BlechWech Foundation – eine großartige Aktion zu Weihnachten

„Wenn Ihr zu Weihnachten eine Flasche mit Kronkorken aufmacht – dann denkt an uns! Mit unserer BlechWech Foundation möchten wir Kronkorken aller Art wiederverwerten“: Mit diesem Aufruf wendet sich die  BlechWech-Gründerin und Initiatorin Alexandra Lennartz in der Adventszeit an alle Menschen, die etwas für den Umweltschutz und zugleich für andere Menschen tun möchten. Die Kölnerin engagiert sich seit vielen Jahren. Wir bei Rheindorf Stiftungsmanagement unterstützen sie gerne und geben ihnen für ihre Aktion eine Heimat unter dem Dach der Stiftung Deutsche Stiftungskultur. Dafür haben wir die BlechWech Foundation gegründet.

Kronkorken findet man fast überall. Meistens landen die kleinen Blechstücke nicht nur im Müll, sondern vor allem in Parks oder auf den Straßen. „Wir von der BlechWech Foundation möchten zusammen mit Euch den Müll in unserer Umwelt reduzieren und so viele Kronkorken wie möglich sammeln, um sie zum Wertstoffhändler zu bringen. Mit dem Geld, das wir aus dem Recycling gewinnen, unterstützen wir Hilfsorganisationen, damit die vor allem Hilfsgüter beschaffen: zum Beispiel Impfstoffe hauptsächlich gegen Masern, Tetanus und Polio, die Kinder schützen“, informiert BlechWech.

Seit 2018 sammeln verschiedene lokale Gastronomen, Vereine, Firmen und Privatpersonen mit. „Da unsere Idee ein frühes Verständnis von Nachhaltigkeit und Unterstützung Hilfsbedürftiger fördert, freuen wir uns, dass sich bereits zahlreiche Jugendzentren, Schulen und Kitas angeschlossen haben. Daher haben wir die BlechWech Foundation gegründet, denn die Idee funktioniert und soll nachhaltig erhalten bleiben“, erklärt Alexandra Lennartz.

Die BlechWech Foundation unter dem Dach der Stiftung Deutsche Stiftungskultur sammelt Kronkorken, Spenden und freiwillige Kräfte zum Schutze der Umwelt und zum Wohle der Kinder in der Welt. Unter www.blechwech.de finden Sie die Sammelstellen, wo Sie Ihre Kronkorken-Weihnachtsspende abgeben können.

„Wenn ihr uns finanziell unterstützen wollt, hilft uns wirklich jeder Euro. Dafür haben wir ein paypal Konto eingerichtet.   Alternativ könnt Ihr auch auf unser Spendenkonto überweisen: Verwendungszweck: #blechWech

Die BlechWech Foundation ist gemeinnützig anerkannt und kann dadurch für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Für Spenden bis 300 Euro genügt eine Kopie Ihres Kontoauszuges. Wenn Sie uns Ihre Adressdaten senden, schicken wir Ihnen auch gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.

„Und noch etwas: Dringend benötigen wir einen Lieferwagen/Transporter für die ehrenamtlichen Kräfte zur Entleerung der Sammel- und Abholstationen, um die rein ehrenamtliche Tätigkeit professionell unterstützen zu können. Bitte helfen Sie uns!

Vielen Dank und eine schöne Weihnachtszeit.

BlechWech Foundation

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung Deutsche Stiftungskultur


Über PayPal spenden

Nachhaltiges Handeln als Erfolgsfaktor im Stiftungswesen

Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH und Capitell Vermögens-Management AG referieren beim Deutschen Stiftungstag 2022 in Leipzig

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH sieht nachhaltiges Wirken als Mittel zum Zweck – gerade für Stiftungen. Gemeinsam mit der Capitell Vermögens-Management AG referierte das Unternehmen dazu im Rahmen des Deutschen Stiftungstags in Leipzig. In diesem Jahr fokussierte sich Europas größter Stiftungskongress auf das Thema Nachhaltigkeit.

Dem Stifterwillen durch nachhaltiges Handeln langfristig gerecht werden

Das oberste Gebot jeder Stiftung ist die Erfüllung ihres Zwecks. „Stiftungen sind so interessant, weil sich dadurch das eigene Vermögen der Verwirklichung einer bestimmten Absicht widmen lässt – auch über die eigene Lebenszeit hinaus. Nachhaltiges Handeln ist die Voraussetzung, um dem Stifterwillen langfristig gerecht zu werden,“ betont Michael Rheindorf, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH mit Sitz in Leverkusen.

