Eine Ausnahmebewilligung im Stiftungswesen bezieht sich auf eine spezielle Genehmigung, die eine Stiftung von der zuständigen Aufsichtsbehörde erhält, um von den üblichen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorgaben abzuweichen. Diese Bewilligungen werden in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach sorgfältiger Prüfung erteilt.
Hier sind einige Beispiele, wann eine Ausnahmebewilligung erforderlich sein könnte:
- Änderung des Stiftungszwecks: Wenn die Stiftung ihren Zweck ändern möchte, was normalerweise durch die Satzung festgelegt ist, könnte eine Ausnahmebewilligung notwendig sein.
- Verwendung von Stiftungsvermögen: Wenn die Stiftung ihr Vermögen auf eine Weise verwenden möchte, die nicht den üblichen Vorgaben entspricht, könnte eine Ausnahmebewilligung erforderlich sein.
- Strukturelle Änderungen: Wenn die Stiftung strukturelle Änderungen vornehmen möchte, wie z.B. die Fusion mit einer anderen Stiftung oder die Änderung der Organisationsstruktur, könnte eine Ausnahmebewilligung notwendig sein.
- Sonderprojekte: Wenn die Stiftung ein spezielles Projekt finanzieren möchte, das nicht direkt mit ihrem Hauptzweck übereinstimmt, könnte eine Ausnahmebewilligung erforderlich sein.
Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft solche Anträge auf Ausnahmebewilligungen sorgfältig, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Änderungen oder Abweichungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem öffentlichen Interesse stehen. Die Bewilligung wird in der Regel nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den langfristigen Zielen und dem Wohl der Stiftung dienen.