Stiftungen & Vereine: Was wir 2021 erwarten dürfen

Die zahlreichen Themen und die Vielseitigkeit der Arbeiten in Stiftung und Verein sind für mich jedes Jahr aufs Neue das Spannende an unserer Beratung und Betreuung. Auch das Jahr 2021 hält wieder einige Themen bereit, auf die sich die Menschen in Stiftungen und Vereinen vorbereiten sollten. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, allen Verantwortlichen den Blick zu schärfen und die vielen Informationen und Tipps weiterzugeben, die den Alltag beeinflussen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr stelle ich Ihnen hier eine Auswahl meines Erachtens wesentlicher Änderungen mit dem Jahreswechsel bereit.

Gerade dem Monat Dezember kommt für Vereins- und Stiftungsvorstände eine besondere Bedeutung zu. Der 31.12.2020 ist in der Regel der Stichtag für die Rechnungslegung der Organisation und somit bleiben heute nur noch wenige Wochen des alten Jahres, um vielleicht das ein oder andere in die richtigen Bahnen zu leiten. Im Dezember tut es aber auch noch einmal gut zurückzuschauen, was alles erreicht und geschafft wurde.

Da sich aber gleichzeitig zahlreiche Parameter, rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen oder Regeln, die eine strategische und vorausschauende Führung beachten sollte, ändern, sollten Sie den Blick vor allem nach vorne richten.

Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts

Seit September 2020 liegt ein Entwurf zur Gesetzesnovelle vor. Seitdem gibt es zahlreiche Stellungnahmen und Gespräche über Konkretisierung und insbesondere die Möglichkeit darüber, auch die Bürokratie für gemeinnützige Organisationen eher zu reduzieren denn zu erhöhen. Wir dürfen gespannt sein und ich werde bei Zeiten berichten. Aktuell ist geplant, Regelung des Stiftungszivilrechts im BGB sowie neue und bundeseinheitliche Regelungen einzuführen, unter anderem zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftung, zu Rechten und Pflichten der Organmitglieder, zur Änderung der Stiftungssatzung sowie zur Beendigung, u.a. zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen.

Erstmals wird mit dem Referentenentwurf die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung initiiert, in das alle – nach Einrichtung des Stiftungsregisters errichtete und schon bestehende – Stiftungen des bürgerlichen Rechts eingetragen werden müssen. Kurzum: Das Stiftungsrecht steht vor einer großen Reform. Es bleibt also spannend in 2021.

Förderung des Ehrenamts, Vereinfachung im Spendenrecht

  • Die sog. Übungsleiterpauschale soll von bislang 2.400 Euro auf nunmehr 3.000 Euro, die sog. Ehrenamtspauschale von bislang 720 auf 840 Euro angehoben (§ 3 Nr. 26 Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-Entwurf).
  • Neu hinzugefügt wird eine Einkommensteuerbefreiung für den Bezug von Sachleistungen auf Grundlage der sog. Ehrenamtskarte (§ 3 Nr. 26c EStG-Entwurf). Diese Steuerbefreiung soll neben die beiden o.g. genannten Steuerbefreiungen treten.
  • Die betragsmäßige Grenze, bis zu der Spenden und Mitgliedsbeiträge auch ohne Vorlage einer Zuwendungsbestätigung abziehbar sind, soll von 200 auf 300 Euro angehoben werden (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV-Entwurf).

Durch die Corona-Krise sind hierzu aber noch nicht alle abschließenden Regelungen getroffen, es ist jedoch im Gespräch, dass die Regelungen zum Teil rückwirkend zum 01.01.2020 Geltung finden sollen. Auch hier bleibt es also spannend und ich werde berichten.

Steuererklärung im „Coronajahr“: Stundung auf Antrag möglich

Schnell handeln heißt es auch für all diejenigen, die im Rahmen des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“ durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Sie können bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf eine – im Regelfall zinsfreie – Stundung von bereits fälligen oder bis zum 31. Dezember 2020 fällig werdenden Steuern stellen. Darunter fallen Körperschaftssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Umsatzsteuer.

