Änderungen und neue Gesetze: Das wird 2022 wichtig
Ein ereignisreiches Jahr 2021 geht zu Ende, das nicht nur von den Auswirkungen der Corona-Krise geprägt war. Eine neue Regierung hat sich gebildet und in ihrem Koalitionsvertrag einige Vorhaben festgehalten. Dadurch ergeben sich im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen. Neue Gesetze treten in Kraft – auch mit Auswirkungen auf die Aktivitäten in Stiftungen und Vereinen.
Zu den Änderung in 2022 zählen die Erhöhung des Mindestlohns, die Pflicht für Supermärkte und Discounter, Elektroschrott anzunehmen oder das Verbot von Plastiktüten. Gebäudereiniger, Gerüstbauer und Elektriker dürfen sich über steigende Branchenmindestlöhne freuen.
Atomausstieg
Zehn Jahre ist die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima nun her. Auch auf Deutschland hatte das Unglück von 2012 Einfluss. Die damalige Bundesregierung beschloss noch im selben Jahr die Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022.
Ausbildung: Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Lehrverträge, die ab 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge
Autoversicherungen: Neueinstufung der Typklassen
Die Versicherungswirtschaft errechnet jährlich neue Typklassen für die Autoversicherungen – meist mit Veränderungen zum 1. Januar für bestehende Verträge. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet hat, sind 2022 die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen.
Bahn beendet Ticketverkauf in Zügen
Erst einsteigen und die Fahrkarte später beim Schaffner kaufen – das müssen sich kurzentschlossene Bahnkunden abgewöhnen. Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Die Bahn verlegt damit eine weitere Dienstleistung ins Internet.
Betriebliche Altersversorgung
Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest.
Corona-Bonus: Auszahlung bis Ende März
Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das gilt noch bis zum 31. März 2022. Eine Voraussetzung für die Auszahlung: Die Höchstgrenze von 1.500 Euro darf nicht überschritten werden.
Corona: Wirtschaftshilfen werden verlängert
Im November hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie beschlossen. Bis Ende März 2022 verlängert werden unter anderem der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, die Neustarthilfe für Soloselbstständige und die in Zuständigkeit der Länder liegenden Härtefallhilfen.
CO2-Steuer steigt
Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021.
Elektronische Krankmeldung: Ein weiterer Schritt in die Digitalisierung
Schon seit 1. Oktober 2021 müssen Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab 1. Juli 2022 stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung.
Elektroschrott: Supermärkte müssen Elektroaltgeräte annehmen
Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können Bürger ab 1. Januar 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr), die Arbeitnehmer als steuersparende Werbungskosten und Unternehmer als gewinnmindernde Betriebsausgaben berücksichtigen dürfen, war ursprünglich auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt. Da aktuell aber wieder viele im Homeoffice arbeiten „müssen“, ist hier mit einer Verlängerung zu rechnen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um vier Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Mindestlohn steigt
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Ab 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 dann 10,45 Euro pro Stunde vor. In ihrem Koalitionspapier haben SPD, Grüne und FDB festgehalten, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf zwölf Euro erhöhen zu wollen.
Kükentöten ab 2022 verboten
Jedes Jahr werden in deutschen Brütereien circa 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie weder Eier produzieren noch als Masthühner nutzbar sind. Ab 2022 ist Kükentöten verboten.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Bäcker und Metzger, die ihre Waren auch in eigenen Gaststätten anbieten, müssen 2022 nicht mit einer Änderung der reduzierten Mehrwertsteuersätze für zubereitete Speisen rechnen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen von sieben Prozent, egal, ob diese vor Ort oder außer Haus verzehrt werden, bleibt bis Ende 2022 erhalten.
Pfandpflicht
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Pflegereform tritt in Kraft
Die schwarz-rote Koalition hatte sich noch vor der Bundestagswahl auf eine Pflegereform geeinigt. Unter anderem wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehaltes um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.
Plastiktütenverbot
An deutschen Supermarktkassen dürfen ab 1. Januar 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden.
Plug-in-Hybride
Käufer von Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
Porto: Briefe werden teurer
Wer in Deutschland Briefe verschicken will, muss ab Januar etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Deutsche Post gab bekannt, dass die verschiedenen Briefprodukte um jeweils fünf Cent teurer werden. Ein Standardbrief zum Beispiel kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent).
Registrierkassenpflicht: Wichtige Frist endet
Das sogenannte Kassengesetz ist seit 2018 in Kraft. Seitdem kamen jährlich neue Anforderungen auf Betriebe zu, die elektronische Registrierkassen benutzen. Etwa galt die Pflicht, diese bis Ende September 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten oder neu anzuschaffen.
Teilhabestärkungsgesetz: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Ende Mai 2021 hat der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Webseite berichtet, kommt es dadurch ab Januar 2022 zu Änderungen: So werde das Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet. Außerdem solle eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber zur Information, Beratung und Unterstützung bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eingerichtet werden.
Für die Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen. Wir haben die zahlreichen uns aktuell vorliegenden Änderungen für das neue Jahr 2022 aufgeschrieben. Stiftungen haben mit den unterschiedlichsten Aufgaben, Rollen, Funktionen und Regelungen zu tun. Das macht es nicht immer leicht, aber auch spannend, im Stiftungsmanagement aktiv zu sein.
Wir wünschen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2022.
Ihr Rheindorf Stiftungsmanagement
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