auch wir haben im letzten Jahr neue Wege eingeschlagen, uns online aufgestellt und uns durch die anfänglich befremdlichen Zeiten des Social-Distancings, Beratung mit Abstand und der Online-Meetings geboxt. Wir sind stolz und froh, dass wir gemeinsame diese Umstellung gemeistert habe und bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue und auch Geduld, wenn die Technik mal doch nicht so wollte wie wir.

Trotz aller Turbulenzen aber bleibt der Kern und die Philosopie unseres Unternehmens unverändert: Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist als nachhaltige Gesellschaft zum Wohle unserer Mandanten gegründet. Hier bieten wir Ihnen Fachkompetenz für Beratung, Treuhand und Management von Stiftungen, Vereinen und weiteren Nonprofit-Organisationen.

Wir unterstützen Stifterinnen und Stifter bei der Gründung ihrer Stiftung und begleiten Menschen bei der Gründung von Vereinen, gGmbH oder anderen Nonprofit-Organisationen. Mit sagen mit voller Überzeugung: Familienstiftungen zu gründen und zu managen ist für uns eine Herzensangelegenheit und ist für viele Menschen in Deutschland eine gute Option.

Wir, die Menschen in der Rheindorf Stiftungsmanagement, haben es uns zur Aufgabe gemacht, das bürgerschaftliche Engagement und die organisierte Zivilgesellschaft zu unterstützen. So ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie bei den zunehmenden bürokratischen Hürden und Auflagen in Stiftung und Verein zu unterstützen. Unser professionelles Vereins- und Stiftungsmanagement hilft Ihren Gremienmitgliedern bei ihren notwendigen Aufgaben oder übernimmt das Management für die gesamte Einrichtung.

Gerade ein Jahr wie 2020 mit dem erzwungenen Abstand hat uns gezeigt, wie gerne wir mit unseren Mandanten eng zusammenarbeiten. Eine Unterstützung war die Digitalisierung, die wir als modernes Unternehmen gerne nutzen. Den persönlichen Kontakt aber kann sie einfach nicht ersetzen. Wir sind für unsere Mandanten da. Unkompliziert und unbürokratisch stehen wir ihnen zur Seite. Wir lieben es, wenn aus Gedanken Ideen werden, aus Ideen Worte und aus Worte Satzungen – letztlich aktive Arbeit für das Gemeinwohl, das Wohl der Familie oder eine Vielzahl an Gründen und Zwecken.

Wir wünschen Ihnen nun einen guten Start in ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Wir freuen uns auf 2021 mit Ihnen und auf den ersten persönlichen Kaffee im Beratungsgespräch oder der nächsten Gremium-Sitzung, wenn es wieder so weit ist.

Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Michael Rheindorf

Stiftungen & Vereine: Was wir 2021 erwarten dürfen

Die zahlreichen Themen und die Vielseitigkeit der Arbeiten in Stiftung und Verein sind für mich jedes Jahr aufs Neue das Spannende an unserer Beratung und Betreuung. Auch das Jahr 2021 hält wieder einige Themen bereit, auf die sich die Menschen in Stiftungen und Vereinen vorbereiten sollten. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, allen Verantwortlichen den Blick zu schärfen und die vielen Informationen und Tipps weiterzugeben, die den Alltag beeinflussen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr stelle ich Ihnen hier eine Auswahl meines Erachtens wesentlicher Änderungen mit dem Jahreswechsel bereit.

Gerade dem Monat Dezember kommt für Vereins- und Stiftungsvorstände eine besondere Bedeutung zu. Der 31.12.2020 ist in der Regel der Stichtag für die Rechnungslegung der Organisation und somit bleiben heute nur noch wenige Wochen des alten Jahres, um vielleicht das ein oder andere in die richtigen Bahnen zu leiten. Im Dezember tut es aber auch noch einmal gut zurückzuschauen, was alles erreicht und geschafft wurde.

Da sich aber gleichzeitig zahlreiche Parameter, rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen oder Regeln, die eine strategische und vorausschauende Führung beachten sollte, ändern, sollten Sie den Blick vor allem nach vorne richten.

Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts

Seit September 2020 liegt ein Entwurf zur Gesetzesnovelle vor. Seitdem gibt es zahlreiche Stellungnahmen und Gespräche über Konkretisierung und insbesondere die Möglichkeit darüber, auch die Bürokratie für gemeinnützige Organisationen eher zu reduzieren denn zu erhöhen. Wir dürfen gespannt sein und ich werde bei Zeiten berichten. Aktuell ist geplant, Regelung des Stiftungszivilrechts im BGB sowie neue und bundeseinheitliche Regelungen einzuführen, unter anderem zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftung, zu Rechten und Pflichten der Organmitglieder, zur Änderung der Stiftungssatzung sowie zur Beendigung, u.a. zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen.

Erstmals wird mit dem Referentenentwurf die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung initiiert, in das alle – nach Einrichtung des Stiftungsregisters errichtete und schon bestehende – Stiftungen des bürgerlichen Rechts eingetragen werden müssen. Kurzum: Das Stiftungsrecht steht vor einer großen Reform. Es bleibt also spannend in 2021.

Förderung des Ehrenamts, Vereinfachung im Spendenrecht

  • Die sog. Übungsleiterpauschale soll von bislang 2.400 Euro auf nunmehr 3.000 Euro, die sog. Ehrenamtspauschale von bislang 720 auf 840 Euro angehoben (§ 3 Nr. 26 Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-Entwurf).
  • Neu hinzugefügt wird eine Einkommensteuerbefreiung für den Bezug von Sachleistungen auf Grundlage der sog. Ehrenamtskarte (§ 3 Nr. 26c EStG-Entwurf). Diese Steuerbefreiung soll neben die beiden o.g. genannten Steuerbefreiungen treten.
  • Die betragsmäßige Grenze, bis zu der Spenden und Mitgliedsbeiträge auch ohne Vorlage einer Zuwendungsbestätigung abziehbar sind, soll von 200 auf 300 Euro angehoben werden (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV-Entwurf).

Durch die Corona-Krise sind hierzu aber noch nicht alle abschließenden Regelungen getroffen, es ist jedoch im Gespräch, dass die Regelungen zum Teil rückwirkend zum 01.01.2020 Geltung finden sollen. Auch hier bleibt es also spannend und ich werde berichten.

Steuererklärung im „Coronajahr“: Stundung auf Antrag möglich

Schnell handeln heißt es auch für all diejenigen, die im Rahmen des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“ durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Sie können bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf eine – im Regelfall zinsfreie – Stundung von bereits fälligen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern stellen. Darunter fallen Körperschaftssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Umsatzsteuer.

Kapitalerträge – Freistellungsanträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen

Und noch ein Termin-Tipp: Prüfen Sie, ob die Freistellungsanträge bei Ihrem Kreditinstitut sinnvoll und korrekt verteilt sind, sonst ggf. anpassen. Ansonsten werden Kapitalertragssteuern abgeführt, die dann wieder im Rahmen der nächsten Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Corona-Bonus

Wer seinen Mitarbeitern einen Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zahlen will, sollte sich beeilen. Der Bonus ist voraussichtlich nur bis Ende 2020 steuerfrei.

Elektro-Autos /Steuerbefreiung

Gerade für gemeinnützige Einrichtungen ist ein Elektro-Auto der richtige Ansatz. Hinzu kommt, dass die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2030 gewährt wird. Die Kaufprämie für Elektro-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. So wurde es auf dem Autogipfel Mitte November in Berlin beschlossen. Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es aktuell über den Umweltbonus (erweitert durch die Innovationsprämie) beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

Google-Suche

Zum 31. März 2021 stellt Google die Google-Suche um. Experten warnen, dass zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe, aber auch Vereine und Stiftungen im Netz dann nicht mehr auffindbar sein könnten, wenn ihre Websites nicht modernen Gestaltungskriterien genügt. Bei Google als wichtigster Suchmaschine ranken dann nur noch Internetauftritte, die auch auf dem Handy optimal angezeigt werden und regelmäßig aktualisiert werden.

Solidaritätszuschlag

Für über 90 Prozent der heutigen Zahler soll der Soli ab 2021 entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.

Nach der Freigrenze beginnt die sogenannte Milderungszone, in der man auch noch nicht den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zahlen muss. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro wird eine Familie mit zwei Kindern keinen Soli mehr zahlen. Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro vom Solidaritätszuschlag befreit, rechnet das Bundesfinanzministerium vor.

Umsatzsteuer

Zum 1. Januar steigt die vorübergehend gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).

Erhöhung von Freibeträgen

Die ertragsteuerlichen Freibeträge (bei Vorliegen zu versteuernder Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) sollen ab 2021 von bislang 5.000 auf 7.500 Euro angehoben werden (§ 24 Satz 1 KStG-Entwurf und § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG-Entwurf).