Kapitalerträge – Freistellungsanträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen

Und noch ein Termin-Tipp: Prüfen Sie, ob die Freistellungsanträge bei Ihrem Kreditinstitut sinnvoll und korrekt verteilt sind, sonst ggf. anpassen. Ansonsten werden Kapitalertragssteuern abgeführt, die dann wieder im Rahmen der nächsten Steuererklärung zurückgefordert werden können.

Corona-Bonus

Wer seinen Mitarbeitern einen Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zahlen will, sollte sich beeilen. Der Bonus ist voraussichtlich nur bis Ende 2020 steuerfrei.

Elektro-Autos /Steuerbefreiung

Gerade für gemeinnützige Einrichtungen ist ein Elektro-Auto der richtige Ansatz. Hinzu kommt, dass die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2030 gewährt wird. Die Kaufprämie für Elektro-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden. So wurde es auf dem Autogipfel Mitte November in Berlin beschlossen. Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es aktuell über den Umweltbonus (erweitert durch die Innovationsprämie) beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

Google-Suche

Zum 31. März 2021 stellt Google die Google-Suche um. Experten warnen, dass zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe, aber auch Vereine und Stiftungen im Netz dann nicht mehr auffindbar sein könnten, wenn ihre Websites nicht modernen Gestaltungskriterien genügt. Bei Google als wichtigster Suchmaschine ranken dann nur noch Internetauftritte, die auch auf dem Handy optimal angezeigt werden und regelmäßig aktualisiert werden.

Solidaritätszuschlag

Für über 90 Prozent der heutigen Zahler soll der Soli ab 2021 entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.

Nach der Freigrenze beginnt die sogenannte Milderungszone, in der man auch noch nicht den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zahlen muss. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro wird eine Familie mit zwei Kindern keinen Soli mehr zahlen. Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro vom Solidaritätszuschlag befreit, rechnet das Bundesfinanzministerium vor.

Umsatzsteuer

Zum 1. Januar steigt die vorübergehend gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).

Erhöhung von Freibeträgen

Die ertragsteuerlichen Freibeträge (bei Vorliegen zu versteuernder Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) sollen ab 2021 von bislang 5.000 auf 7.500 Euro angehoben werden (§ 24 Satz 1 KStG-Entwurf und § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG-Entwurf).

Heizöl-Tank auffüllen

Ab 2021 wird Heizöl aufgrund der neuen Preise für Kohlendioxid um rund 8 Cent pro Liter teurer. Ist der Tank gerade leer, dann kann es sich also durchaus lohnen, ihn noch in diesem Jahr aufzufüllen. Denn rein rechnerisch geht es hier um eine Differenz von rund 80 Euro pro 1.000 Liter.

Herausforderungen für 2021 für Stiftungen und Vereine

Die Menschen in Vorstand oder Kuratorium einer gemeinnützigen Organisation sind in nahezu sämtlichen Themenfeldern gefordert. Wie ein Unternehmer hat auch der Vorstand einer gemeinnützigen Organisation viele Rollen zu erfüllen. Er ist als Arbeitgeber, Veranstalter, Motivator, Streitschlichter, Mieter oder Vermieter, Buchhalter und vielem mehr gefragt. Zusätzlich obliegt den Organen der Einrichtungen dann noch die Einhaltung des „Gemeinnützigkeitsrechts“, also die Erfüllung sämtlicher Auflagen und Regeln und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachhaltig zu verdienen.

Ich unterstütze Sie gerne bei diesen herausfordernden Aufgaben auch im neuen Jahr! In diesem Sinne noch spannende Tage im alten Jahr 2020 und Zuversicht für das neue Jahr 2021.

Ihr Michael Rheindorf

Offenland Stiftung: Mit Ihrer Weihnachtsspende schon an den Frühling denken

In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir Ihnen einige Tipps gegeben, wie Sie gerade in der Vorweihnachtszeit die seriösen von den unseriösen Spendenorganisationen unterscheiden. Heute nun möchte ich Ihnen eine Stiftung vorstellen, mit der Sie gezielt Umwelt- und Artenschutz sowie ökologische Projekte unterstützen können: die Leverkusener Offenland Stiftung.

Die Offenland Stiftung setzt sich dafür ein, Offenlandhabitate wie Blume- und Streuobstwiesen mit ihren vielfältigen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu schaffen und zu erhalten. Dank vieler ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer ist es ihr gelungen, die Pflege von rund 10 Hektar großen Schutzgebieten fortzuführen und im letzten Jahr weitere zehn Hektar neu in Pflege zu nehmen.

