Beauftragte Geschäftsführung

Beauftragte Geschäftsführung

Treuhandstiftung - mit Erfahrung kompetent und transparent verwaltet

Treuhandstiftung: Beauftragte Geschäftsführung

Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen?
Das Modell der unselbständigen Stiftung – der Treuhandstiftung – ist für Sie optimal?

Wir verwalten Ihre Stiftung aktiv, transparent, kompetent und nachhaltig. Auf Wunsch übernehmen wir alle Verwaltungstätigkeiten für die Treuhandstiftung. Damit sind Sie als Stifterin, als Stifter von allen Fragen der Verwaltung und Organisation entlastet. Sie können sich auf die wesentlichen Dinge, die Verwirklichung Ihrer Stiftungsidee, konzentrieren.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH stellt sich als Treuhänder zur Verfügung und schließt mit Ihnen hierfür eine individuelle Treuhandvereinbarung.

Wir begleiten Sie im gesamten Gründungsprozess. Mit Feststellung der Gemeinnützigkeit und der Übertragung des Stiftungsvermögens auf ein Stiftungstreuhandkonto kann die Tätigkeit Ihrer Stiftung beginnen und Ihre Stiftung wirken.

Erfahren Sie mehr: hier über die beauftragte Geschäftsführung, aber auch über die Treuhandverwaltung, über die Merkmale guter Stiftungstreuhänder, die beauftragte Geschäftsführung und Nonprofit Governance.

Treuhandverwaltung

Wir übernehmen die Treuhandverwaltung aktiv, transparent, kompetent und nachhaltig. Auf Wunsch realisieren wir alle Verwaltungstätigkeiten für die Treuhandstiftung.

Merkmale guter Stiftungstreuhänder

Bei der Verwaltung Ihrer Stiftung als Treuhänder haben wir hohe Ansprüche: Integrität, Respekt vor dem Stifterwillen, Transparenz, hohe Qualifikation, Vermeidung von Interessenskonflikten.

Nonprofit Governance

Ziele sind u.a. Transparenz, Trennung von Geschäftsführung & Aufsicht, klare Aufgabenverteilung & Entscheidungsbefugnisse, Wirtschaftlichkeit sowie Erfüllung des Stifterwillens und der Stiftungszwecke.

Beauftragte Geschäftsführung

Wir übernehmen die Treuhandverwaltung aktiv, transparent, kompetent und nachhaltig. Auf Wunsch realisieren wir alle Verwaltungstätigkeiten für die Treuhandstiftung.

Treuhandstiftung - mit Erfahrung kompetent und transparent verwaltet

Beauftragte Geschäftsführung

Der Geschäftsführer führt die ihm durch Gesetz oder Satzung übertragenen Geschäfte der Stiftung oder des Vereins. Er vertritt die Institutsverwaltungen gegenüber den Behörden in Deutschland und legt Richtlinien fest für die Personalverwaltung derjenigen Beschäftigten, die dem deutschen Arbeits-, Einkommenssteuer- oder Sozialversicherungsrecht unterliegen. Dabei können folgende Aufgaben in den Bereich der Geschäftsführung fallen:

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung,
  • Aufstellung, Vollzug und Abschluss des Wirtschaftsplans der Stiftung unter Berücksichtigung der Teilwirtschaftspläne der Institute,
  • Organisation und Begleitung externer Evaluationen entsprechend der vom Stiftungsrat konzipierten Verfahren,
  • administrative Unterstützung bei Aufbau und Abwicklung von Einrichtungen der Stiftung,
  • Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland,
  • technische Etablierung und Bereitstellung einer digitalen Publikationsplattform,
  • Leitung der gemeinsamen Geschäftsstelle mit den ihr zugewiesenen Aufgaben,
  • Koordinierung und Unterstützung der vom Stiftungsrat eingesetzten Kommissionen und Arbeitskreise

 

Stiftung gründen

Die Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH bietet gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen die Möglichkeit einen „beauftragten Geschäftsführer“ einzurichten. Hierzu wird ein Honorarvertrag zwischen der Stiftung und dem Dienstleister geschlossen. In dem Vertrag werden die Aufgaben und Kompetenzen der beauftragten Geschäftsführung formuliert. Die Stiftung erhält somit konkrete Kostentransparenz über die delegierten Aufgaben. Hierbei kann die gesamte Geschäftsführung beauftragt werden oder auch nur Teilbereiche. Aufgrund der Haftung des beauftragten Geschäftsführers für die übernommenen Bereiche sind regelmäßige Abstimmungsgespräche und die Einbindung in die Struktur der Stiftung notwendig. Der beauftragte Geschäftsführervertrag kann im Sinne der vertraglichen Vereinbarung gekündigt werden. 

Es bestehen keine arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungspflichtigen Auflagen für die Stiftung.

Gerade jungen Stiftungen, die zunächst einen guten und professionellen Start in die Stiftungspraxis finden wollen, ohne langfristige Personalverpflichtungen eingehen zu wollen, legen wir unser Angebot ans Herz.

Gerne beraten wir Sie bei der Einführung in eine professionelle Stiftungspraxis und dienen dem Stifterwillen und der Stiftungssatzung nach bestem Wissen und mit jahrelanger Erfahrung in der Führung von Stiftungen und Organisationen im Dritten Sektor.

Sprechen wir miteinander über Ihre Treuhandstiftung!

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Führen wir ein kostenloses Erstgespräch.

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