Heizöl-Tank auffüllen

Ab 2021 wird Heizöl aufgrund der neuen Preise für Kohlendioxid um rund 8 Cent pro Liter teurer. Ist der Tank gerade leer, dann kann es sich also durchaus lohnen, ihn noch in diesem Jahr aufzufüllen. Denn rein rechnerisch geht es hier um eine Differenz von rund 80 Euro pro 1.000 Liter.

Herausforderungen für 2021 für Stiftungen und Vereine

Die Menschen in Vorstand oder Kuratorium einer gemeinnützigen Organisation sind in nahezu sämtlichen Themenfeldern gefordert. Wie ein Unternehmer hat auch der Vorstand einer gemeinnützigen Organisation viele Rollen zu erfüllen. Er ist als Arbeitgeber, Veranstalter, Motivator, Streitschlichter, Mieter oder Vermieter, Buchhalter und vielem mehr gefragt. Zusätzlich obliegt den Organen der Einrichtungen dann noch die Einhaltung des „Gemeinnützigkeitsrechts“, also die Erfüllung sämtlicher Auflagen und Regeln und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachhaltig zu verdienen.

Ich unterstütze Sie gerne bei diesen herausfordernden Aufgaben auch im neuen Jahr! In diesem Sinne noch spannende Tage im alten Jahr 2020 und Zuversicht für das neue Jahr 2021.

Ihr Michael Rheindorf

Offenland Stiftung: Mit Ihrer Weihnachtsspende schon an den Frühling denken

In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir Ihnen einige Tipps gegeben, wie Sie gerade in der Vorweihnachtszeit die seriösen von den unseriösen Spendenorganisationen unterscheiden. Heute nun möchte ich Ihnen eine Stiftung vorstellen, mit der Sie gezielt Umwelt- und Artenschutz sowie ökologische Projekte unterstützen können: die Leverkusener Offenland Stiftung.

Die Offenland Stiftung setzt sich dafür ein, Offenlandhabitate wie Blume- und Streuobstwiesen mit ihren vielfältigen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu schaffen und zu erhalten. Dank vieler ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer ist es ihr gelungen, die Pflege von rund 10 Hektar großen Schutzgebieten fortzuführen und im letzten Jahr weitere zehn Hektar neu in Pflege zu nehmen.

Offenland Stiftung sensibilisiert für Umwelt- und Artenschutz

Außerdem hat es sich die Offenland Stiftung zur Aufgabe gemacht, die Menschen in Leverkusen, Leichlingen, Langenfeld und Umgebung für die Bedeutung und den Wert des Lebensraums Offenland in seinen vielfältigen Erscheinungsformen zu sensibilisieren. Dazu bietet die Stiftung ein vielfältiges Exkursionsprogramm und Vorträge an. Bei gemeinsamen Pflegeaktionen können Helfer und Unterstützer lernen, wie einfach praktischer Artenschutz betrieben werden kann. Hier kann jeder helfen – sei es mit einer Spende oder mit ehrenamtlichem Engagement.

Jedem Spender schenkt die Stiftung als kleines Dankeschön einen Saatgutbeutel mit regionalem Wildblumensaatgut. Mit dem Wildblumensaatgut schaffen Sie ein kleines Insektenrefugium in Ihrem Garten oder auf Ihrem Balkon. Die Spende hilft der Stiftung dabei, große Projekte umzusetzen – zum Beispiel neue Blumenwiesen in unserer Region.

Wenn Sie spenden möchten…

… teilen Sie der Offenland Stiftung bitte Ihre Versandadresse im Verwendungszweck Ihrer Spendenüberweisung mit.

Spendenkonten der Offenland Stiftung
Sparkasse Leverkusen IBAN DE29 3755 1440 0100 1439 81
VR Bank Bergisch-Gladbach Leverkusen e. G. IBAN DE98 3706 2600 2020 0730 31

Vielen Dank! Wenn Sie gerne weitere Informationen zur Offenland Stiftung hätten, schauen Sie einfach auf der Internetseite www.offenland.info vorbei. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Eine schöne Vor-Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund.
Ihr Michael Rheindorf

Wie erkennen Sie unseriöse Spendenorganisationen?