Offenland Stiftung sensibilisiert für Umwelt- und Artenschutz

Außerdem hat es sich die Offenland Stiftung zur Aufgabe gemacht, die Menschen in Leverkusen, Leichlingen, Langenfeld und Umgebung für die Bedeutung und den Wert des Lebensraums Offenland in seinen vielfältigen Erscheinungsformen zu sensibilisieren. Dazu bietet die Stiftung ein vielfältiges Exkursionsprogramm und Vorträge an. Bei gemeinsamen Pflegeaktionen können Helfer und Unterstützer lernen, wie einfach praktischer Artenschutz betrieben werden kann. Hier kann jeder helfen – sei es mit einer Spende oder mit ehrenamtlichem Engagement.

Jedem Spender schenkt die Stiftung als kleines Dankeschön einen Saatgutbeutel mit regionalem Wildblumensaatgut. Mit dem Wildblumensaatgut schaffen Sie ein kleines Insektenrefugium in Ihrem Garten oder auf Ihrem Balkon. Die Spende hilft der Stiftung dabei, große Projekte umzusetzen – zum Beispiel neue Blumenwiesen in unserer Region.

Wenn Sie spenden möchten…

… teilen Sie der Offenland Stiftung bitte Ihre Versandadresse im Verwendungszweck Ihrer Spendenüberweisung mit.

Spendenkonten der Offenland Stiftung
Sparkasse Leverkusen IBAN DE29 3755 1440 0100 1439 81
VR Bank Bergisch-Gladbach Leverkusen e. G. IBAN DE98 3706 2600 2020 0730 31

Vielen Dank! Wenn Sie gerne weitere Informationen zur Offenland Stiftung hätten, schauen Sie einfach auf der Internetseite www.offenland.info vorbei. Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Eine schöne Vor-Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund.
Ihr Michael Rheindorf

Wie erkennen Sie unseriöse Spendenorganisationen?

Die Advents- und Weihnachtszeit rückt mit großen Schritten näher. Zugleich schnellt die Zahl der Spendenorganisationen, die in diesen Wochen und Monaten Geld sammeln, sprunghaft in die Höhe. Wie aber können Sie sie unterscheiden – die seriösen von den unseriösen Spendenorganisationen? Wir haben einige Tipps, worauf Sie achten sollten.

Der Advent ist eine Zeit, in der üblicherweise nicht nur der Einzelhandel und die Gastronomie gut zu tun haben. Auch Spendenorganisationen haben Hochsaison, starten zahlreiche Spendenaufrufe. Alle benötigen in diesem besonderen Jahr 2020 unsere Unterstützung. Der Einzelhandel und die gebeutelte Gastronomie, aber gerade auch die kleinen Vereine, Stiftungen und Organisationen: Sie konnten in diesem Jahr ihre bunte Vielfalt nicht in Veranstaltungen, Konzerten und Aktionen teilen und sich damit ein „kleines Zubrot“ für ihre Aktivitäten verdienen. Die Corona-Pandemie hat sämtliche Projekte und damit Einnahmequellen für den dritten Sektor verhindert, die Kosten jedoch sind zum Teil fix.

Dementsprechend hart umkämpft sind die Wohltäter und ihre Portemonnaies – zumal es von Jahr zu Jahr weniger Menschen gibt, die spenden wollen. In solchen Zeiten ist besondere Vorsicht geboten. Nicht immer ist das drin, was auf der „Verpackung“ steht. Und so manche Spendenbüchse oder Spendenüberweisungsträger wird zwar gut gemeint gefüllt, aber das Geld kommt nicht an.

