Ein Treuhänder übernimmt die rechtliche Trägerschaft einer Treuhandstiftung. Er verwaltet das ihm übertragene Stiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen und nach den Vorgaben der Stiftungssatzung und der maßgeblichen Vereinbarungen. Die Treuhandstiftung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Aufgaben, Mitwirkungsrechte, Berichterstattung und Vergütung sollten klar geregelt sein. Bei der Auswahl sind deshalb fachliche Eignung, verlässliche Organisation und Vertrauen besonders wichtig.