Die Advents- und Weihnachtszeit rückt mit großen Schritten näher. Zugleich schnellt die Zahl der Spendenorganisationen, die in diesen Wochen und Monaten Geld sammeln, sprunghaft in die Höhe. Wie aber können Sie sie unterscheiden – die seriösen von den unseriösen Spendenorganisationen? Wir haben einige Tipps, worauf Sie achten sollten.

Der Advent ist eine Zeit, in der üblicherweise nicht nur der Einzelhandel und die Gastronomie gut zu tun haben. Auch Spendenorganisationen haben Hochsaison, starten zahlreiche Spendenaufrufe. Alle benötigen in diesem besonderen Jahr 2020 unsere Unterstützung. Der Einzelhandel und die gebeutelte Gastronomie, aber gerade auch die kleinen Vereine, Stiftungen und Organisationen: Sie konnten in diesem Jahr ihre bunte Vielfalt nicht in Veranstaltungen, Konzerten und Aktionen teilen und sich damit ein „kleines Zubrot“ für ihre Aktivitäten verdienen. Die Corona-Pandemie hat sämtliche Projekte und damit Einnahmequellen für den dritten Sektor verhindert, die Kosten jedoch sind zum Teil fix.

Dementsprechend hart umkämpft sind die Wohltäter und ihre Portemonnaies – zumal es von Jahr zu Jahr weniger Menschen gibt, die spenden wollen. In solchen Zeiten ist besondere Vorsicht geboten. Nicht immer ist das drin, was auf der „Verpackung“ steht. Und so manche Spendenbüchse oder Spendenüberweisungsträger wird zwar gut gemeint gefüllt, aber das Geld kommt nicht an.

Wie lässt sich der seriöse vom unseriösen Spendensammler unterscheiden?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland Spendensiegel. Das sogenannte DZI-Siegel wird nur vergeben, wenn ein entsprechender Prüfkatalog bestanden wurde. Dies ist eine unabhängige Bewertung, kann allerdings nicht das alleinige Kriterium sein. Denn das Prüfsiegel kostet Gebühren: Das können oder wollen sich gerade die kleineren Einrichtungen nicht leisten.
Daher stellen wir für Sie einige Orientierungspunkte auf, die Ihnen helfen, den passenden Empfänger zu finden und auf Seriosität zu prüfen. Werbung, durch die Sie sich unfair oder übertrieben unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie getrost in den Papierkorb werfen. An der Haustür sind besonders häufig ältere Menschen im Visier dubioser Spendeneintreiber. Sie setzen auf Mitleid, auf die Gutmütigkeit der Senioren oder schüchtern sie gar ein: Auch das ist natürlich absolut unseriös. Wir raten, sich auf keinen Fall (be-)drängen zu lassen, sondern lieber ganz bewusst und in Ruhe die Organisation auszusuchen, der Sie Ihr Geld anvertrauen möchten. Das können beispielsweise das Sozialprojekt in der Gemeinde oder der Kulturverein in der Nachbarschaft sein. Die Hilfe vor Ort ist sichtbar und die Spende kommt direkt an.

Wer mit seinem Geld etwas Gutes tun will, sollte also genau hinschauen. Für Spenden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Zudem gilt: Statt das Geld per Gießkannenprinzip zu verteilen, sollten Spender weniger Organisationen größere Beträge zukommen lassen. So behalten Sie selbst besser den Überblick und helfen, Verwaltungskosten zu vermeiden.

Folgende Tipps möchte ich Ihnen geben:

  • Vertrauen und ein Spendensiegel sind positive Hilfen.
  • Achten Sie auf Warnungen und Sammelverbote.
  • Lassen Sie sich die vom Finanzamt anerkannte Steuerbegünstigung nachweisen.
  • Achten Sie auf Ethik der Spendenwerbung: Spenden Sie nicht an Hilfswerke, deren Werbung Sie als unangemessen drängend empfinden.
  • Schauen Sie auf die Website der Spendenorganisation: Gibt es einen Transparenzbericht, Informationen über die durchgeführten Projekte?
  • Netzwerk und Partner: Seriöse Organisationen pflegen Kooperationen und machen ihre Partner auf ihrer Website publik.

Haben Sie Fragen zur Seriosität einer Spendenorganisation? Oder möchten Sie ein Thema unterstützen und kennen die passende Einrichtung dafür nicht? Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei und kooperieren mit einer Vielzahl an Einrichtungen, Vereinen und Mandantenstiftungen.

In diesem Sinne, eine gute und gesunde Zeit.
Ihr
Michael Rheindorf