Wie lässt sich der seriöse vom unseriösen Spendensammler unterscheiden?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland Spendensiegel. Das sogenannte DZI-Siegel wird nur vergeben, wenn ein entsprechender Prüfkatalog bestanden wurde. Dies ist eine unabhängige Bewertung, kann allerdings nicht das alleinige Kriterium sein. Denn das Prüfsiegel kostet Gebühren: Das können oder wollen sich gerade die kleineren Einrichtungen nicht leisten.
Daher stellen wir für Sie einige Orientierungspunkte auf, die Ihnen helfen, den passenden Empfänger zu finden und auf Seriosität zu prüfen. Werbung, durch die Sie sich unfair oder übertrieben unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie getrost in den Papierkorb werfen. An der Haustür sind besonders häufig ältere Menschen im Visier dubioser Spendeneintreiber. Sie setzen auf Mitleid, auf die Gutmütigkeit der Senioren oder schüchtern sie gar ein: Auch das ist natürlich absolut unseriös. Wir raten, sich auf keinen Fall (be-)drängen zu lassen, sondern lieber ganz bewusst und in Ruhe die Organisation auszusuchen, der Sie Ihr Geld anvertrauen möchten. Das können beispielsweise das Sozialprojekt in der Gemeinde oder der Kulturverein in der Nachbarschaft sein. Die Hilfe vor Ort ist sichtbar und die Spende kommt direkt an.

Wer mit seinem Geld etwas Gutes tun will, sollte also genau hinschauen. Für Spenden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Zudem gilt: Statt das Geld per Gießkannenprinzip zu verteilen, sollten Spender weniger Organisationen größere Beträge zukommen lassen. So behalten Sie selbst besser den Überblick und helfen, Verwaltungskosten zu vermeiden.

Folgende Tipps möchte ich Ihnen geben:

  • Vertrauen und ein Spendensiegel sind positive Hilfen.
  • Achten Sie auf Warnungen und Sammelverbote.
  • Lassen Sie sich die vom Finanzamt anerkannte Steuerbegünstigung nachweisen.
  • Achten Sie auf Ethik der Spendenwerbung: Spenden Sie nicht an Hilfswerke, deren Werbung Sie als unangemessen drängend empfinden.
  • Schauen Sie auf die Website der Spendenorganisation: Gibt es einen Transparenzbericht, Informationen über die durchgeführten Projekte?
  • Netzwerk und Partner: Seriöse Organisationen pflegen Kooperationen und machen ihre Partner auf ihrer Website publik.

Haben Sie Fragen zur Seriosität einer Spendenorganisation? Oder möchten Sie ein Thema unterstützen und kennen die passende Einrichtung dafür nicht? Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei und kooperieren mit einer Vielzahl an Einrichtungen, Vereinen und Mandantenstiftungen.

In diesem Sinne, eine gute und gesunde Zeit.
Ihr
Michael Rheindorf

Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Warum?

Rheindorf Stiftungsmanagement ist als Dienstleister im Bereich Stiftungen aktives Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Der Bundesverband ist der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Er hat mehr als 22.000 Mitglieder und seinen Sitz in Berlin.

Der Verband ist eine Gemeinschaftsinitiative deutscher Stiftungen, Stifterinnen und Stifter. Sein Auftrag: ihre Anliegen gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten. Wir setzen uns dafür ein, das nachhaltige private Engagement in und durch Stiftungen zu stärken.

Bundesverband Deutsche Stiftungen lädt zum Stiftungstag ein

Einmal im Jahr findet der Deutsche Stiftungstag statt – wenn Corona es zulässt. Dabei treffen sich die Mitglieder des Verbandes zur Mitgliederversammlung und zum Netzwerken, zu Arbeitskreisen und Informationsveranstaltungen. Die Formate sind so bunt und vielfältig wie die Stiftungen selbst: Der Kreis der rotarischen Stifter ist ebenso dabei wie junge Stifter, Fachkreise zu sämtlichen gemeinnützigen Ausrichtungen von Bildung bis zur Entwicklungshilfe, Sport, Kultur und Umweltschutz und vieles mehr. „Miteinander“ und „Füreinander“ setzen sich die Stiftungsvertreter an diesen Tagen ein, um die Vielzahl der Themenfelder rund um Stiftungen zu besprechen und Lösungen zu diskutieren.

Wir sind als Rheindorf Stiftungsmanagement mit unseren Mandantenstiftungen aktiv dabei und gestalten die Stiftungswelt von morgen mit. Die Themen sind extrem vielfältig. Einige Beispiele:

  • Wie hält man am besten die Datenschutzgrundverordnung in der Stifterpraxis ein?
  • Welche Software ist für das Spendenmanagement geeignet?
  • Wie können wir trotz Corona die Stiftungszwecke erreichen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für Satzungsänderungen, Transparenz zu schaffen oder trotz Niedrigzinsphase die Vermögensanlage optimal auszurichten?

