Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Haarhoff Unternehmensstiftung
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Haarhoff Unternehmensstiftung

Name der Stiftung
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung Haarhoff Unternehmensstiftung
Stiftungsform
Gemeinnützige Stiftung
Stiftungszweck
Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie sozial benachteiligter Menschen, Bildungsstipendien
Stifter
Hans und Christiane Haarhoff
Gründungsjahr
2017
Zusammenarbeit mit Rheindorf Stiftungsmanagement
- Begleitung der Gründung, Stiftungsberatung
- Treuhand-Verwaltung durch Rheindorf Stiftungsmanagement
- Stiftungsmanagement
Über die Stiftung
Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung möchte dort, wo die Startbedingungen für Menschen schlechter sind, Brücken bauen. In Deutschland sollen sozial Benachteiligte durch geeignete Bildungsprojekte und -maßnahmen Hilfe und Unterstützung erfahren. Außerdem geht es darum, Menschen erfolgreich auf das Berufsleben vorzubereiten und entsprechend ihres Potenzials zu fördern sowie auszubilden. Berufsfelder mit Nachwuchsproblemen können auf diese Weise unterstützt werden.
Im Vordergrund stehen Ideen, Projekte und Maßnahmen, welche durch kreative Ansätze an der Wurzel der Herausforderungen ansetzen und nachhaltige Lösungen bieten. Beispielsweise sollen Benachteiligte ihre Leistungsfähigkeit auf Basis einer gesunden Lebensweise, passender Bildungsmöglichkeiten, sportlicher Aktivität sowie kultureller Ansprache entwickeln können.
Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung ist sowohl fördernd als auch operativ tätig und kann Stipendien vergeben.
Voraussetzung der Förderung
Die Stiftung vergibt im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben Stipendien. Gefördert werden Menschen, die ohne eigenes Verschulden wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und entsprechendes Studienmaterial, Schulgeld bzw. Semestergebühren zu zahlen. Bewerben können sich Schüler, Studenten und Lernwillige an deutschen Schulen, Fach- und Hochschulen. Leistungen können geförderte Personen erhalten, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule, Fach- oder Hochschule in Deutschland angemeldet bzw. immatrikuliert sind bzw. an einer solchen einen Abschluss erlangt haben.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Stipendiums richtet sich vorrangig nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung, soll sich der Höhe nach aber am Bundesausbildungsförderungsgesetz orientieren. Die Dauer der Förderung beträgt maximal drei Jahre.
Bewerbungsverfahren
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:
- Motivationsschreiben zur Gewährung des Stipendiums
- Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Aktuelles Passbild
- Fotokopie der Schulanmeldung bzw. Immatrikulationsbescheinigung
- Wenn möglich: ein Empfehlungsschreiben eines Lehrers / Hochschullehrers zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation
Anhand der eingereichten Unterlagen wird nach den folgenden Auswahlkriterien eine Vorauswahl getroffen:
- soziale bzw. wirtschaftliche Notwendigkeit des Stipendiums
- Persönliche Eignung. Die Bewerbungsunterlagen sollen die Zielrichtung der angestrebten Ausbildung erkennen lassen und hinreichend ausführlich für eine Beurteilung durch Dritte darlegen, weshalb die Bewerberin bzw. der Bewerber förderwürdig ist. Die Auswahl trifft der Vorstand der Stiftung.
Sie können sich laufend bewerben – hierbei gilt kein Einsendeschluss. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
c/o Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH
Saarstraße 21
51375 Leverkusen
Veröffentlichung
Die Vergaberichtlinien werden aktuell ausschließlich über dieser Website veröffentlicht.
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