Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Portrait
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Haarhoff Unternehmensstiftung

Name der Stiftung
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung Haarhoff Unternehmensstiftung
Stiftungszweck
Förderung von Kindern und Jugendlichen sozial benachteiligter Menschen Stipendien für Bildung
Stifter
Hans und Christiane Haarhoff
Gründungsjahr
2017
Über die Stiftung
Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung möchte dort, wo die Startbedingungen für Menschen schlechter sind, Brücken bauen. Sozial benachteiligte Menschen in Deutschland sollen durch besonders geeignete Bildungsprojekte und -maßnahmen Hilfe und Unterstützung erfahren. Menschen sollen erfolgreich auf das Berufsleben vorbereitet und ausgebildet werden können ohne Einschränkung durch soziale Beschränkungen.
Die Potenziale der Menschen sollen gefördert und für ein erfolgreiches Berufsleben nutzbar gemacht werden. Hier können auch Berufsfelder forciert werden, für die Nachwuchsprobleme bestehen. Im Vordergrund sollen Ideen, Projekte und Maßnahmen stehen, die durch echte Lösungen und kreative Ansätze an der Wurzel des Problems ansetzen.
Benachteiligte Menschen sollen ihre Leistungsfähigkeit und ihre Potenziale auf Basis einer gesunden Lebensweise, entsprechender Bildung, sportlicher Aktivität und auch kultureller Bildung entwickeln können.
Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung wird dazu fördernd und operativ tätig sein, die Vergabe von Stipendien kann ein Bestandteil ihres Wirkens sein.
Zum Start der noch jungen Stiftung hat sich der Vorstand entschlossen, ein Stipendienprogramm aufzulegen.
Vergaberichtlinien – Stipendium der Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Voraussetzung der Förderung
Die Stiftung vergibt im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben Stipendien. Gefördert werden Menschen, die ohne eigenes Verschulden wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und entsprechendes Studienmaterial, Schulgeld bzw. Semestergebühren zu zahlen. Bewerben können sich Schüler, Studenten und Lernwillige an deutschen Schulen, Fach- und Hochschulen. Leistungen können geförderte Personen erhalten, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule, Fach- oder Hochschule in Deutschland angemeldet bzw. immatrikuliert sind bzw. an einer solchen einen Abschluss erlangt haben.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Stipendiums richtet sich vorrangig nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung, soll sich der Höhe nach aber am Bundesausbildungsförderungsgesetz orientieren. Die Dauer der Förderung beträgt höchstens drei Jahre.
Bewerbungsverfahren
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:
- ein Motivationsschreiben zur Gewährung des Stipendiums,
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift,
- ein aktuelles Passbild,
- eine Fotokopie der Schulanmeldung bzw. Immatrikulationsbescheinigung
- ein Empfehlungsschreiben eines Lehrers / Hochschullehrers zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation (wenn möglich!) Anhand der eingereichten Unterlagen wird nach den folgenden Auswahlkriterien eine Vorauswahl getroffen:
- soziale bzw. wirtschaftliche Notwendigkeit des Stipendiums,
- persönliche Eignung. Die Bewerbungsunterlagen sollen die Zielrichtung der angestrebten Ausbildung erkennen lassen und hinreichend ausführlich für eine Beurteilung durch Dritte darlegen, weshalb gerade die Bewerberin bzw. der Bewerber förderwürdig ist. Die Auswahl trifft der Vorstand der Stiftung.
Bewerbungen sind ohne Einsendeschluss laufend erbeten. Sie sind ausschließlich zu richten an:
Hans und Christiane Haarhoff Stiftung, c/o Rheindorf Stiftungsmanagement, Saarstraße 21, 51375 Leverkusen
Veröffentlichung
Die Vergaberichtlinien werden aktuell ausschließlich über dieser Website veröffentlicht.
Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung in der Treuhandschaft der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist als gemeinnützige Stiftung durch das Finanzamt Leverkusen anerkannt.
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