Mit all diesen Themen, Konflikten und Problemen sind Sie im Bundesverband Deutscher Stiftungen nicht allein. Sie treffen auf ganz viele Gleichgesinnte aus und in Stiftungen.

Engagiert im Bundesverband

Rheindorf Stiftungsmanagement ist im Bundesverband aktiv, weil es dort immer auch etwas zu verbessern gibt. So stehen wir vor allem für kleinere und mittlere Stiftungen ein. Denn für uns zählen die Stiftungsidee und der Stifterwille, egal wie groß das Vermögen der Stiftung ist. Die Weiterentwicklung der Gesellschaft ist unser Antrieb.

Nicht zuletzt werden über den Bundesverband auch die Themen Aus- und Fortbildung im Dritten Sektor großgeschrieben. So haben wir die Deutsche StiftungsAkademie mit den Zertifizierungslehrgängen zum Stiftungsberater und Seminare zu aktuellen Themen der Stiftungspraxis.

Es lohnt sich, ein Mitglied dieses Verbandes zu sein!

Ihr Michael Rheindorf

Ab 1. November 2020: Rheindorf Stiftungsmanagement zieht nach Leverkusen

Zwischen Bergischem Land und Rhein, eingerahmt von den Metropolen Köln und Düsseldorf bietet Leverkusen für uns alles, was einen erfolgreichen Unternehmenssitz ausmacht. Die Stadt ist ein weltweit bekannter und vor allem bestens erreichbarer Wirtschaftsstandort. Deshalb ziehen wir zum 1. November von Leichlingen nach Leverkusen und sind von dort aus für unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet tätig und erreichbar: In Leverkusen ist Rheindorf zu Hause!

Haus der Stiftungen in der Waldsiedlung

Die neuen Räume liegen verkehrsgünstig und barrierefrei in der Saarstraße 21, 51375 Leverkusen-Schlebusch, Waldsiedlung. So geben wir nicht nur der bunten Vielfalt unserer Stiftungen und Projekte einen guten Raum, sondern auch kulturellen Highlights, Projektarbeit und Sitzungen: Wir schaffen in der Waldsiedlung ein Haus der Stiftungen.

Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälten

Besonders freuen wir uns, dass wir mit unserem Büro künftig räumlich an die Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Hüttemann, Hoepner, Lori, Achtmann & Schwettmann angebunden sind. Aktuell bauen wir die neuen Räume noch ein wenig um. Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH bleibt selbstständig und unabhängig, aber für unsere Mandanten und uns ergeben sich tolle Synergien aus dieser Nachbarschaft. Wir sind und bleiben Ihr Partner rund um Ihre Stiftung. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker unterstützen wir Sie bei Ihrem Nachlassmanagement und Ihrem Testament.

In der Blütenstadt Leichlingen bleiben wir ebenfalls mit einem Büro vertreten. Die dort gegründeten und von uns verwalteten Stiftungen behalten Ihren Sitz vor Ort. Kommen Sie uns gerne ab dem 2. November 2020 in unseren neuen Räumen besuchen. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Michael Rheindorf

 

Sie erreichen uns ab 2. November 2020 unter:

Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH
Saarstraße 21, 51375 Leverkusen
Telefon: 0214 69 00 66 40

Bürozeiten von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
jederzeit nach Vereinbarung

Ernst-Klein-Straße 6, 42799 Leichlingen
Telefon: 02175 88 29 30

Jederzeit nach Vereinbarung

mail@rhsm.de
www.rhsm.de

Michael Rheindorf – Kaufmann und Stiftungsmanager

Heute möchte ich mich Ihnen gerne persönlich vorstellen und zugleich näherbringen, welche Vorteile es für meine Klienten hat, dass ich die Perspektive des Stiftungsmanagers und die des Kaufmanns in einem Unternehmen vereinen kann.

