Juristische Beratung

Juristische Beratung

Aus Ideen werden Stiftungen

Stiftungsberatung: Juristische Beratung

Wir übernehmen die juristische Beratung im Rahmen unserer Stiftungsberatung. Dazu gehören außerdem das Thema “Stiftung gründen“,  die Strategieberatung und das Fundraising. Informieren Sie sich hier, was Rheindorf Stiftungsmanagement für Sie und Ihre Stiftungsidee tun kann.

Ihr persönliches Anliegen als Stifterin oder Stifter drückt Ihr individuelles Engagement aus. Es bildet das Fundament Ihrer Stiftungsidee und ist die beständige Inspirationsquelle für die Stiftungsarbeit. Wir unterstützen Sie mit umfassender Stiftungsberatung auf dem Weg zu Ihrem Ziel – Ihre Stiftung gründen.

Jede Stiftungsidee ist einzigartig. Daher legen wir großen Wert auf die individuelle und persönliche Stiftungsberatung.

Stiftung gründen

Auf dem Weg zu Ihrer eigenen Stiftung informieren wir Sie, wie Sie eine Stiftung gründen. Wir vermitteln wichtige Kontakte, arbeiten mit Ihren Beratern, Anwälten und Steuerberatern arbeiten zusammen oder greifen auf unser Experten-Netzwerk zurück.

Strategieberatung

Ist die Stiftung gegründet, stellen wir mit Ihnen die Strategie Ihrer Stiftung auf und planen die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit.

Außerdem sollten wir ein Zuwendungs- und Projektmanagement aufbauen.

Juristische Beratung

Bei Rechtsfragen arbeiten wir mit Ihren persönlichen Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Außerdem vermitteln wir qualifizierten Rat und konzentrieren die rechtliche Beratung auf die konkreten Bedürfnisse unserer Mandanten.

Fundraising

Fundraiser unterstützen Sie, Spender, Förderer und Sponsoren zu überzeugen, das Anliegen z.B. einer Stiftung zu unterstützen. Wir begleiten Sie von der genauen Analyse über die detaillierte Konzeption bis hin zur gezielten Ansprache und Gewinnung Ihrer Spender.

Von der Stiftungsidee bis zur -gründung

Juristische Beratung für Ihre Stiftung oder Nonprofit-Organisation

Für gemeinnützige Organisationen, insbesondere Stiftungen, gibt es viele unterschiedliche Rechtsgebiete zu beachten. Neben dem Steuerrecht, hier vor allem das sogenannte “Gemeinnützigkeitsrecht”, und den Regelungen zur Umsatzsteuer, sind das Gesellschafts-, das Vereinsrecht und entsprechende Sonderrechte für Stiftungen und unselbständige Stiftungen zu beachten.

Juristische Beratung für Stiftungen

Stiftungen treten auch als Arbeitgeber, Dienstleister, Vermieter, Mieter oder als Veranstalter auf. Jede Handlung bedarf der Kenntnis eines individuellen Rechtsgebiets. Darüber hinaus sind für Stiftungen erbrechtliche Themen und Regelung zum Testament und der Testamentsvollstreckung zu behandeln. An Stiftungsorgane werden zudem Fragestellungen des Wettbewerbs- und Markenrechts herangetragen.

In all diesen rechtlichen Fragestellungen arbeiten wir gerne mit Ihren persönlichen Beratern wie Steuerberatern und Rechtsanwälten vertrauensvoll zusammen. Darüber hinaus vermitteln wir qualifizierten Rat und achten darauf, dass die rechtliche Beratung auf die konkreten Bedürfnisse unserer Mandanten konzentriert bleibt. Dabei arbeiten wir mit verschiedenen Kanzleien und Beratern, die auf die einzelnen Anforderungen und die Beratung des Dritten Sektors spezialisiert sind, vertrauensvoll zusammen.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH ist Ihr Partner, wenn Sie Ihre Stiftung gründen möchten und weit darüber hinaus.

Sprechen wir miteinander über Ihre Stiftungsidee!

oder

Führen wir ein kostenloses Erstgespräch.

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