Digitale Mitgliederversammlungen

Virtuelle Mitgliederversammlungen noch bis August 2022 möglich

Virtuelle Mitgliederversammlungen sowie Sitzungen von Stiftungs- und Vereinsvorständen und sonstigen Organen sind auch ohne entsprechende Satzungsregelung nun bis zum 31.08.2022 möglich. Das sehen die neuen Übergangsregelungen im „Aufbauhilfegesetz 2021“ vor. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2021 auslaufen. Das ist zunächst positiv. Doch Stiftungen und Vereine sollten schon jetzt für die Zeit nach 2022 vorsorgen. Wir […]

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