Mein Name ist Michael Rheindorf. Ich wurde im Jahr 1977 in Köln am Rhein geboren. Nach dem Abitur an der Höheren Handelsschule absolvierte ich eine Lehre zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Leverkusen. Es folgten – damals noch verpflichtend – Grundwehr- und Zivildienstzeit, bevor ich auf Stipendium der Sparkasse an der Fachhochschule Köln Betriebswirtschaft, Kredit- und Finanzwirtschaft studierte. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Kaufmann war ich zunächst Firmenkundenbetreuer für Projekt- und Bauträgerfinanzierungen bei der Sparkasse Leverkusen.

Michael Rheindorf: Synergie aus zwei Welten

Im Jahr 2004 wurde ich als Leiter des Vorstandssekretariates mit diversen Fach- und Führungsaufgaben betraut. Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit lag darin, die Stiftungen der Sparkasse zu führen. So habe ich die Alten-Stiftung der Sparkasse Leverkusen geleitet, die zwei Senioren-Begegnungsstätten in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden Caritas und AWO unterhält. Darüber hinaus war ich Geschäftsführer der damals noch kleinen und jungen Bürgerstiftung Leverkusen. Gerade die Arbeit in der Bürgerstiftung und damit direkt am Nerv der organisierten Zivilgesellschaft hat mich begeistert. So habe ich nebenberuflich die Bürgerstiftung weiterentwickelt und sie zu einer Millionenstiftung mit zahlreichen Projektförderungen und Stipendien führen können.

An der Deutschen Stiftungsakademie, Berlin, absolvierte ich 2006 erfolgreich einen der ersten zertifizierten Stiftungsmanager-Lehrgänge und vertiefte mich mehr und mehr in das Thema Stiftungen. Im Jahr 2014 konnte ich schließlich meine langjährige Praxiserfahrung in Vereinen und Stiftungen an der Westfälischen Wilhelms-Universität im Master-Studiengang „Nonprofit-Management and Governance“ durch akademische Lehre vervollständigen.

Dort ist auch die Idee zur Gründung der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH entstanden –  eine nachhaltige Gesellschaft zur Unterstützung des dritten (Dienstleistungs-)Sektors, von Stifterinnen und Stifter sowie Unternehmerinnen und Unternehmer zur Beratung, Treuhand und Management von Stiftungen und anderer Nonprofit-Organisationen. Von der Gründung bis zum Management der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftungen und der Unternehmensstiftung sowie der treuhänderischen Verwaltung von unselbständigen Stiftungen, Vereinen und weiteren gemeinnützigen Organisationen sind wir der kompetente Ansprechpartner.

Blick des Stifters und Kaufmanns

Die jahrzehntelange Erfahrung in der Welt der Stiftungen und Nonprofit-Organisationen, gepaart mit dem Wissen aus Bank und Betriebswirtschaft, sind eine perfekte Ausgangslage für meine 360-Grad-Beobachtungs- und Auffassungsgabe. Das Anwenden von Lehren und Erkenntnissen beider Welten, also der Bank- und Betriebswirtschaft und des Stiftungs- und Nonprofit-Managements, sind der Weg für Synergieeffekte unserer Mandanten. Profit und Non-Profit sind für uns keine Fronten, sondern zwei Seiten einer Medaille. Mit Herzblut, Fingerspitzengefühl und dem Verständnis beider Welten erreichen wir die Ziele unsere Mandanten.

Darüber hinaus ist das vielfältige Netzwerk aus Wirtschaft, Politik und Privatpersonen und Dienstleistungssektor ein Motor für die Entwicklung der von uns betreuten Gesellschaften.

Tag der Stiftungen: 1. Oktober 2020

Der Tag der Stiftungen ist der zentrale Aktionstag für alle Stiftungen. Er soll europaweit auf das Wirken von Stiftungen aufmerksam machen. Dafür hat das europäische „Donors and Foundations Network“ (DAFNE) ihn 2013 ins Leben gerufen. Er findet seither regelmäßig am 1. Oktober statt. In Deutschland koordiniert der Bundesverband Deutscher Stiftungen diesen Tag.

In jedem Jahr hat der Tag der Stiftungen ein eigenes Motto, 2020 lautet es „Wir zusammen“. Der Aktionstag am 1. Oktober 2020 dient deshalb ganz besonders dem Zusammenhalt, der Information und der Sichtbarkeit. Er soll zeigen, wie vielfältig die Stiftungslandschaft ist, was Stifterinnen und Stifter bewegt, was Stiftungen tun, was sie durch ihr Engagement bewirken und welchen Beitrag sie in der Gesellschaft leisten.

