Privatnützige Stiftungen und gemeinnützige Stiftungen – ein wichtiger Unterschied

Stiftungsarten

Stiftungen können sich in ihren Zielen und steuerlichen Aspekten stark voneinander unterscheiden. Denken Sie dabei allein an privatnützige Stiftungen und gemeinnützige Stiftungen. Wir erklären die Unterschiede.

Privatnützige Stiftungen für bestimmte Zielgruppen

Privatnützige Stiftungen dienen in erster Linie dem Interesse eines abgeschlossenen Personenkreises, beispielsweise Familienmitglieder oder einer bestimmten Belegschaft eines Unternehmens. Die steuerlichen Kriterien für eine Privatstiftung sind in den Paragraphen 51-68 der Abgabenordnung festgelegt. In der Regel sind privatnützige Stiftungen nicht steuerbegünstigt. Sowohl die Vermögensübertragung als auch der laufende Betrieb und die erzielten Erträge unterliegen der Besteuerung.

Gemeinnützige Stiftungen fürs Gemeinwohl

Gemeinnützige Stiftungen hingegen verfolgen im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke. Der Katalog gemeinnütziger Zwecke ist in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung festgelegt und umfasst unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Religion, Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Naturschutz, Umweltschutz und Wohlfahrtswesen. Diese Stiftungen dürfen Spenden annehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Finanzbehörden müssen die Stiftung als steuerbegünstigt anerkennen, das geschieht bei der  überwiegenden Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit die Allgemeinheit in materiellen, geistigen oder sittlichen Bereichen fördert und der Kreis der Personen, der davon profitiert, nicht fest abgeschlossen ist.

Insgesamt spielen sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Stiftungen eine wichtige Rolle in der deutschen Stiftungslandschaft. Entscheidend ist, die Unterschiede und steuerlichen Aspekte zu verstehen, um die richtige Stiftungsart für die eigenen Ziele und Bedürfnisse zu wählen.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH unterstützt Menschen dabei, Gemeinwohl zu stiften – und deren Interessen hinsichtlich des eigenen Vermögens auf Lebenszeit sowie darüber hinaus zu wahren. Die Dienstleistungen reichen von der Ideenfindung bis zu deren Umsetzung – etwa durch die Gründung einer Stiftung, gezieltes Nachlassmanagement und eine vertrauensvolle Testamentsvollstreckung für Stiftende. Wir verwirklichen Ihre gemeinnützigen Anliegen zügig und ganz nach Ihrem Bedarf: Den administrativen Rahmen bietet beispielsweise die hauseigene Stiftung Deutsche Stiftungskultur.

Stiftungen, die ihre Verwaltung komplett auslagern möchten, können die gemeinnützige Rheindorf Stiftungsmanagement als Treuhänderin beauftragen. Weitere umfassende Beratungs- und Managementleistungen richten sich an Non-Profit-Organisationen – unabhängig von deren Rechtsform. Wir professionalisieren die Abläufe entlasten das Führungsteam.

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