Themen wie Klimakrise, Energiepreise, Inflation und niedrige Zinserträge prägen unsere Gegenwart. In Zeiten steigender Unsicherheit sei es im Stiftungsumfeld umso wichtiger, verantwortungsvoll mit den anvertrauten Ressourcen umzugehen und mögliche Potenziale zu nutzen. Michael Rheindorf ist davon überzeugt, dass ein nachhaltiges Stiftungswirken zeitgemäße und professionelle Methoden der Stiftungsführung erfordert. Hierbei weist der Stiftungsmanager bewusst darauf hin, dass sowohl ökologische als auch wirtschaftliche und soziale Aspekte bedacht werden sollten.

Die kommende Stiftungsrechtsreform als Chance verstehen

Zudem müsse sich die Stiftungswelt mit der Stiftungsrechtsreform vertraut machen, welche Mitte 2023 wirksam wird: Die gesetzliche Vereinheitlichung auf Bundesebene bringt eine Vielzahl neuer Regelungen mit sich. „Diesen Neuanfang dürfen wir auch als Chance begreifen. Beispielsweise erwarten wir eine höhere Rechtssicherheit in Haftungsfragen. So gibt es klare Impulse aus der Managementpraxis, welche wir künftig auch im Stiftungsalltag umsetzen werden. Im Vorteil ist, wer sich jetzt schon darauf vorbereitet,“ ermutigt Michael Rheindorf.

Stiftungsmanagement, Kapitalanlage und Mittelbeschaffung aufeinander abstimmen

Beim Vortrag am Deutschen Stiftungstag standen folgende Bereiche im Fokus: Das professionelle Stiftungsmanagement, die kosteneffiziente Vermögensverwaltung und die gezielte Mittelbeschaffung. Referiert haben Stefan Kramer, Partner und Leiter des Stiftungsmanagements bei Capitell, und Florian Brechtel für Rheindorf Stiftungsmanagement.

Rheindorf Stiftungsmanagement und Capitell arbeiten seit 2021 partnerschaftlich zusammen. Der besondere Mehrwert für die Mandantschaft besteht im gegenseitigen Verständnis: Die Stiftungsgründung inklusive der Ausgestaltung der Satzung und der Anlagerichtlinie sowie die aktive Stiftungsarbeit werden Hand in Hand mit der Kapitalanlage des Stiftungsvermögens gedacht. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit spiegelt sich auch im Stiftungsmanager Report 2022 der FUCHSBRIEFE, welcher die besten Adressen zur Stiftungsgründung präsentiert: Im Rahmen des Bewertungsverfahrens wurde dem Duo Capitell/Rheindorf Stiftungsmanagement eine sehr gute Expertise attestiert.

Rheindorf Stiftungsmanagement – Kontinuität durch nachhaltig gestaltete Rechtsform

Das Thema Nachhaltigkeit hat für die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH eine besondere Bedeutung: Was 2015 als Einzelunternehmung begann, wurde 2018 in eine bewusst gestaltete GmbH überführt. Per Testament verfügten die Gesellschafter, dass deren Anteile später an die gemeinnützige Stiftung „Deutsche Stiftungskultur“ übertragen werden. Diese wird die Geschäfte der Rheindorf Stiftungsmanagement langfristig weiterführen und die Nachfolgeregelung organisieren. „Mir liegt die Kontinuität aller von uns verwalteten Organisationen am Herzen – auch in Zukunft und unabhängig von meiner Person. Wir entwickeln die Rheindorf Stiftungsmanagement stetig weiter, um diesem Anspruch gerecht zu werden,“ berichtet Michael Rheindorf.

Seit 2004 ist der Firmengründer in der aktiven Geschäftsführung und Beratung von Stiftungen tätig. Er versteht sich als Modem zwischen Engagement, Markt und Staat. Unterstützt werden Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Non-Profit-Organisationen. Deren Absichten können gemeinnützig sein oder darauf abzielen, das eigene Vermögen durch eine privatnützige Unternehmens-/Familienstiftung zu sichern. Stets geht es darum, die Interessen der Mandantinnen und Mandanten zu wahren und Gutes professionell zu tun.

