Was macht ein Treuhänder?
Eine Treuhandstiftung ist genau genommen die „Ur-Form“ der Stiftung: Ein Stifter überträgt einem Treuhänder das Stiftungsvermögen, damit der es verwaltet und im Sinne des Stiftenden verwendet. Die Treuhandstiftung kommt durch einen entsprechenden Vertrag zwischen den beiden zustande. Dabei muss sich der Treuhänder an bestimmte Regeln halten: Ziel ist es grundsätzlich immer, das Vermögen zu erhalten und es für die Ziele und Zwecke einzusetzen, die in der Stiftungssatzung festgehalten sind. Der Treuhänder trennt deshalb unter anderem streng sein eigenes vom Stiftungsvermögen.
Die Treuhandstiftung als unselbstständige und nicht rechtsfähige Stiftung weist Besonderheiten und damit auch ein besonders Schutzbedürfnis im Vergleich zu rechtsfähigen Stiftungen auf:
- Treuhandstiftungen bieten dem Stifter ein flexibles Gestaltungsmodell, das zwar weitgehend der rechtsfähigen Stiftung angenähert werden kann und doch nach der Errichtung veränderbar ist.
- Treuhandstiftungen unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht mit der Folge, dass der Verwaltungsaufwand geringer ist. Dadurch bedürfen sie aber eines besonders kompetenten und vertrauenswürdigen Treuhänders.
Der Treuhänder bewährt sich in seiner Rolle als Dienstleister für den Stifter und tritt daher selbst in der Außendarstellung hinter den Stifter und die Stiftung zurück. Ein wichtiges Thema bei der Wahl des richtigen Treuhänders.
Unterschiedliche Ziele von Treuhandstiftungen
Selbstständige Stiftungen oder Vereine nehmen als Fundraising-Ansatz gerne Treuhandstiftungen unter ihrem Dach auf. Besonders bekannt sind beispielsweise Brot für die Welt, SOS Kinderdorf und Greenpeace. Unter dem Dach dieser Einrichtungen erhalten Sie die Möglichkeit, „ihre“ Treuhandstiftung verwalten zu lassen. Diese Treuhänderleistung wird angeboten, da die Treuhänderin in der Regel erwartet, dass wesentliche Mittel aus der Stiftung an sie selbst oder an gemeinsame Projekte gezahlt werden. Spätestens wenn der Stifter verstorben ist, geht die Entscheidung und oftmals auch die Mittelverwendung an die Zwecke der selbstständigen Stiftung oder des Vereins als Treuhänder.
Je nach Zweck der eigenen Treuhandstiftung kann das stimmig sein und für den Stifter passen. Der Stifter sollte nur klar erkennen, welche Ziele der Treuhänder mit seinem Dienstleistungsangebot verfolgt. Geht es dem Treuhänder um die Stärkung der eigenen gemeinwohlorientierten Arbeit oder wie beispielsweise bei Banken und Sparkassen um die der langfristigen Bindung der Vermögenswerte an ihr Haus und den Erträgen aus der Kapitalanlage?
Rheindorf Stiftungsmanagement als Treuhänder
Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH übernimmt die Treuhandschaft als freie, unabhängige Treuhandgesellschaft für rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierzu schließen wir mit der Stifterin oder dem Stifter einen Treuhandvertrag und erstellen eine Stiftungssatzung. Unsere Treuhandstiftungen können auf Wunsch des Stifters über eigene Organe verfügen, so dass der Einfluss des Stifters und deren Nachfolger gewahrt bleibt.
Die vertragliche Regelung ist so bemessen, dass im Hinblick auf das Dreiecksverhältnis zwischen Treuhänder, Stifter und Stiftungsgremien die jeweiligen Akteure die richtige Balance von Rechten und Pflichten haben. Zusätzlich ist das Spannungsverhältnis von Vermögenserhalt und Erwirtschaftung von Ertrag zur Erfüllung der Stiftungszwecke zu beachten. Stiftungen sind keine Steuerspar- oder Altersvorsorgemodelle und sollten als solche auch nicht vermarktet werden.
Der Stifterwille steht für uns an erster Stelle. Wir stellen uns als Treuhänder in den Dienst der vom Stifter gesetzten Zwecke und verwirklichen diese satzungsgemäß. Wir respektieren die Eigenständigkeit der Stiftung und vermischen nicht die eigenen Ziele mit denen der Stiftung.
Wir haben uns den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis und den Treuhandverwaltungs-Grundsätzen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unterworfen. Wir informieren Sie konkret, transparent und frühzeitig über die mit der Verwaltung einhergehenden Kosten. Wir geben Ihnen übersichtlich Auskunft über einzelne pauschale Leistungspakete, den jährlichen Basispreis und sonstige Beratungs- und Betreuungskosten. Kosten für die Vermögensverwaltung werden getrennt ausgewiesen. Die Vermögensverwaltung begleiten wir zwar, aber Dritte führen sie durch. Vermögenswerte Vorteile werden nicht angenommen. Wir agieren bankenunabhängig und in der Regel mit den Dienstleistern und Beratern unserer Stifterinnen und Stifter.
Als Treuhänder sorgen wir dafür, dass die Stiftungsgeschäfte im Sinne der geltenden Gesetze, Verordnungen und des Gemeinnützigkeitsrechts durchgeführt werden. Wir erstellen die Buchführung, die Rechnungslegung und stellen etwaige Zuwendungsbestätigen aus, sind für Förderungen, Förderprojekte, Projekte, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr zuständig.
Für uns ist eine angemessene sachliche und personelle Ausstattung der Treuhandstiftungsverwaltung zentrale Voraussetzung für die Erfüllung der Stiftungszwecke. Als unabhängige Treuhänder nehmen wir ein kontinuierliches Fort- und Weiterbildungsangebot für uns und unsere Mitarbeiter, aber auch für unsere Netzwerkpartner und Mitwirkende in Stiftungsgremien wahr.
Die Gründung gemeinwohlorientierter Stiftungen, ob rechtsfähig oder nicht, ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Unabhängig von der gewählten Rechtsform ist dieses bürgerschaftliche Engagement der Menschen nur zu begrüßen. Die Stifterinnen und Stifter können mit Recht erwarten, dass ihr Stifterengagement wirksam ist und langfristigen Bestand hat.
Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist ihre Treuhänderin – nachhaltig, kompetent und verantwortungsvoll.