Treuhandstiftung

Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung wird auch als unselbständige, nicht rechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet. All diese Begriffe beschreiben dieselbe Stiftungsform.

Die Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder auch per Verfügung von Todes wegen per Testament errichtet. Dadurch überträgt der Stifter das Stiftungsvermögen unter bestimmten Auflagen an den Treuhänder. Der muss beispielsweise das Stiftungskapital getrennt von seinem eigenen Vermögen und im Sinne einer Stiftungssatzung verwalten. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es in der Regel, das Vermögen der Stiftung zu erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, Spenden und Fördermittel darf er nur für die festgelegten Zwecke verwenden. Für seine Dienstleistung erhält er eine Verwaltungsgebühr.

Treuhandstiftung erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts

Historisch betrachtet ist die Treuhandstiftung die ursprüngliche Form der Stiftung in Deutschland. Denn die Möglichkeit, hierzulande eine rechtsfähige Stiftung zu gründen, gibt es erst seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900. Schätzungsweise deutlich mehr als 20.000 Treuhandstiftungen gibt es bis heute in Deutschland. Weil bislang kein einheitliches Register für Treuhandstiftungen existiert, müssen wir schätzen.

Für die Organisation der Treuhandstiftung kann ein eigenes Gremium in die Satzung aufgenommen werden, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Im Rechtsverkehr handelt der Treuhänder für die Stiftung, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist dadurch aber keine Stiftung zweiter Klasse: Die Treuhandstiftung ist eine vollwertige Stiftung im deutschen Rechtssystem. Insbesondere steuerrechtlich werden Treuhandstiftungen wie rechtsfähige Stiftungen behandelt.

Zahlreiche Vorteile ergeben sich aus dem Wesen der Treuhandstiftung:

  • Schon mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag lässt sich eine Treuhandstiftung errichten, weil das Gesetz keine Mindesthöhe für das Stiftungsvermögen vorschreibt.
  • Diese Stiftungsform ist sehr flexibel, zur Errichtung braucht es kein Genehmigungsverfahren.
  • Die Kontrolle liegt lediglich beim Finanzamt. Gleichzeitig gelten alle steuerrechtlichen Privilegien einer Stiftung, bei der zuständigen Finanzbehörde kann die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden.
  • Der Treuhänder kann Teile oder die gesamte Verwaltung übernehmen, es muss somit nicht zwingend eine eigene Verwaltungsstruktur (z.B. Vorstand) geschaffen werden. Durch die Nutzung der Organisationsstruktur des Treuhänders können die Verwaltungskosten gering gehalten werden.
  • Für die Errichtung einer Treuhandstiftung sind im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung nur wenige Wochen nötig.
  • Unter Umständen kann der Stiftungszweck entsprechend den Regelungen in der Satzung sehr einfach geändert beziehungsweise die Stiftung sogar aufgelöst werden, ohne dass es der Zustimmung eines Kontrollorgans oder einer Behörde bedarf.
  • Als eigenständiges Körpersteuersubjekt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG ist das Gemeinnützigkeitsrecht auch auf Treuhandstiftungen vollständig anwendbar.

Das Wesen der Treuhandstiftung hat aber auch Nachteile:

  • Die Treuhandstiftung untersteht keiner staatlichen Stiftungsaufsicht, sondern nur der Finanzbehörde.
  • Da die Treuhandstiftung keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann sie selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein und ist hier vom Treuhänder abhängig.

Wer ist als Treuhänder geeignet?

Der Auswahl eines geeigneten Treuhänders kommt daher eine große Bedeutung zu. Vereine und rechtsfähige Stiftungen beispielsweise nutzen die Dienstleistung für das eigene Fundraising. Meist werden die Satzungen vorgegeben, die Vergabe der Mittel durch die Trägerstiftung ist zwingend. Oftmals müssen die Treuhandstiftung und die Trägerstiftung bzw. der Trägerverein gleichgeartete Zwecke verfolgen.

Auch Banken und Sparkassen übernehmen treuhänderische Aufgaben. Ihr Kerngeschäft ist allerdings vor allem der Vertrieb von Anlageprodukten und die Vermögensanlage – nicht die Verwaltung von Stiftungen und die Verwirklichung von Stiftungszwecken oder gar -projekten.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist als unabhängiger Treuhänder dem Stifterwillen verpflichtet. Die synergetische Verwaltung der einzelnen Treuhandstiftungen und Verwirklichung der Stiftungszwecke ist gelebtes Ziel. Als Gegenleistung erhält die Rheindorf Stiftungsmanagement als Treuhänder eine Verwaltungskostengebühr, die die Aufgaben einer ordentlichen Stiftungspraxis mit sich bringen. Neben der professionellen Verwaltung von Stiftungen als Treuhänder sind wir spezialisiert auf das Stiftungsmanagement, die Beratung und Durchführung von Projekten, Spenden- und Zuwendungsmanagement. Dafür bringen wir viele weitere stiftungsspezifische Qualifikationen mit.

Welche Stiftungsform die geeignete ist und wenn die Treuhandstiftung geeignet ist, welcher Treuhänder passt, hängt von Motiv und Zielrichtung des Stifters und seiner Stiftungsidee ab. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg Ihrer Stiftungsidee.

Ihr

Michael Rheindorf
Geschäftsführender Gesellschafter
Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH