Was ist eine Stiftung? Kurz und verständlich erklärt.
Was ist eine Stiftung? Die Grundidee einer Stiftung ist schnell erklärt: Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder. In einer Stiftung verselbstständigt der oder die Stiftende(n) mit dem Stiftungskapital ein bestimmtes Vermögen. Für dessen Verwendung legen sie einen klaren Verwendungszweck fest: den Stiftungszweck.
Stifter verfolgen mit der Gründung meist das Ziel, nachhaltig ein Problem zu lösen, ein Projekt oder eine Organisation zu fördern oder eigene Projekte durchzuführen oder bestimmte Personen oder Personengruppen zu fördern und unterstützen.
Ziel einer Stiftung ist der langfristige Erhalt des Stiftungsvermögens und damit der langfristige Erhalt der Zahlungsfähigkeit für Projekte, Organisationen oder Familie u.v.m. Stiftungen sind grundsätzlich für die „Ewigkeit“ gegründet.
Jede Stiftung benötigt eine Stiftungssatzung. Darin ist der Zweck ausformuliert, wofür das der Stiftungsvermögen verwendet werden darf. Grundsätzlich folgen Stiftungen dem „Ewigkeitsgedanken“. Das heißt, dass das Kapital der Stiftung unbefristet zur Verfügung steht.
In aller Regel wird das Stiftungskapital als langfristige Vermögensanlage z.B. in Sparplänen, Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die daraus erwirtschafteten Erträge und Einnahmen bilden die Summe des Fördervolumens der Stiftung, die regelmäßig ausgeschüttet werden kann. Für die Gründung einer Stiftung gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Die Höhe des notwendigen Stiftungskapitals richtet sich in aller Regel nach dem Verwendungszweck.
Stiftungsorganisation
Die Stiftung benötigt eine eindeutige Organisationsstruktur. Mindestens eine Person muss für die laufenden Geschäfte verantwortlich sein. In der Regel ist das der Vorstand. Üblicherweise gibt es außerdem ein Gremium, um die Geschäfte des Vorstandes im Sinne der Satzung zu überwachen.
Stiftungsformen in Deutschland
Stiftungen haben je nach Stiftungszweck verschiedene Formen. In Deutschland sind die meisten gemeinnützige Stiftungen. Zu deren gemeinnützen Zwecken zählen beispielsweise der Naturschutz, die Senioren- oder die Kinderhilfe. Das Finanzamt kann, muss sie aber nicht als gemeinnützig anerkennen: Zuwendungen, Kapitalerträge und Einkünfte der Stiftung werden dadurch steuerlich privilegiert.
Eine weitere, wichtige Form ist die Familienstiftung, die lediglich privaten Zwecken meist zugunsten von Familienmitgliedern oder mehrerer Familien dient. Da sie in den meisten Fällen, keinen gemeinnützigen Aspekt hat, wird sie grundsätzlich nicht steuerlich privilegiert. Jedoch kann die Lösung, Vermögen über eine Familienstiftung weiterzugeben, andere wesentliche Vorteile und auch im Vergleich zum Nachlass an Privatpersonen steuerliche Aspekte mit sich bringen. Die Familienstiftung, als selbständige juristische Person gegründet, ist Beschenkter oder Erbe des Familiennachlasses. Der besondere Vorteil liegt darin, dass das gesamte Vermögen der Stiftung erhalten bleibt. Es bedarf somit nicht der Bildung einer Erbengemeinschaft oder einem Verkauf von Vermögensteilen, um eine Aufteilung der Erbmasse zu gewährleisten. Gerade wenn Immobilien oder Unternehmen weitergegeben werden ist diese „Konservierung“ sinnvoll. Aus steuerlicher Sicht kann die Gründung einer Familienstiftung sinnvoll sein, da die Stiftung als Körperschaft versteuert wird und somit nicht nach dem individuellen Steuersatz einer Privatperson.
Nicht zuletzt gibt es Unternehmensstiftungen. Sie sind entweder Träger eines Unternehmens oder an einem Unternehmen beteiligt. Eine Unternehmensstiftung kann je nach Stiftungszweck als gemeinnützig anerkannt werden oder auch nicht.
In Deutschland existieren noch weitere Formen und Mischformen von Stiftungen. An dieser Stelle beschränken wir uns aber auf eine Auswahl der gängigsten Formen.
Wir hoffen, die Frage Was ist eine Stiftung? gut beantwortet zu haben. Wenn Sie weitere Antworten suchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.