Über die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH unterstützt Privatpersonen bei der Stiftungsgründung, beim Nachlassmanagement und der Testamentsvollstreckung. In der Funktion des Treuhänders übernimmt die Gesellschaft die komplette Verwaltung einer Stiftung. Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen und Vereinen bietet sie weitere, umfassende Beratungs- und Managementleistungen. Seit 2004 berät Diplom-Kaufmann, Stiftungsmanager und Testamentsvollstrecker Michael Rheindorf in der Non-Profit-Branche. 2015 gründete er sein Unternehmen, welches er 2018 in eine nachhaltig gestaltete GmbH umwandelte.

Foto: Michael Nagelschmidt

Alternativen zur Familienstiftung

In unseren bisherigen Beiträgen zur Familienstiftung haben wir Ihnen die unterschiedlichen Facetten dieser Stiftungsform nähergebracht. Sollten Sie sich nach der Betrachtung ihrer Vor- und Nachteile gegen die Gründung einer Familienstiftung entscheiden, stehen Ihnen aber auch eine Reihe von Alternativen zur Verfügung.

Alternative zur Familienstiftung

Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Die Gründung gemeinnütziger Stiftungen läuft ähnlich wie bei Familienstiftungen ab. Auch sie müssen von einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden, um anerkannt zu werden und rechtsfähig zu sein. Gemeinnützige Stiftungen werden im Gegensatz zur Familienstiftung steuerbegünstigt, wenn sie gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Soll das Vermögen also dauerhaft einem guten Zweck gewidmet werden, ist die steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftung vielleicht die bessere Wahl. Auch sie kann sowohl den Stifter als auch seine Familie unterstützen, allerdings nur in begrenztem Umfang. So ist die Gemeinnützigkeit gemäß § 58 Nr. 6 AO gegeben, solange die Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, den Stifter und seine Angehörigen zu unterhalten. Die Erträge der Stiftung werden für diesen Fall nicht besteuert, auch die Erbersatzsteuer entfällt. Die an die Familienmitglieder gezahlten Ausschüttungen unterliegen jedoch der Steuerpflicht.

Unselbstständige Stiftungen (Zustiftungen)

Wie bereits erwähnt, gibt es auch sogenannte Zustiftungen. Dabei wird zur Verwirklichung eines bestimmten Stiftungszwecks Vermögen an eine bestehende juristische oder natürliche Person übertragen. Rechtlich liegt dann ein Treuhandvertrag bzw. eine Schenkung unter Auflagen vor.

Zustiftungen bieten einige Vorteile. So ist beispielsweise keine Gründung erforderlich. In der Folge bedarf es keinerlei behördlicher Anerkennungsverfahren und es besteht auch keine Staatsaufsicht. Das übertragene Vermögen geht dabei in das Eigentum des Stiftungsträgers über. Vor allem wegen ihrer hohen Flexibilität erfreut sich diese Form der Stiftung in der Praxis großer Beliebtheit.

Gründung einer Familiengesellschaft

Wollen Sie keine Stiftung gründen und bis zum Tod noch selbst über das Vermögen verfügen, besteht eine weitere Möglichkeit, gebundenes Vermögen zugunsten der Verwandtschaft einzubringen: die Gründung einer Familiengesellschaft bzw. eines Familienpools. So wird das Vermögen in eine Familiengesellschaft eingebracht, deren Gesellschaftsvertrag Regelungen zur Funktion der Gesellschaft enthält. Anschließend werden Familienangehörige beliebig beteiligt.

Durch Regelungen zum Stimmrecht und zur Nutzung können die Verhältnisse ganz individuell gestaltet werden. Durch weitere Übertragungen von Gesellschaftsanteilen zu Lebzeiten können außerdem steuerliche Vorteile genutzt werden, beispielsweise durch die gezielte Ausschöpfung der Freibeträge alle zehn Jahre.

Rückblende auf die Blogbeiträge zur Familienstiftung

Familienstiftungen sind weniger eine Methode, Steuern einzusparen, als vielmehr eine Institution, die sowohl das Familienvermögen zusammenhält als auch nachfolgende Generationen über den Tod des Stifters hinaus absichert. Diese Sicherheit geht jedoch damit einher, dass diese Gesellschaftsform in vielerlei Hinsicht unflexibel ist.

Dafür stellt die Familienstiftung eine der besten Möglichkeiten dar, den Willen des Stifters über seinen Tod hinaus fortzuführen und ggf. Familienunternehmen zum Wohle der Familie zu erhalten. Familienstiftungen sind grundsätzlich privatnützig und damit steuerpflichtig. Je nach Gestaltung der Stiftung lassen sich aber dennoch steuerliche Vorteile erzielen, beispielsweise im Vergleich zur Vermögensübertragung im Rahmen einer Erbschaft.

Die Gründung gestaltet sich als relativ einfach und unkompliziert, setzt jedoch die Ausstattung mit einem Kapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Bereits im Rahmen der Gründung muss auch immer eine Satzung entworfen werden, die Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen angelegt werden soll und zu welchem Zweck die Erträge zu verwenden sind. Sie stellt also die Grundordnung der Stiftung dar und bindet die Stiftungsorgane unabänderlich und auf ewig an den Stifterwillen.

Zu den Organen einer Stiftung zählen der Vorstand sowie der Beirat der Stiftung. Letzterer dient der Überwachung des Vorstands. Eine Änderung der Satzung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, unter Berücksichtigung einiger nicht unwesentlicher Hürden aber durchaus möglich. Die Prüfung einer Familienstiftung erfolgt entweder durch einen Prüfungsverband, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine staatliche Rechnungsstelle.

Sollten Sie sich für eine Familienstiftung interessieren, steht Ihnen Rheindorf Stiftungsmanagement gerne zur Verfügung.

Schwierige Zeiten, aber auch Chancen für Stiftungen und Vereine

Krieg in der Ukraine, Corona Pandemie, Lockdown, Inflation, Klimaerwärmung, steigende Zinsen, Energiekrise, gestörte Lieferketten, Kaufzurückhaltung: Auch, wenn die Liste aller Schreckensszenarien immer länger wird, läuft es in vielen Stiftungen noch gut. Die Frage lautet: Wie lange noch?

Die Ballung negativer Ereignisse und Entwicklungen macht Zukunftsprognosen schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Der Herbst kommt und mit ihm gehen die schlechten Nachrichten weiter: Krieg, Pandemie und Inflation ist der Dreiklang, in dem wir uns bewegen: die apokalyptischen Reiter?

Wir leben in einer Krise, das ist unbestritten. Dennoch: Diese Form der Herausforderung bietet auch Chancen. Sind Veranstaltungen und Projekte aktuell nicht durchführbar, so kann beispielsweise die Zeit dazu genutzt werden, die eigenen Prozesse und Strukturen zu überdenken. Ist die Satzung der Stiftung so aufgestellt, dass sie auch in der modernen Welt angemessen handlungsfähig bleibt? Was wünschen sich meine bisherigen Unterstützer von mir als Stiftung oder Verein? Gehen Sie in den Dialog mit Spendern, aber auch mit Begünstigten. Gewinnen Sie Nähe zu beiden Seiten und zeigen Sie die aktuellen Herausforderungen auf. Krisen machen Stark für Kompromisse und Kooperation. Kooperation ist nach unserem Verständnis der perfekte Hebel im gemeinwohlfördernden Engagement.  

Ob wir nehmen neben den Problemen auch die Chancen ergreifen können, wird sicherlich davon abhängen, wie die Stimmung im Herbst sein wird. Denn die Reiter sind im vollen Galopp und werden wohl auch vor Weihnachten nicht halt machen.

Und auch das ist Teil der Realität: Noch nie war Spenden so wichtig wie heute! Denn viele Organisationen sind auf die Spenden angewiesen, um ihre Projekte finanzieren zu können. Aber im Schatten der Reiter trabt auch eine Katastrophe mit, die den Spendenmarkt schon fast erreicht hat: die Überalterung!

Die durchschnittlichen Spendenden sind 70 Jahre jung und spenden durchschnittlich 100 Euro im Monat, manchmal auch mehr. Die jüngeren Spender und Spenderinnen fühlen sich meist nicht angesprochen. Was ist die Lösung, wie erreicht man jüngere Spender und Spenderinnen?

Nicht nur die Spendeneinnahmen entwickeln sich problematisch. Auch den Organisationen fehlt frisches Blut. Fast jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in einem oder mehreren von mehr als 600.000 Vereinen in Deutschland. 95 Prozent der gemeinnützigen Organisationen sind Vereine, aber auch Stiftungen und Genossenschaften und andere Organisationsformen nehmen zu. Aber: Auch die Aktiven in den Vereinen haben oft die Altersgrenze erreicht, viele sogar überschritten. Manche Organisationen finden kaum noch junge Mitglieder, geschweige denn Führungskräfte. Der Fachkräftemangel hat jetzt auch die gemeinnützigen Organisationen erreicht!

