Was ist eine Familienstiftung?
Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema Familienstiftung beschäftigt? Sich gefragt, welche Vorteile sie haben könnte? Wie eine Familienstiftung gegründet oder steuerlich behandelt wird? Welche aktuellen Themen es rund um die Familienstiftung gibt? Wir werden Ihre Fragen beantworten und starten daher heute mit einer kleinen Beitragsreihe, in der Sie immer am Ende des Monats alles über die Gründung, steuerliche Behandlung, Satzung, Kosten und Organe von Familienstiftungen erfahren.
Heute also zuerst einmal die Grundlagen: Der Begriff „Stiftung“ wird häufig mit einem gemeinnützigen Zweck assoziiert. Eine Ausnahme ist die sogenannte Familienstiftung. Sie dient in der Regel nicht einem gemeinnützigen Zweck, sondern gewährleistet vielmehr den langfristigen Zusammenhalt des Familienvermögens und die Versorgung der Familien über mehrere Generationen hinweg. Familienmitglieder können beispielsweise bei einer Erbschaft bedacht werden, ohne dass dabei das Vermögen geteilt wird oder die Kontrolle über das Familienunternehmen verloren geht.
Was ist eine Familienstiftung?
Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft im Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person beziehungsweise einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen. Sie ist selbstständig und gehört sich selbst.
Eine Familienstiftung hat im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften oder Vereinen weder Mitglieder noch Gesellschafter. Sie besteht vielmehr aus einem Vermögen und einer Satzung, in der festgehalten wird, zu welchem Zweck das Vermögen verwendet wird und wie die Verwaltungsorgane definiert werden. Entweder zu Lebzeiten oder im Erbfall bringt der Stifter Privat- bzw. Betriebsvermögen in die Stiftung ein. Dabei kann es sich um Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder auch Kunstgegenstände handeln. Die Begünstigten der Stiftung, die auch als Destinatäre bezeichnet werden, stehen dabei in einem familiären oder zumindest verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter.
Destinatäre können Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens erhalten. Dazu zählen beispielsweise Mieten, Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne. Damit bietet die Familienstiftung steuerliche Vorteile, die sowohl dem Stiftungsinhaber als auch seiner Familie zugutekommen.
Grundsätzlich werden Familienstiftungen in private und unternehmensbezogene Formen unterteilt. Dabei erfreut sich die unternehmensbezogene Familienstiftung besonders großer Beliebtheit.
Stiftung: gemeinnützig oder privat?
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind Stiftungen ein weitverbreitetes Mittel, um Unternehmen sowohl zivil- als auch steuerrechtlich umfassend abzusichern. Viele Menschen verbinden Stiftung dagegen mit sozialem Engagement. Und tatsächlich sind 90 Prozent aller Stiftungen gemeinnütziger Natur. Das bedeutet, dass die Stifter gemeinnützige Projekte unterstützen und dieses Engagement für die Zukunft sichern wollen. Auch Unternehmer gründen häufig gemeinnützige Stiftungen, um Bekanntheit und Beliebtheit zu steigern.
Neben gemeinnützigen Stiftungen gibt es aber auch noch Stiftungen, die nicht mit einem sozialen Engagement in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die hier beschriebene Familienstiftung. Sie verfolgt einen privaten, wirtschaftlichen Zweck und verstößt damit gegen die Gemeinnützigkeit nach § 5 1 der Abgabenordnung. Dies ist aber absolut legitim, solange der Zweck selbstlos ist. Familienstiftungen dürfen demnach nicht das Ziel verfolgen, ihr Vermögen zu mehren.
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