Personen oder Institutionen, die Anspruch auf bestimmte Leistungen, Zuwendungen oder Rechte haben. Die Anfallsberechtigung kann sich aus gesetzlichen Vorgaben, Verträgen oder anderen Vereinbarungen ergeben.
Personen oder Institutionen, die Anspruch auf bestimmte Leistungen, Zuwendungen oder Rechte haben. Die Anfallsberechtigung kann sich aus gesetzlichen Vorgaben, Verträgen oder anderen Vereinbarungen ergeben.