Kennen Sie diese Herausforderungen? Wir laden Sie ein, mit uns in den Dialog zu treten und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Die Familienstiftung – Vor- und Nachteile einer Stiftungsart

Wir hatten zuletzt viel über das Konstrukt der Familienstiftung geschrieben – von der Gründung über die Satzung bis zur steuerlichen Behandlung. Heute wollen wir betrachten, welche Vorteile, aber auch welche Nachteile eine Familienstiftung haben kann.

Vorteile einer Familienstiftung

Obwohl die Familienstiftung der Steuerpflicht unterliegt, kann sich ihre Gründung aus ganz verschiedenen Gründen lohnen. So bieten diese Stiftungen unter anderem folgende Vorteile:

  • einfache Gründung
  • Einfluss des Stifters
  • individuelle Ausgestaltung
  • effektiver Vermögensschutz
  • erbrechtliche Planbarkeit
  • Haftungsbeschränkung
  • keine Bilanzpflicht
  • Steuervorteil

Ein Vorteil der Familienstiftung ist die einfache Gründung. So müssen Stifter lediglich die Stiftungsorgane einsetzen und die Stiftung mit Kapital ausstatten. Wenn der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht ist, erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung an (siehe Abschnitt „Wie wird eine Familienstiftung gegründet?“). Ins Handelsregister muss die Familienstiftung nicht eingetragen werden.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Einfluss des Stifters. So kann er den förderungswürdigen Zweck selbst bestimmen – sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen. Darüber hinaus können Familienstiftungen bzw. deren Satzung individuell ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass nicht nur das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden kann, sondern auch der Kreis der Begünstigten klar abgrenzbar ist: Mehrere Begünstigte können in Abstufungen gleichzeitig bedacht werden.

Einer der bedeutendsten Vorteile der Familienstiftung aber ist der effektive Vermögensschutz. Eine Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie, beispielsweise durch Erbschaft oder Scheidung, ist dadurch nicht möglich. Auch einer Zerschlagung des Unternehmens wird auf diesem Weg vorgebeugt, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten.

Ein weiterer überaus wichtiger Vorteil der Familienstiftung besteht in der langfristigen erbrechtlichen Planbarkeit. Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert. Durch eine klare Struktur der Stiftung können eventuelle Erbschaftsstreitigkeiten so bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen. Darüber hinaus ist die Haftung bei Familienstiftungen auf das Stiftungsvermögen begrenzt, es gibt keine Bilanzpflicht.

Ein letzter Vorteil der Familienstiftung sind mögliche steuerliche Begünstigungen. So ergeben sich je nach Ausgestaltung der Stiftung unter Umständen steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Besteuerung der Körperschaftssteuer, ohne dass dabei eine Gewerbesteuer anfällt.

Nachteile von Familienstiftungen

Natürlich haben Familienstiftungen auch Nachteile. Darunter:

  • Gründung bedarf Kapitaleinsatzes.
  • konkreter Stiftungszweck
  • keine Ausschüttung des Vermögens
  • Unkündbarkeit
  • Erbersatzsteuer
  • Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Aufsicht und Kontrolle

Ein Nachteil der Familienstiftung wird bereits im Rahmen der Gründung deutlich. So benötigt ein Stifter ein Kapital von mindestens 50.000 Euro, um die Stiftung gründen zu können. Der Stiftungszweck muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt variabel. Außerdem erhalten Begünstigte lediglich wiederkehrende Zahlungen. Eine Ausschüttung des Vermögens ist nicht möglich, was aus steuerlicher Sicht ein Nachteil sein kann.

Ebenfalls nachteilig ist die Unkündbarkeit, denn diese Form der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Darüber hinaus wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erbfall allerdings planbar ist. Auch dass Familienangehörige ihre Anteile auf Dritte übertragen können, wird häufig als Nachteil empfunden. Darüber hinaus haftet die Stiftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.

Ein weiterer bedeutender Nachteil der Familienstiftung ist die staatliche Beaufsichtigung. Sie unterliegt wie andere Stiftungen auch der Aufsicht und Kontrolle der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich ist die Familienstiftung eine relativ unflexible Gesellschaftsform. Zwar bietet sie Stabilität, dafür können Satzungen aber nur schwer verändert werden, und auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Familienstiftung zu gründen, unterstützen wir Sie gerne bei der Abwägung aller Vor- und Nachteile und unterstützen Sie gern beim Stiftungsmanagement.

Salus Stiftung finanziert Gemeindebus

Die Salus Stiftung, die wir bei Rheindorf Stiftungsmanagement seit ihrer Gründung im Jahr 2019 begleiten, hat ihr erstes Projekt ermöglicht: Gemeinsam mit der Leichlinger Diakoniestiftung August Gehrke hat sie den neuen Gemeindebus der evangelischen Kirchengemeinde finanziert. Einen kleinen Teil hat auch unser Unternehmen dazugetan, um die 28.000 Euro für den Ford Transit mit acht Sitzplätzen finanziell zu stemmen.

Das alte Fahrzeug hatte schon 260.000 Kilometer auf dem Tacho. Da ergab es sich perfekt, dass das Problem auf dem kleinen Dienstweg geklärt werden konnte, wie der evangelische Pfarrer Ulrich Görn erzählt: „Ich war gerade auf dem Weg zur Sitzung der Diakoniestiftung August Gehrke, als ich Ullrike Rheindorf traf und ihr vom kaputten Gemeindebus erzählte. Sie brachte die Salus Stiftung ins Spiel und ich konnte noch in der Sitzung der Diakoniestiftung besprechen, dass wir auch von dort Geld bekommen können“, erzählte der Pfarrer. „Das fiel sozusagen vom Himmel.“

Die gemeinnützige Salus Stiftung möchte Menschen helfen, in Würde und glücklich zu altern. Stifterin ist eine Dame aus Wuppertal, die mittlerweile in Leichlingen lebt und anonym bleiben möchte. Vorsitzende des Stiftungsvorstands ist Ullrike Rheindorf. Der Zweck der Stiftung wird mit dem Gemeindebus hervorragend erfüllt. Die Stifterin möchte, dass alte Menschen an kulturellen Angeboten teilnehmen können. Nun können sie wieder gefahren werden. Befördert werden aber nicht ausschließlich Senioren. In dem Bus für acht Personen plus Fahrer werden auch mal Konfirmanden zum Fußballturnier oder Kinder und Jugendliche zu Ferienfreizeiten kutschiert. Auch die Presbyter dürfen ihn nutzen.

Zweiter Geldgeber ist die kirchliche Diakoniestiftung August Gehrke. Ihr Zweck ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der diakonischen Arbeit, vor allem der Jugend- und Altenhilfe im Bereich der evangelischen Kirchengemeinde Leichlingen.

Welche Vorteile bieten Treuhandstiftungen?

Für Laien ist eine Stiftung vermutlich eine Stiftung. Doch kennt das Stiftungsrecht verschiedene Rechtsformen. Gerade für Stifterinnen und Stifter sind die kleinen, aber feinen Unterschiede interessant und wichtig zu wissen. Deshalb informieren wir Sie heute über Treuhandstiftungen und ihre Vorteile.

Im Jahr 2021 haben die Stiftungsgründungen ein starkes Wachstum zu verzeichnen, die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen ist in Deutschland um 3,2 Prozent gestiegen. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen wurden im Jahr 2021 insgesamt 863 neue Stiftungen gegründet – so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Zuwachs an Neugründungen zeigt ein weiterhin starkes Engagement für die Gesellschaft.

Insgesamt gibt es in Deutschland aktuell 24.650 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Das spiegelt jedoch nicht die zahlenmäßige Wirklichkeit der Stiftungen hierzulande wieder. Denn tatsächlich gibt es mit den Treuhandstiftungen eine viel größere Zahl an Stiftungen. Doch Treuhandstiftungen werden aktuell nicht statistisch erfasst, weil ein entsprechendes Pendant zu dem Stiftungsregister für rechtsfähige Stiftungen nicht existiert. Verlässlich lässt sich sagen, dass es wahrscheinlich mindestens doppelt so viele Treuhandstiftungen wie die rechtsfähigen Stiftungen gibt.

Dass insbesondere die in verschiedenen Konstellationen vorteilhafte Alternative – die Treuhandstiftung – nicht so recht greifbar erscheint, liegt wahrscheinlich auch an der Vielzahl der Namen, die es für sie gibt. Wussten Sie, dass eine nicht-rechtsfähige Stiftung, eine unselbstständige Stiftung, eine fiduziarische Stiftung oder auch eine treuhänderische Stiftung beziehungsweise Treuhandstiftung ein und dasselbe sind?

Treuhandstiftungen – was unterscheidet sie von anderen?

Die rechtsfähige/gemeinnützige und die treuhänderische/nicht gemeinnützige Stiftung haben gemeinsam, dass sie per Definition sogenannte reinrassige Stiftungen sind. Demnach bedarf es eines zweckgebundenen Vermögens, dessen Erträge den Zweck dauerhaft erfüllen sollen, sowie eine festgelegte Entscheidungsstruktur und -kompetenz innerhalb der Stiftung. Das sind die drei Kernelemente jeder Stiftung. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun die Stiftung gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein soll.

Die Gemeinnützigkeit ist eher eine steuerrechtliche Frage. Dient der Stiftungszweck dem Gemeinwohl, kann die Gemeinnützigkeit für die Stiftung beantragt werden. Begünstigt die Stiftung hingegen ausschließlich die eigene Familie des Stifters, geht das nicht. Doch im Kern bleibt die Stiftung stets eine Stiftung.

Behördliche Kontrolle mit Vor- und Nachteilen

Die Rechtsformen unterscheiden sich hauptsächlich in zwei Punkten: dem Gründungsverfahren und dem Ablauf, wie eine Entscheidung der Gremien umgesetzt wird. Gegründet ist die Treuhandstiftung mit einer bilateralen Vereinbarung mit den entsprechenden Regelungen zwischen Treuhänder und Stifterin oder Stifter, ohne dass die Stiftungsaufsicht involviert werden muss. Rechtsfähige Stiftungen durchlaufen für die Gründung hingegen das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht.

Der verschlankte Gründungsprozess der Treuhandstiftungen hat seine Vorteile. Die steuerlichen Vorteile der Treuhandstiftung sind die gleichen wie die der rechtsfähigen Stiftung.

Die Treuhandstiftung ist bereits mit kleinerem Stiftungskapital ausgestattet gründbar, gleichzeitig ist die Errichtung kostengünstiger und die Verwaltung schlanker sowie die Verwaltungskosten geringer.

Satzungsänderungen, die Auflösung der Treuhandstiftung oder auch die spätere Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung bieten der Stifterin und dem Stifter ein hohes Maß an Flexibilität. So können sie mit der unselbstständigen Stiftung Erfahrungen sammeln und die Welt der Stiftungspraxis erkunden. Eine Anpassung von Satzung und auch eine etwaige spätere Auflösung kann selbstverständlich im Rahmen einer Satzungsformulierung ausgeschlossen werden.

Sprechen Sie uns an: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer eigenen Stiftung in jeglicher Rechtsform.

Neue Perspektiven entdecken – Wir feiern das bürgerschaftliche Engagement

Punkt 11 Uhr spielt das Klezmer-Ensemble der Musikschule Leverkusen die Melodie „Shalom“ (Frieden). In diesen Zeiten ein wichtiges Signal. Gleichzeitig kommt die Sonne hervor und scheint in die Räume der Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH in der Leverkusener Waldsiedlung. Blasinstrumente blinken im Licht, Sekt perlt im Glas, frohes Gespräch summt in der Luft, Kunstwerke schmücken die Wände. Was ist hier los?

„Seit 2015 lade ich traditionell am 1. Mai ein zur Matinee“, erklärt Michael Rheindorf. Der Gastgeber stellt an „seinem“ Feiertag ausgewählte Stiftungsprojekte vor und bietet Kultur zum Genuss an. Seine tägliche Arbeit im bürgerschaftlichen Engagement zeigt an diesem Tag noch deutlicheres Profil: Sie wird für die Gäste sinnlich erfahrbar. Häufig wird gefragt: „Was machen Stiftungen eigentlich?“ Heute ist es nach dreijähriger Corona-Pause mit viel Kultur endlich wieder möglich zu zeigen.

Genuss für Ohren, Augen und den Gaumen

„Gerne stelle ich die Musikschule der Stadt Leverkusen vor. Sie wird unterstützt von der Stiftung Bürger für Musikschule. Das war eine meiner ersten Stiftungsgründungen, damals noch als Geschäftsführer der Bürgerstiftung Leverkusen“, berichtet Michael Rheindorf. Während das Kleszmer-Ensemble unter Leitung von Julian Hilgert aufspielt, wird der Blick auf die Installationen des Fotokünstlers Mario van Veen gelenkt. Der zeigt Fotoarbeiten in Kombination mit Dioramen – Inszenierungen in kleinen Schaukästen. „Es geht mir um die besondere Perspektive auf den Menschen. Auch um seine Wirksamkeit im Großen und Ganzen“, erklärt van Veen. Der Fotograf hat seine Bildkunst bereits für die Kommunikation von Rheindorf Mandantenstiftungen und Rheindorfs Internetseite https://rhsm.de eingesetzt. So ist sie im Raum sinnlich erfahrbar über den Tag der Matinee hinaus. Die Ausstellung kann im Rahmen der Bürozeiten bis zum 10. Juni 2022 besichtigt werden. Ein Besuch lohnt sich.

Durch das Schöne stets das Gute

Der Künstler Mario van Veen sponsert gemeinsam mit Rheindorf Stiftungsmanagement ein Bild zugunsten der Bürger für Musikschulstiftung. Durch Tombola-Lose werden Stiftungsmittel in Höhe von 700 Euro eingesammelt und den Stiftungsverantwortlichen Regine Marchand und Anke Osziewacz direkt übergeben.

Gewinner des Kunstwerks ist Landtagsabgeordneter und Leverkusener Ratsmitglied Rüdiger Scholz. Der Künstler freut sich: Er hätte nicht gedacht, dass seine Kunst einmal im Düsseldorfer Landtag hängen könnte.

Profis vor Ort für Gastlichkeit unterstützen

Rheindorf setzt als Gastgeber auf lokale Unterstützung. Die Eventagentur armitage erweitert seine Räume geschickt mit elegantem Mobiliar ins Freie. Der Herkenrath Hof serviert Erfrischungen und leckeren Imbiss. Endlich ist ein lockeres Beisammensein wieder möglich!

Die Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet sind glücklich, die freundschaftliche Atmosphäre zeigt neue Perspektiven. Rheindorf Stiftungsmanagement macht Leverkusen zu einem bundesweiten Zentrum der Stiftungen und des bürgerschaftlichen Engagements. Miteinander füreinander – das ist der Weg für eine gute Perspektive.

Was der Stifter will: Satzung einer Familienstiftung

In der Satzung einer Familienstiftung wird festgehalten, wie das Vermögen angelegt und zu welchem Zweck die Erträge verwendet werden sollen. Auch wie die Organe der Stiftung auszusehen haben, wird in der Satzung geregelt. Sie stellt also die Grundordnung der Stiftung dar und bindet die Stiftungsorgane unabänderlich und auf ewig an den Stifterwillen. Zu den Organen zählt unter anderem der Stiftungsbeirat bzw. das Kuratorium zur Überwachung der Tätigkeiten des Vorstands und zur Einhaltung der Satzung.

Gesetzlich festgeschrieben (§ 81 BGB) ist, was in der Satzung einer Familienstiftung auf jeden Fall geregelt werden muss. Das sind:

  • Name der Stiftung
  • Stiftungssitz
  • Stiftungszweck
  • Stiftungsvermögen
  • Bildung des Vorstands der Stiftung

Der Stiftungszweck ist dabei besonders bedeutend: Darüber kann der Stifter den förderungswürdigen Zweck ganz nach seinen Wünschen frei bestimmen.  Der Zweck der Stiftung – was der Stifter damit also langfristig erreichen oder fördern möchte – muss deshalb so exakt wie möglich definiert werden. Eine spätere Änderung ist nämlich nur schwer möglich. Da der Stiftungszweck grundsätzlich nur aus den Erträgen des Vermögens gefördert wird, müssen sowohl das Vermögen als auch die Anlage der Stiftung dauerhaft gesichert sein. Das Vermögen selbst bleibt also unangetastet.

Änderung der Satzung

Grundsätzlich soll die Satzung einer Stiftung nicht verändert werden. Dies wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt, die zur Fortführung des Stifterwillens verpflichtet ist. Familienstiftungen weichen von dieser Regelung allerdings in gewisser Weise ab. Hier ist eine Satzungsänderung zwar möglich, allerdings mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Denn zum einen lösen Änderungen der Satzung Erbschafts- und Schenkungssteuerverpflichtungen der Steuerklasse III aus. Zum anderen beginnt bezüglich der alle 30 Jahre fällig werdenden Erbersatzsteuer ein neuer Zeitlauf. Finanzverwaltungen sehen in der Satzungsänderung außerdem eine Auflösung der bestehenden Stiftung sowie die Gründung einer neuen Stiftung.