Familienstiftung: Absicherung für Familie und Vermögen
Was bringt die Zukunft? Wie kann ich meine Familie, Vermögen und mich schützen? Ein Thema, das gerade in Zeiten von Krisen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen hoch im Kurs steht. Besonders eine Familienstiftung eignet sich zur Absicherung und den Aufbau von Vermögen.
Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine normale juristische Person wie beispielsweise eine GmbH. Der große Unterschied besteht darin, dass sie als einzige Rechtsform in Deutschland keine Gesellschafter hat, also keine Eigentümer kennt. Sie gehört sich selbst. Der Zweck besteht darin, dass eine Familienstiftung im Wesentlichen mit Vermögen ausgestattet ist und dieses dazu genutzt wird, die Familie des Stifters (daher kommt der Name Familienstiftung) abzusichern und finanziell zu fördern. Selbstverständlich können Familienstiftungen aus als gemeinnützige Stiftung gegründet werden oder einen Teil ihrer Zwecke für das Gemeinwohl aufwenden.
Für wen eignet sich die Errichtung?
Die meisten Familienstiftungen werden von Unternehmern oder von vermögenden Privatpersonen gegründet. Warum? Weil sich eine Stiftung hervorragend dafür eignet, komplexere Vermögen zu verwalten. Ein umfangreiches Immobilienvermögen oder ein Unternehmensvermögen als Beteiligungen an Unternehmen beispielsweise können sehr gut übertragen werden. Die Familienstiftung verwaltet dann diese Vermögensgegenstände als Einheit.
Ist die Familienstiftung ein Steuersparmodell?
Ein echtes Steuersparmodell ist die Familienstiftung sicherlich nicht. Denn das setzt voraus, dass das Investment des Steuerpflichtigen ihm weiterhin gehört und er dadurch Steuern spart. Das ist hier nicht der Fall. Das Vermögen, das der Stifter auf die Familienstiftung überträgt, gehört nach der Übertragung der Stiftung und nicht mehr dem Stifter.
Steuerlich vorteilhaft kann eine Stiftung und insbesondere eine Familienstiftung aber trotzdem sein. Eine GmbH zahlt im Vergleich zu einer Stiftung z.B. rund 30 % Ertragssteuer, d.h. 15 % Körperschaftssteuer und 15 % Gewerbesteuer je nachdem, wo die GmbH ihren Sitz hat. Die Familienstiftung zahlt grundsätzlich, wenn sie sich nicht gewerblich betätigt, nur 15 % Steuern. Das ist attraktiv. Besondere Privilegien erhält man darüber hinaus, wenn die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Hier entfallen dann zum Beispiel auch Schenkungs- und Erbschaftssteuern.
Wie errichtet man eine Stiftung?
Die Errichtung einer Familienstiftung sollte gut beraten sein. Der Stifter muss sich darüber Gedanken machen, wie die Stiftung heißen soll, welche Satzung er ihr geben möchte. Vor allem, welches Vermögen er auf die Stiftung übertragen möchte, wer der erste Vorstand in seiner Stiftung sein soll. Das sind die ersten wesentlichen Punkte, die der Stifter klären sollte. Im Vorfeld wird aber die eigentliche Arbeit zu machen sein: zum Beispiel die Familie des Stifters einbinden oder ggf. die unternehmerische Situation bedenken, in der sich der Stifter befindet. Unterschiedliche rechtliche Fragen sollten frühzeitig geklärt werden. Das Erbrecht ist wichtig, das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht, natürlich auch das Stiftungsrecht. Das bedeutet, dass ein Stiftungsexperte zu Rate gezogen werden sollte, der den Stifter oder seinem Anwalt hilft, das umzusetzen, was er wirklich möchte.
Wir als Rheindorf Stiftungsmanagement helfen Ihnen bei den Gedanken rund um Ihre Vermögenssicherung in Sachen Familienstiftung. Gerne arbeiten wir hierzu mit unserem Expertenkreis Helferrat oder Ihrem Berater zusammen.