Einladung zur Teilnahme

Alle Stiftungen sind herzliche eingeladen teilzunehmen – ganz individuell mit der eigenen Aktion, Veranstaltung oder Idee. Hierzu können sie sich auf der Internetseite www.tag-der-stiftungen.de anmelden. Nach der Anmeldung erhalten sie auf Anfrage gedruckte Plakate und weiteres Material.

Erzählen Sie von Ihrer Arbeit, zeigen Sie geförderte Projekte und berichten Sie aus Ihrem Stiftungsalltag: Teilen Sie den Tag der Stiftungen über die sozialen Medien. Je mehr Stiftungen mitmachen, desto sichtbarer wird der Aktionstag.

Wir als Rheindorf Stiftungsmanagement sind mit unseren Mandanten aktives Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und sind selbst seit vielen Jahren bei diesem Tag rund um die Stiftung dabei. Hier trifft die Vielfalt der Stiftungslandschaft auf eine breite Öffentlichkeit. Ein Feiertag für die organisierte Zivilgesellschaft, für die wir so gerne arbeiten. Diese Form der Synergie ist ein wertvoller Beitrag zur Gemeinwohlförderung in Deutschland.

Tag der Stiftungen informiert und bewegt

Wussten Sie, dass es in Deutschland weit mehr als 21.000 Stiftungen gibt? Was motiviert Stifterinnen und Stifter zur Gründung einer Stiftung? Wie viele Stiftungen arbeiten in Ihrer Nachbarschaft?

Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung weiß, was Stiftungen zum Teil schon über Jahrhunderte hinweg für die Gesellschaft leisten. Viele Menschen verbinden mit dem Thema Stiftung oft  nur große millionenschweren Vermögen. Doch gerade die Gemeinschaftsstiftungen wie beispielsweise die Bürgerstiftungen zeigen, dass eine gemeinsame Idee die Stiftungspraxis befeuert und so auch mit kleineren Vermögen viel erreicht werden kann.

Ihr Michael Rheindorf

PS.: Auch Rheindorf Stiftungsmanagement macht in diesem Jahr wieder mit. Finden Sie hier unser Angebot eines  individuellen Zoom-Meetinggespräches, in dem wir Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Stiftungen, Stiftung gründenStiftungsmanagement und vieles mehr beantworten. Wir freuen uns auf Sie. Nutzen Sie gerne dieses Anmeldeformular.

Was ist eine Stiftung? Kurz und verständlich erklärt.

Was ist eine Stiftung? Die Grundidee einer Stiftung ist schnell erklärt: Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder. In einer Stiftung verselbstständigt der oder die Stiftende(n) mit dem Stiftungskapital ein bestimmtes Vermögen. Für dessen Verwendung legen sie einen klaren Verwendungszweck fest: den Stiftungszweck.

Stifter verfolgen mit der Gründung meist das Ziel, nachhaltig ein Problem zu lösen, ein Projekt oder eine Organisation zu fördern oder eigene Projekte durchzuführen oder bestimmte Personen oder Personengruppen zu fördern und unterstützen.

Ziel einer Stiftung ist der langfristige Erhalt des Stiftungsvermögens und damit der langfristige Erhalt der Zahlungsfähigkeit für Projekte, Organisationen oder Familie u.v.m. Stiftungen sind grundsätzlich für die „Ewigkeit“ gegründet.

Jede Stiftung benötigt eine Stiftungssatzung. Darin ist der Zweck ausformuliert, wofür das der Stiftungsvermögen verwendet werden darf. Grundsätzlich folgen Stiftungen  dem „Ewigkeitsgedanken“. Das heißt, dass das Kapital der Stiftung unbefristet zur Verfügung steht.

In aller Regel wird das Stiftungskapital als langfristige Vermögensanlage z.B. in Sparplänen, Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die daraus erwirtschafteten Erträge und Einnahmen bilden die Summe des Fördervolumens der Stiftung, die regelmäßig ausgeschüttet werden kann. Für die Gründung einer Stiftung gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Die Höhe des notwendigen Stiftungskapitals richtet sich in aller Regel nach dem Verwendungszweck.

