Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Haarhoff Unternehmensstiftung

Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
Haarhoff Unternehmensstiftung

Hans und Christiane Haarhoff Stiftung

Name der Stiftung

Hans und Christiane Haarhoff Stiftung Haarhoff Unternehmensstiftung

Stiftungsform

Gemeinnützige Stiftung

Stiftungszweck

Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie sozial benachteiligter Menschen, Bildungsstipendien

Stifter

Hans und Christiane Haarhoff

Gründungsjahr

2017

Zusammenarbeit mit Rheindorf Stiftungsmanagement

Über die Stiftung

Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung möchte dort, wo die Startbedingungen für Menschen schlechter sind, Brücken bauen. In Deutschland sollen sozial Benachteiligte durch geeignete Bildungsprojekte und -maßnahmen Hilfe und Unterstützung erfahren. Außerdem geht es darum, Menschen erfolgreich auf das Berufsleben vorzubereiten und entsprechend ihres Potenzials zu fördern sowie auszubilden. Berufsfelder mit Nachwuchsproblemen können auf diese Weise unterstützt werden.

Im Vordergrund stehen Ideen, Projekte und Maßnahmen, welche durch kreative Ansätze an der Wurzel der Herausforderungen ansetzen und nachhaltige Lösungen bieten. Beispielsweise sollen Benachteiligte ihre Leistungsfähigkeit auf Basis einer gesunden Lebensweise, passender Bildungsmöglichkeiten, sportlicher Aktivität sowie kultureller Ansprache entwickeln können.

Die Hans und Christiane Haarhoff Stiftung ist sowohl fördernd als auch operativ tätig und kann Stipendien vergeben.

Voraussetzung der Förderung

Die Stiftung vergibt im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben Stipendien. Gefördert werden Menschen, die ohne eigenes Verschulden wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und entsprechendes Studienmaterial, Schulgeld bzw. Semestergebühren zu zahlen. Bewerben können sich Schüler, Studenten und Lernwillige an deutschen Schulen, Fach- und Hochschulen. Leistungen können geförderte Personen erhalten, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule, Fach- oder Hochschule in Deutschland angemeldet bzw. immatrikuliert sind bzw. an einer solchen einen Abschluss erlangt haben.

Höhe der Förderung

Die Höhe des Stipendiums richtet sich vorrangig nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung, soll sich der Höhe nach aber am Bundesausbildungsförderungsgesetz orientieren. Die Dauer der Förderung beträgt maximal drei Jahre.

Bewerbungsverfahren

Folgende Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:

  • Motivationsschreiben zur Gewährung des Stipendiums
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Aktuelles Passbild
  • Fotokopie der Schulanmeldung bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Wenn möglich: ein Empfehlungsschreiben eines Lehrers / Hochschullehrers zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation

Anhand der eingereichten Unterlagen wird nach den folgenden Auswahlkriterien eine Vorauswahl getroffen:

  • soziale bzw. wirtschaftliche Notwendigkeit des Stipendiums
  • Persönliche Eignung. Die Bewerbungsunterlagen sollen die Zielrichtung der angestrebten Ausbildung erkennen lassen und hinreichend ausführlich für eine Beurteilung durch Dritte darlegen, weshalb die Bewerberin bzw. der Bewerber förderwürdig ist. Die Auswahl trifft der Vorstand der Stiftung.

Sie können sich laufend bewerben – hierbei gilt kein Einsendeschluss. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:

Hans und Christiane Haarhoff Stiftung
c/o Rheindorf Stiftungsmanagement GmbH
Saarstraße 21
51375 Leverkusen

Veröffentlichung

Die Vergaberichtlinien werden aktuell ausschließlich über dieser Website veröffentlicht.

 

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