Stiftungsorganisation

Die Stiftung benötigt eine eindeutige Organisationsstruktur. Mindestens eine Person muss für die laufenden Geschäfte verantwortlich sein. In der Regel ist das der Vorstand. Üblicherweise gibt es außerdem ein Gremium, um die Geschäfte des Vorstandes im Sinne der Satzung zu überwachen.

Stiftungsformen in Deutschland

Stiftungen haben je nach Stiftungszweck verschiedene Formen. In Deutschland sind die meisten gemeinnützige Stiftungen. Zu deren gemeinnützen  Zwecken zählen  beispielsweise der Naturschutz, die Senioren- oder die Kinderhilfe. Das Finanzamt kann, muss sie aber nicht als gemeinnützig anerkennen: Zuwendungen, Kapitalerträge und Einkünfte der Stiftung werden dadurch steuerlich privilegiert.

Eine weitere, wichtige Form ist die Familienstiftung, die lediglich privaten Zwecken meist zugunsten von Familienmitgliedern oder mehrerer Familien dient. Da sie in den meisten Fällen, keinen gemeinnützigen Aspekt hat, wird sie grundsätzlich nicht steuerlich privilegiert. Jedoch kann die Lösung, Vermögen über eine Familienstiftung weiterzugeben, andere wesentliche Vorteile und auch im Vergleich zum Nachlass an Privatpersonen steuerliche Aspekte mit sich bringen. Die Familienstiftung, als selbständige juristische Person gegründet, ist Beschenkter oder Erbe des Familiennachlasses. Der besondere Vorteil liegt darin, dass das gesamte Vermögen der Stiftung erhalten bleibt. Es bedarf somit nicht der Bildung einer Erbengemeinschaft oder einem Verkauf von Vermögensteilen, um eine Aufteilung der Erbmasse zu gewährleisten. Gerade wenn Immobilien oder Unternehmen weitergegeben werden ist diese „Konservierung“ sinnvoll. Aus steuerlicher Sicht kann die Gründung einer Familienstiftung sinnvoll sein, da die Stiftung als Körperschaft versteuert wird und somit nicht nach dem individuellen Steuersatz einer Privatperson.

Nicht zuletzt gibt es Unternehmensstiftungen. Sie sind entweder Träger eines Unternehmens oder an einem Unternehmen beteiligt. Eine Unternehmensstiftung kann je nach Stiftungszweck als gemeinnützig anerkannt werden oder auch nicht.

In Deutschland existieren noch weitere Formen und Mischformen von Stiftungen. An dieser Stelle beschränken wir uns aber auf eine  Auswahl der gängigsten Formen.

Wir hoffen, die Frage Was ist eine Stiftung? gut beantwortet zu haben. Wenn Sie weitere Antworten suchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Neu ab 1.9.2020: Unser Blog rund um Stiftungen und mehr

Wo haben Sie in diesem besonderen Sommer Ihren Urlaub verbracht? Am Meer? In den Bergen? Oder doch zu Hause im eigenen Garten? Ganz egal, ob Strandvergnügen oder Auszeit daheim: Wir hoffen, Sie haben die freien Tage nutzen können um abzuschalten, frische Energie zu tanken und den Kopf frei zu bekommen für neue Ideen.

Einige Anregungen halten auch wir für Sie bereit: Beispielsweise mit dem neuen Blog rund um das Thema Nonprofit-Management, Stiftungen, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. Unseren Blog finden Sie ab dem 1. September 2020 hier auf unserer Internetseite www.rhsm.de. Dort werden wir in regelmäßigen Abständen Themen rund um den Dritten Sektor, Stiftung, Verein und weitere gemeinnützige Organisationen, aber auch über das Thema Familienstiftung, Testament und Nachlassmanagement informieren.

Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Fragen auf. Senden Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen und Themen. Wir werden sie sammeln und darauf Antworten und einen Textbeitrag erstellen.

Passen Sie auf sich und andere weiterhin auf – und bleiben Sie kreativ und optimistisch. Wir wünschen Ihnen alles Gute und einen Spätsommer voller Elan und Inspiration!

Ihr Michael Rheindorf
Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH